Weitere Entscheidung unten: BGH, 16.03.2000

Rechtsprechung
   BGH, 19.04.2000 - XII ZR 332/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,257
BGH, 19.04.2000 - XII ZR 332/97 (https://dejure.org/2000,257)
BGH, Entscheidung vom 19.04.2000 - XII ZR 332/97 (https://dejure.org/2000,257)
BGH, Entscheidung vom 19. April 2000 - XII ZR 332/97 (https://dejure.org/2000,257)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2000,257) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Mietvertrag bei verzögertem Baubeginn

§ 256 ZPO, "Rechtsverhältnis", Unzulässigkeit einer Klage auf Feststellung des Verzuges, § 284 BGB <Fassung bis 31.12.01> (vgl. nunmehr § 286 BGB <Fassung seit 1.1.02>)

Volltextveröffentlichungen (14)

  • Prof. Dr. Lorenz

    Unzulässigkeit einer Feststellungsklage auf Vorliegen/Nichtvorliegen von Schuldnerverzug

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Feststellungsklage - Schuldnerverzug - Unzulässigkeit der Klage

  • Judicialis

    ZPO § 256

  • ra.de
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    ZPO § 256
    Unzulässigkeit einer Klage auf Feststellung des Schuldnerverzugs

  • RA Kotz

    § 256 ZPO
    Klage auf Feststellung des Schuldnerverzuges

  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Keine Klage auf Feststellung des Schuldnerverzuges

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 256
    Rechtsschutzbedürfnis bei Feststellungsklage

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Zivilverfahrensrecht - Klage auf Feststellung des Schuldnerverzugs unzulässig

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • nomos.de PDF, S. 47 (Zusammenfassung und Entscheidungsanmerkung)

    § 256 ZPO
    Feststellungsklage/Schuldnerverzug/Gewerberaummietvertrag über noch nicht errichtete Räumlichkeiten

Besprechungen u.ä. (2)

  • nomos.de PDF, S. 47 (Zusammenfassung und Entscheidungsanmerkung)

    § 256 ZPO
    Feststellungsklage/Schuldnerverzug/Gewerberaummietvertrag über noch nicht errichtete Räumlichkeiten

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Schuldrecht AT, Zivilprozessrecht, Verzug kein feststellungsfähiges Rechtsverhältnis

Papierfundstellen

  • NJW 2000, 2280
  • NJW 2000, 2281
  • MDR 2000, 897
  • NJ 2000, 602
  • VersR 2001, 1003
  • WM 2000, 1558
  • BB 2000, 1267
  • DB 2000, 1461 (Ls.)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (149)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 28.10.1987 - VIII ZR 206/86

    Anspruch auf Zahlung des Kaufpreises für Motorenöl gem. § 433 Abs. 2 BGB -

    Auszug aus BGH, 19.04.2000 - XII ZR 332/97
    Richtig ist ferner, daß in Fällen, in denen eine Verurteilung zu einer Zug um Zug zu erbringenden Leistung begehrt wird, der weitere Antrag des Klägers, den Annahmeverzug des Schuldners hinsichtlich der ihm gebührenden Leistung festzustellen, seit der Entscheidung RG JW 1909, 463 Nr. 23 mit Rücksicht auf §§ 756, 765 ZPO aus Gründen der Prozeßökonomie allgemein als zulässig angesehen wird (vgl. BGH, Urteil vom 28. Oktober 1987 - VIII ZR 206/86 - WM 1987, 1496, 1498; MünchKomm/Lüke § 256 Rdn. 24 m.N.; Doms NJW 1984, 1340; Schilken AcP 181 [1981] 355, 372 m.w.N.).

    Deshalb ist ein Antrag auf Feststellung des Annahmeverzuges auch nur insoweit zulässig, als er zur erleichterten Vollstreckung des Leistungsanspruchs erforderlich ist (vgl. BGH, Urteil vom 28. Oktober 1987 aaO S. 1498 a.E.).

