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   BGH, 21.09.2005 - VIII ZR 284/04   

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https://dejure.org/2005,81
BGH, 21.09.2005 - VIII ZR 284/04 (https://dejure.org/2005,81)
BGH, Entscheidung vom 21.09.2005 - VIII ZR 284/04 (https://dejure.org/2005,81)
BGH, Entscheidung vom 21. September 2005 - VIII ZR 284/04 (https://dejure.org/2005,81)
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Volltextveröffentlichungen (26)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • webshoprecht.de

    Zur Unzulässigkeit einer AGB-Klausel zum Ersatzlieferungsrecht des Händlers, wenn das bestellte Produkt nicht vorrätig ist

  • damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)

    Die AGB-Klausel Wenn nicht lieferbar, liefern wir gleichwertigen Ersatz ist unwirksam und abmahnfähig

  • IWW
  • JurPC

    BGB §§ 307 Abs. 1, 308 Nr. 4
    Geschäftsbedingungen eines Internetshops

  • aufrecht.de

    Unwirksamkeit einer Ersatzlieferungs-Klausel

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • nomos.de PDF, S. 21 (Volltext und Entscheidungsbesprechung)

    Internetversandhandel, AGB

  • Wolters Kluwer

    Allgemeine Geschäftsbedingungen: Unwirksame Klauseln im Internetversandhandel - Leistungsversprechen des Verkäufers vor der Zusendung eines Artikels im Internethandel - Wirksamkeit einer Klausel über die Zusendung eines so genannten Ersatzartikels in ...

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    § 307 Abs. 1, 308 Nr. 4 BGB
    Ersatzartikelzusendung - AGB-Klausel bei Versandhandel unwirksam

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Ersatzartikellieferungsklausel im Versandhandel unwirksam

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Ersatzartikel - Recht zur Lieferung eines Ersatzartikels per AGB bei Nichtlieferbarkeit

  • kanzlei.biz

    Qualitativ und preislich gleichwertiger Ersatzartikel

  • Verbraucherzentrale Bundesverband (Kurzinformation und Volltext)

    Unwirksame Klausel zur Ersatzlieferung im Onlineshop

  • online-und-recht.de
  • info-it-recht.de

    Zur unwirksamen Ersatzlieferungsklausel

  • Judicialis

    BGB § 307 Abs. 1 Ba; ; BGB § 308 Nr. 4

  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 307 Abs. 1 § 308 Nr. 4
    Formularmäßige Vereinbarung einer Ersetzungsbefugnis und eines Rücktrittsrechts in Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Versandhändlers

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Ersatzzusendungen von Internet- und Versandhändlern bei Nichtlieferbarkeit bestimmter Artikel: Unwirksame Klausel

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (10)

  • MIR - Medien Internet und Recht (Leitsatz)

    §§ 307 Abs. 1, 308 Nr. 4, 241a, 434 Abs. 3 BGB
    Zur Unwirksamkeit des Vorbehalts gleichwertiger Ersatzlieferungen, Sachmangel und Lieferung unbestellter Waren trotz formularmäßigen Änderungsvorbehalt, AGB

  • rabüro.de (Pressemitteilung)

    Zur (Un-)zulässigkeit einer AGB-Klausel zum Ersatzlieferungsrecht des Händlers

  • dr-bahr.com (Kurzinformation und Auszüge)

    Recht auf Ersatzsendungen bei Online-Shops erheblich eingeschränkt

  • Verbraucherzentrale Bundesverband (Kurzinformation)

    Unwirksame Klausel zur Ersatzlieferung im Onlineshop

  • wettbewerbszentrale.de (Kurzinformation)

    Auch beim Online-Kauf muss niemand einen lediglich gleichwertigen Artikel hinnehmen

  • shopbetreiber-blog.de (Kurzinformation)

    Unwirksame Ersatzlieferungsklausel

  • beck.de (Leitsatz)

    Ersatzlieferungsklausel in AGB eines Internetshops

  • dr-bahr.com (Kurzinformation und Auszüge)

    Recht auf Ersatzsendungen bei Online-Shops erheblich eingeschränkt

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Online-Shopping: BGH stärkt Rechte für Versandkunden - keine gleichartigen Artikel - Klausel in den Geschäftsbedingungen des Versandhändlers „Otto-Versand“ unwirksam

  • 123recht.net (Pressemeldung, 27.10.2005)

    Verbraucherrechte bei Online-Shopping gestärkt // Otto-Versand-Klausel zu Lieferung von "Ersatzartikel" gekippt

Besprechungen u.ä.