  • BGH, 08.04.1981 - IVb ZR 559/80

    Ermittlung des unterhaltsrelevanten Einkommens; Berücksichtigung berufsbedingter

    Auszug aus BGH, 19.04.2000 - XII ZR 332/97
    Vielmehr erscheint es zur Vermeidung eines erneuten Rechtsstreits geboten, das Verfahren durch Zurückverweisung der Sache in die richtige Lage zu bringen (vgl. Senatsurteile vom 8. April 1981 - IVb ZR 559/80 - FamRZ 1981, 541, 542 und vom 17. März 1982 - IVb ZR 646/80 - FamRZ 1982, 587, 588) und dem Kläger Gelegenheit zu geben, einen zulässigen Feststellungsantrag zu stellen, etwa dahingehend, daß die Beklagte zur Mietzinszahlung verpflichtet sei, sofern der Kläger das Mietobjekt innerhalb eines Jahres seit Rechtskraft der Entscheidung über die Wirksamkeit der Kündigung fertigstellt bzw. fertiggestellt hat (vgl. RG Warn Rspr. 1917 Nr. 190 = S. 289 ff.).
  • BGH, 17.03.1982 - IVb ZR 646/80

    Berücksichtigung des Wohngeldes und der tatsächlichen Wohnkosten

    Auszug aus BGH, 19.04.2000 - XII ZR 332/97
    Vielmehr erscheint es zur Vermeidung eines erneuten Rechtsstreits geboten, das Verfahren durch Zurückverweisung der Sache in die richtige Lage zu bringen (vgl. Senatsurteile vom 8. April 1981 - IVb ZR 559/80 - FamRZ 1981, 541, 542 und vom 17. März 1982 - IVb ZR 646/80 - FamRZ 1982, 587, 588) und dem Kläger Gelegenheit zu geben, einen zulässigen Feststellungsantrag zu stellen, etwa dahingehend, daß die Beklagte zur Mietzinszahlung verpflichtet sei, sofern der Kläger das Mietobjekt innerhalb eines Jahres seit Rechtskraft der Entscheidung über die Wirksamkeit der Kündigung fertigstellt bzw. fertiggestellt hat (vgl. RG Warn Rspr. 1917 Nr. 190 = S. 289 ff.).
  • BGH, 03.05.1977 - VI ZR 36/74

    Abgeordnetenbestechung

    Auszug aus BGH, 19.04.2000 - XII ZR 332/97
    a) Zulässiger Gegenstand einer Feststellungsklage können auch einzelne, aus einem Rechtsverhältnis sich ergebende Rechte und Pflichten sein, nicht aber bloße Elemente oder Vorfragen eines Rechtsverhältnisses, reine Tatsachen oder etwa die Wirksamkeit von Willenserklärungen oder die Rechtswidrigkeit eines Verhaltens (vgl. BGHZ 68, 331, 332; BGH, Urteile vom 3. Mai 1983 - VI ZR 79/80 - NJW 1984, 1556 und vom 2. Oktober 1991 - VIII ZR 21/91 - NJW-RR 1992, 252; Stein/Jonas/Schumann ZPO 21. Aufl. § 256 Rdn. 24, 27; Zöller/Greger ZPO 21. Aufl. § 256 Rdn. 3).
  • BGH, 19.12.1991 - IX ZR 96/91

    Prozeßhindernis der Rechtskraft bei vorausgegangener Zug-um-Zug-Verurteilung

    Auszug aus BGH, 19.04.2000 - XII ZR 332/97
    Rechtskräftig festgestellt ist somit nicht etwa das Bestehen der Gegenforderung, sondern nur die sich daraus ergebende Beschränkung des Klageanspruchs (vgl. BGH, Urteil vom 19. Dezember 1991 - IX ZR 96/91 - NJW 1992, 1172, 1173).
  • BGH, 03.05.1983 - VI ZR 79/80

    Zulässigkeit einer negativen Feststellungsklage

    Auszug aus BGH, 19.04.2000 - XII ZR 332/97
    a) Zulässiger Gegenstand einer Feststellungsklage können auch einzelne, aus einem Rechtsverhältnis sich ergebende Rechte und Pflichten sein, nicht aber bloße Elemente oder Vorfragen eines Rechtsverhältnisses, reine Tatsachen oder etwa die Wirksamkeit von Willenserklärungen oder die Rechtswidrigkeit eines Verhaltens (vgl. BGHZ 68, 331, 332; BGH, Urteile vom 3. Mai 1983 - VI ZR 79/80 - NJW 1984, 1556 und vom 2. Oktober 1991 - VIII ZR 21/91 - NJW-RR 1992, 252; Stein/Jonas/Schumann ZPO 21. Aufl. § 256 Rdn. 24, 27; Zöller/Greger ZPO 21. Aufl. § 256 Rdn. 3).
  • BGH, 20.11.1990 - VI ZR 6/90