  • nomos.de PDF, S. 21 (Volltext und Entscheidungsbesprechung)

    Internetversandhandel, AGB

Papierfundstellen

  • NJW 2005, 3567
  • NJW 2005, 3578
  • ZIP 2005, 2262
  • MDR 2006, 253
  • WM 2005, 2250
  • MMR 2005, 833
  • BB 2005, 2487
  • DB 2005, 2575
  • K&R 2005, 559
 
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Wird zitiert von ... (63)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 08.07.1998 - VIII ZR 1/98

    Formularmäßige Abwälzung der Nachnahmekosten im Versandhandel; Formularmäßige

    Auszug aus BGH, 21.09.2005 - VIII ZR 284/04
    aa) Die Klausel ist, wie der Senat wegen ihrer bundesweiten Verwendung selbst feststellen kann (vgl. BGHZ 139, 190, 198 m.w.Nachw.), dahin auszulegen, dass die Beklagte sich ein vertragliches Recht zur Lieferung eines Ersatzartikels vorbehält.

    Dies führt jedenfalls im - hier vorliegenden - Verbandsklageverfahren dazu, dass von der sogenannten kundenfeindlichsten Auslegung auszugehen ist (BGHZ 139, 190, 199; 158, 149, 155, jeweils m.w.Nachw.).

  • BGH, 17.02.2004 - XI ZR 140/03

    Zur Wirksamkeit von Zinsänderungsklauseln in Prämiensparverträgen

    Auszug aus BGH, 21.09.2005 - VIII ZR 284/04
    Dies führt jedenfalls im - hier vorliegenden - Verbandsklageverfahren dazu, dass von der sogenannten kundenfeindlichsten Auslegung auszugehen ist (BGHZ 139, 190, 199; 158, 149, 155, jeweils m.w.Nachw.).

    Das setzt eine Fassung der Klausel voraus, die nicht zur Rechtfertigung unzumutbarer Änderungen dienen kann, und erfordert im allgemeinen auch, dass für den anderen Vertragsteil zumindest ein gewisses Maß an Kalkulierbarkeit der möglichen Leistungsänderungen besteht (BGHZ 158, 149, 154 f.).

  • BGH, 17.12.1987 - VII ZR 307/86

    Zustandekommen eines Architektenvertrages

    Auszug aus BGH, 21.09.2005 - VIII ZR 284/04
    Allgemeine Geschäftsbedingungen sind nach ihrem objektiven Inhalt und typischen Sinn einheitlich so auszulegen, wie sie von verständigen und redlichen Vertragspartnern unter Abwägung der Interessen der normalerweise beteiligten Verkehrskreise verstanden werden, wobei die Verständnismöglichkeiten des durchschnittlichen Vertragspartners des Verwenders zugrunde zu legen sind (st. Rspr., vgl. BGHZ 102, 384, 389 ff. m.w.Nachw.).
  • BGH, 09.07.1992 - VII ZR 7/92

    Internationale Zuständigkeit bei Verbandsklage gegen Bereitsteller ausländischer

    Auszug aus BGH, 21.09.2005 - VIII ZR 284/04
    Ein solcher Verstoß liegt unter anderem dann vor, wenn eine Formularbestimmung die Rechtslage unzutreffend darstellt und es dem Verwender ermöglicht, begründete Ansprüche unter Hinweis auf die in ihr getroffene Regelung abzuwehren (st.Rspr. zum früheren § 9 Abs. 1 AGBG, BGHZ 119, 152, 170; 145, 203, 220 f., jew. m.w.Nachw.).
  • BGH, 13.07.1994 - IV ZR 107/93

    Zulässigkeit der Inhaltskontrolle von Laufzeitbestimmungen der privaten

    Auszug aus BGH, 21.09.2005 - VIII ZR 284/04
    Der Kläger kann gemäß §§ 1, 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, 4 UKlaG von der Beklagten verlangen, es zu unterlassen, die in Nr. 3 Abs. 3 Satz 1 der AGB ihres "Internetshops" enthaltene Klausel über die Zusendung eines sogenannten Ersatzartikels in Verbrauchsgüterkaufverträgen (§ 474 Abs. 1 Satz 1 BGB) zu verwenden und sich auf diese Klausel bei der Abwicklung derartiger, nach dem 1. April 1977 geschlossener Kaufverträge zu berufen (vgl. zu letzterem BGHZ 127, 35, 37; BGH, Urteil vom 23. Januar 2003 - III ZR 54/02, NJW 2003, 1237 = WM 2003, 425, unter I 2).
  • BGH, 23.01.2003 - III ZR 54/02

    Formularmäßige Vereinbarung der Teilnahme von Mobilfunkkunden am

    Auszug aus BGH, 21.09.2005 - VIII ZR 284/04
    Der Kläger kann gemäß §§ 1, 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, 4 UKlaG von der Beklagten verlangen, es zu unterlassen, die in Nr. 3 Abs. 3 Satz 1 der AGB ihres "Internetshops" enthaltene Klausel über die Zusendung eines sogenannten Ersatzartikels in Verbrauchsgüterkaufverträgen (§ 474 Abs. 1 Satz 1 BGB) zu verwenden und sich auf diese Klausel bei der Abwicklung derartiger, nach dem 1. April 1977 geschlossener Kaufverträge zu berufen (vgl. zu letzterem BGHZ 127, 35, 37; BGH, Urteil vom 23. Januar 2003 - III ZR 54/02, NJW 2003, 1237 = WM 2003, 425, unter I 2).
  • BGH, 10.05.1994 - XI ZR 65/93

    Wirksamkeit einer formularmäßigen Globalabtretung

    Auszug aus BGH, 21.09.2005 - VIII ZR 284/04
    Zwar haben völlig fern liegende Auslegungsmöglichkeiten, von denen eine Gefährdung des Rechtsverkehrs nicht ernsthaft zu befürchten ist, auch im Verbandsklageverfahren außer Betracht zu bleiben (BGHZ 91, 55, 61; BGH, Urteil vom 10. Mai 1994 - XI ZR 65/93, NJW 1994, 1798 = WM 1994, 1283 unter II 2 b bb m.w.Nachw.).
  • BGH, 27.09.2000 - VIII ZR 155/99

    Wirksamkeit von Neuwagen-Verkaufsbedingungen

    Auszug aus BGH, 21.09.2005 - VIII ZR 284/04
    Ein solcher Verstoß liegt unter anderem dann vor, wenn eine Formularbestimmung die Rechtslage unzutreffend darstellt und es dem Verwender ermöglicht, begründete Ansprüche unter Hinweis auf die in ihr getroffene Regelung abzuwehren (st.Rspr. zum früheren § 9 Abs. 1 AGBG, BGHZ 119, 152, 170; 145, 203, 220 f., jew. m.w.Nachw.).
  • BGH, 26.01.2005 - VIII ZR 79/04

    Zustandekommen von Kaufverträgen im Internet bei falscher Kaufpreisauszeichnung

    Auszug aus BGH, 21.09.2005 - VIII ZR 284/04
    In diesem Falle ist das Vertragsangebot in der Warenbestellung des Kunden zu sehen (vgl. Senatsurteil vom 26. Januar 2005 - VIII ZR 79/04, NJW 2005, 976 = WM 2005, 659 unter II A 1).
  • BGH, 05.04.1984 - III ZR 2/83

    Inhaltskontrolle von AGB betreffend einen Ratenkredit; Wirksamkeit einer

    Auszug aus BGH, 21.09.2005 - VIII ZR 284/04
    Zwar haben völlig fern liegende Auslegungsmöglichkeiten, von denen eine Gefährdung des Rechtsverkehrs nicht ernsthaft zu befürchten ist, auch im Verbandsklageverfahren außer Betracht zu bleiben (BGHZ 91, 55, 61; BGH, Urteil vom 10. Mai 1994 - XI ZR 65/93, NJW 1994, 1798 = WM 1994, 1283 unter II 2 b bb m.w.Nachw.).
  • LG Hamburg, 05.09.2003 - 324 O 224/03

    Rügepflicht für Mängel im Verbrauchsgüterhandel

  • BGH, 17.06.2015 - VIII ZR 19/14

    Außerordentliche Kündigung eines Wohnraummietverhältnisses wegen

    Die Einrede des nichterfüllten Vertrages dient dazu, auf den Schuldner Druck zur Erfüllung der eigenen, im Gegenseitigkeitsverhältnis zur geltend gemachten Forderung stehenden Verbindlichkeit auszuüben (Senatsurteile vom 3. November 2010 - VIII ZR 330/09, NJW-RR 2011, 447 Rn. 12; vom 19. Juni 2006 - VIII ZR 284/04, aaO Rn. 14; Staudinger/Otto, BGB, Neubearb. 2009, § 320 Rn. 1).
  • BAG, 07.12.2005 - 5 AZR 535/04

    Arbeit auf Abruf - Inhaltskontrolle von AGB

    Allgemeine Geschäftsbedingungen sind nach ihrem objektiven Inhalt und typischen Sinn einheitlich so auszulegen, wie sie von verständigen und redlichen Vertragspartnern unter Abwägung der Interessen der normalerweise beteiligten Verkehrskreise verstanden werden, wobei die Verständnismöglichkeiten des durchschnittlichen Vertragspartners des Verwenders zugrunde zu legen sind (Senat 31. August 2005 - 5 AZR 545/04 -AP ArbZG § 6 Nr. 8, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen, zu II 2 b der Gründe; 9. November 2005 - 5 AZR 128/05 - BB 2006, 386, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen, zu II 2 a der Gründe; BGH 21. September 2005 - VIII ZR 284/04 - NJW 2005, 3567, zu II 1 a aa der Gründe mwN).
  • OLG Frankfurt, 28.10.2020 - 29 U 146/19

    Zahlreiche Klauseln nach dem neuen Bauvertragsrecht unwirksam

    In der streitgegenständlichen Klausel ist der Änderungsvorbehalt schon deshalb unwirksam, weil er die Änderungsgründe nicht ansatzweise spezifiziert, was die höchstrichterliche Rechtsprechung aber für erforderlich hält (BGH, NJW 2005, 3567, 3569).
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