    Schadensersatzanspruch des Eigentümers eines zu einem embargowidrigen

    Auszug aus BGH, 19.04.2000 - XII ZR 332/97
    Allerdings wird das Berufungsgericht wegen des zwischenzeitlich eingetretenen Ablaufs dieser Frist zu prüfen haben, ob ein schutzwürdiges Interesse an einer solchen Feststellung noch besteht, falls das Mietobjekt nicht fristgerecht erstellt worden ist, oder ob der Kläger andernfalls darauf zu verweisen ist, seinen Antrag umzustellen und seine mietvertraglichen Ansprüche im Wege der Leistungsklage geltend zu machen, sofern die darin liegende Klageänderung als sachgerecht zuzulassen ist (vgl. dazu BGH, Urteil vom 20. November 1990 - VI ZR 6/90 - NJW 1991, 634, 635).
  • BGH, 11.07.1979 - IV ZR 159/77

    Ermittlung des Endvermögens bei mehreren Scheidungsanträgen

    Auszug aus BGH, 19.04.2000 - XII ZR 332/97
    Denn der Kläger hat diesen vom Landgericht als unzulässig angesehenen Antrag (vgl. dazu auch BGH, Urteil vom 11. Juli 1979 - IV ZR 159/77 - FamRZ 1979, 905, 906 unter II) im zweiten Rechtszug umgestellt, so daß der Senat sich allein schon angesichts dieser Prozeßgeschichte nicht in der Lage sieht, den nunmehr zu beurteilenden Antrag im Sinne des ursprünglich gestellten Antrages auszulegen.
  • BGH, 02.10.1991 - VIII ZR 21/91

    Feststellungsklage bei Streit zweier Forderungsprätendenten

    Auszug aus BGH, 19.04.2000 - XII ZR 332/97
    a) Zulässiger Gegenstand einer Feststellungsklage können auch einzelne, aus einem Rechtsverhältnis sich ergebende Rechte und Pflichten sein, nicht aber bloße Elemente oder Vorfragen eines Rechtsverhältnisses, reine Tatsachen oder etwa die Wirksamkeit von Willenserklärungen oder die Rechtswidrigkeit eines Verhaltens (vgl. BGHZ 68, 331, 332; BGH, Urteile vom 3. Mai 1983 - VI ZR 79/80 - NJW 1984, 1556 und vom 2. Oktober 1991 - VIII ZR 21/91 - NJW-RR 1992, 252; Stein/Jonas/Schumann ZPO 21. Aufl. § 256 Rdn. 24, 27; Zöller/Greger ZPO 21. Aufl. § 256 Rdn. 3).
  • RG, 19.10.1920 - II 173/20

    Kann der Verkäufer, auf dessen Klage der Käufer rechtskräftig zur Zahlung des

    Auszug aus BGH, 19.04.2000 - XII ZR 332/97
    Insoweit ist nämlich zu berücksichtigen, daß ein auf Erfüllung Zug um Zug lautendes Urteil nur insoweit der Rechtskraft fähig ist, als es über den mit der Klage erhobenen Anspruch entscheidet, nicht aber auch insoweit, als es dem Beklagten das Recht vorbehält, die Leistung bis zur Bewirkung der Gegenleistung zu verweigern (vgl. RGZ 100, 197, 198).
  • BGH, 27.03.2015 - V ZR 296/13

    Grundschuld zur Kreditsicherung: Einigung der Parteien über den Fortbestand der

    Dagegen können nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs bloße Elemente oder Vorfragen eines Rechtsverhältnisses, reine Tatsachen oder etwa die Wirksamkeit von Willenserklärungen oder die Rechtswidrigkeit eines Verhaltens nicht Gegenstand einer Feststellungsklage sein (BGH, Urteil vom 3. Mai 1977 - VI ZR 36/74, BGHZ 68, 331, 332; Urteil vom 19. April 2000 - XII ZR 332/97, NJW 2000, 2280, 2281; Urteil vom 7. Juni 2001 - I ZR 21/99, NJW 2001, 3789 ff.; Urteil vom 20. Februar 2008 - VIII ZR 139/07, NZM 2008, 277 Rn. 9; jeweils mwN).
  • LG Regensburg, 04.01.2017 - 7 O 967/16

    Anspruch auf Nachlieferung bei Schadstoff-Software

    Ein gegenüber dem ursprünglichen Schuldverhältnis eigenständiges "Verzugsverhältnis" kennt das Gesetz nicht (BGH NJW 2000, 2280).
  • BGH, 17.07.2003 - I ZR 259/00

    Keine Urheberrechtsverletzung durch Links - Paperboy

    Die Unbestimmtheit des Klageantrags zu 1 hat nicht zur Folge, daß die Sache insoweit - unter teilweiser Aufhebung des Berufungsurteils - an das Berufungsgericht zurückzuverweisen ist, um der Klägerin Gelegenheit zu geben, das mit ihrer Klage verfolgte Begehren in Anträge zu fassen, die dem Bestimmtheitsgebot des § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO entsprechen (vgl. dazu auch BGHZ 135, 1, 8 - Betreibervergütung; BGH, Urt. v. 19.4.2000 - XII ZR 332/97, NJW 2000, 2280, 2281; Urt. v. 12.7.2001 - I ZR 261/98, GRUR 2002, 77, 78 = WRP 2002, 85 - Rechenzentrum, jeweils m.w.N.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   BGH, 16.03.2000 - VII ZB 36/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,1651
BGH, 16.03.2000 - VII ZB 36/99 (https://dejure.org/2000,1651)
BGH, Entscheidung vom 16.03.2000 - VII ZB 36/99 (https://dejure.org/2000,1651)
BGH, Entscheidung vom 16. März 2000 - VII ZB 36/99 (https://dejure.org/2000,1651)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2000,1651) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (11)

Besprechungen u.ä.

  • BRAK-Mitteilungen (Entscheidungsanmerkung)

    Wiedereinsetzung bei behaupteter Einhaltung der Frist

Papierfundstellen

  • NJW 2000, 2280
  • MDR 2000, 844
  • VersR 2001, 84
  • BB 2000, 1268
  • BB 2000, 1268 Ls
  • BauR 2000, 1226
  • ZfBR 2000, 412
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 27.11.1996 - XII ZB 177/96

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Berufungsfrist -

    Auszug aus BGH, 16.03.2000 - VII ZB 36/99
    Der Partei, die die Zulässigkeit ihres Rechtsmittels geltend macht, steht es frei, dessen rechtzeitige Einlegung zu behaupten und zugleich für den Fall, daß das Gericht den Gegenbeweis nach § 418 Abs. 2 ZPO als nicht geführt ansieht, Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Frist zu beantragen (im Anschluß an BGH, Beschluß vom 27. November 1996 - XII ZB 177/96, NJW 1997, 1312).

    Einer Partei, die die Zulässigkeit ihres Rechtsmittels geltend macht, steht es frei, dessen rechtzeitige Einlegung zu behaupten und zugleich für den Fall, daß das Gericht den Gegenbeweis nach § 418 Abs. 2 ZPO als nicht geführt ansieht, Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Frist zu beantragen (BGH, Beschluß vom 27. November 1996 - XII ZB 177/96, NJW 1997, 1312).

  • BGH, 03.07.2008 - IX ZB 169/07

    Anforderungen an die Darlegung von Wiedereinsetzungsgründen

    Das Berufungsgericht war deshalb verpflichtet, dienstliche Äußerungen der für die Leerung des Nachtbriefkastens zuständigen Beamten über seine Funktionstüchtigkeit im fraglichen Zeitraum einzuholen (BGH, Urt. v. 30. März 2000 aaO; v. 14. Oktober 2004 aaO; v. 8. Mai 2007 aaO; vgl. auch BGH, Beschl. v. 16. März 2000 - VII ZB 36/99, NJW 2000, 2280).

    Es steht der Partei frei, die rechtzeitige Einlegung zu behaupten und zugleich für den Fall, dass das Gericht den Gegenbeweis des § 418 Abs. 2 ZPO nicht als geführt ansieht, Wiedereinsetzung gegen die dann anzunehmende Fristversäumnis zu beantragen (BGH, Beschl. v. 27. November 1996 aaO S. 1313; v. 16. März 2000 aaO; Urt. v. 2. November 2006 - III ZR 10/06, NJW 2007, 603 Rn. 6).

  • BGH, 28.01.2020 - VIII ZB 39/19

    Sachverhaltsaufklärung zum fristgerechten Eingang eines Rechtsmittelschriftsatzes

    Denn es entspricht ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, dass eine Partei die Rechtzeitigkeit ihrer Prozesshandlung behaupten und zugleich für den Fall, dass sie zur Beweisführung nicht in der Lage ist, Wiedereinsetzung beantragen kann (vgl. BGH, Urteil vom 2. November 2006 - III ZR 10/06, aaO Rn. 6; Beschlüsse vom 27. November 1996 - XII ZB 177/96, aaO unter II 2 a; vom 16. März 2000 - VII ZB 36/99, NJW 2000, 2280 unter II 2).
  • BGH, 02.11.2006 - III ZR 10/06

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Einwurf eines fristwahrenden

    In der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist anerkannt, dass eine Partei die Rechtzeitigkeit ihrer Prozesshandlung behaupten und zugleich für den Fall, dass sie zur Beweisführung nicht in der Lage ist, hilfsweise Wiedereinsetzung beantragen kann (Beschluss vom 27. November 1996 - XII ZB 117/96 - NJW 1997, 1312, 1313; Beschluss vom 16. März 2000 - VII ZB 36/99 - NJW 2000, 2280; Urteil vom 30. März 2000 - IX ZR 251/99 - NJW 2000, 1872, 1873; Beschluss vom 27. Februar 2002 - I ZB 23/01 - NJW-RR 2002, 1070 f.).
  • BGH, 07.03.2002 - IX ZR 235/01

    Unterbrechung des Rechtsstreits bei Unfähigkeit eines Rechtsanwalts zur

    Ein solcher Antrag kann auch hilfsweise gestellt werden (BGH, Beschl. v. 27. November 1996, aaO; v. 16. März 2000 - VII ZB 36/99, NJW 2000, 2280).
  • BGH, 12.12.2006 - VI ZB 46/06

    Lauf der Rechtsmittelfristen bei Tatbestandsberichtigung

    Soweit das Berufungsgericht meint, für einen Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand sei kein Raum, da der rechtzeitige Eingang der Berufungsbegründung behauptet werde, lässt es unberücksichtigt, dass der Kläger in seinem Schriftsatz vom 30. Januar 2004 den Wiedereinsetzungsantrag hilfsweise für den Fall gestellt hatte, dass das Gericht den Beweis des rechtzeitigen Eingangs nicht als geführt ansehe (vgl. BGH, Beschluss vom 16. März 2000 - VII ZB 36/99 - NJW 2000, 2280).
  • OLG Köln, 18.09.2008 - 11 U 147/08

    Anforderungen an die Büroorganisation eines Rechtsanwalts hinsichtlich der

    Der Wiedereinsetzungsantrag ist zwar zulässig, weil es der Partei freisteht, in erster Linie die rechtzeitige Einlegung des Rechtsmittels zu behaupten und für den Fall, dass das Gericht den Nachweis der Rechtzeitigkeit nicht als geführt ansieht, die hilfsweise Wiedereinsetzung gegen die dann anzunehmende Fristversäumnis zu beantragen (BGH NSW ZPO § 236 B - Beschluss vom 3.7.2008, recherchiert in IURIS; NJW 2000, 2280 jeweils mwN).
  • OLG Hamm, 25.01.2002 - 9 U 62/01

    Haftungsverteilung bei Sturz eines Radfahrers über eine über einen Radweg

    Der Anspruch des Klägers auf Feststellung einer Ersatzpflicht der Beklagten für zukünftige materielle Schäden ist zulässig, denn nach seinem Vortrag sind die unfallbedingten schweren Kopfverletzungen nicht ausgeheilt, so daß die Möglichkeit weiterer Schäden besteht, vgl. zuletzt BGH VersR 2001, 84.
  • LG Münster, 18.01.2005 - 16 O 637/04

    Rückzahlung eines Vorschusses nach dem Nichtzustandekommen eines Pachtvertrages

    Ein Fall, in dem der Beklagte gleichzeitig die Zulässigkeit des Rechtsmittels behauptet und Wiedereinsetzungsantrag stellt, vgl. hierzu BGH vom 16.03.2000 in NJW 2000, Seite 2280, 1iegt damit nicht vor.
  • BPatG, 05.02.2001 - 10 W (pat) 3/00
    Der durch die Eintragung in der Scheckliste behördlich bezeugte Eingangstag des Schecks kann gemäß § 418 Abs. 2 ZPO zulässigerweise durch Gegenbeweis entkräftet werden, der allerdings die volle Überzeugung des Senats von der rechtzeitigen Zahlung der 3. Jahresgebühr mit dem Zuschlag erfordert (vgl zum Gegenbeweis bei Eingangsstempeln BGH VersR 1991, 896; 1995, 1467; NJW 2000, 2280).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht