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LG Hamburg, 31.08.2006 - 315 O 279/06 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- webshoprecht.de
Zur rechtswidrigen Registrierung einer Tippfehler-Domain bei Verkaufsabsicht
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anforderung an die Unterlassung der Nutzung einer Internetdomain aufgrund einer fortdauernden Störung des Rechts an dem namensartigen Kennzeichen "Bundesliga"; Möglichkeit einer Beeinträchtigung berechtigter geschäftlicher Interessen durch die Nutzung eines fremden ...
- online-und-recht.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- onlineurteile.de (Kurzmitteilung)
"bundesliag.de" - Tippfehler-Domain beeinträchtigt das Namensrecht der Deutschen Fußball Liga
Papierfundstellen
- NJW-RR 2007, 338
- GRUR-RR 2007, 44
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 09.09.2004 - I ZR 65/02
mho. de
Auszug aus LG Hamburg, 31.08.2006 - 315 O 279/06
In diesen Fällen kann der Namensschutz ergänzend gegen Beeinträchtigungen der Unternehmensbezeichnung herangezogen werden, die - weil außerhalb des geschäftlichen Verkehrs oder außerhalb der Branche und damit außerhalb der kennzeichenrechtlichen Verwechslungsgefahr - nicht mehr im Schutzbereich des Unternehmenskennzeichens liegen (BGH WRP 2005, 488, 490 "mho.de").
- OLG Köln, 10.02.2012 - 6 U 187/11
"Tippfehlerdomain"; Begriff des Behinderungswettbewerbs
Es ist in namensrechtlicher Hinsicht auch vom Bestehen einer konkreten Verwechslungsgefahr durch das Vertippen beim Eingeben der Domain auszugehen (vgl. die bereits von dem Landgericht zutreffend angeführten Entscheidung des LG Hamburg NJW-RR 07, 338 - "bundesliga.de"). - LG Köln, 09.08.2011 - 81 O 42/11
Unterlassungsanspruch hinsichtlich der Verwendung der Wortmarke und Bildmarke …
Hierin liegt eine Verletzung des Namensrechts der Klägerin, die die Klägerin unterbinden kann (vgl. auch LG Hamburg GRUR-RR 2007, 44; LG Stuttgart MMR 2009, 271). - LG Düsseldorf, 09.06.2010 - 2a O 268/09
Ehemaliger Mitarbeiter eines Medienkonzerns darf auf Internetseite des Konzerns …
Vielmehr ist anerkannt, dass trotz bestehender Kennzeichenrechte, der Namensschutz ergänzend gegen Beeinträchtigungen herangezogen werden kann, die - weil außerhalb des geschäftlichen Verkehrs oder außerhalb der Branche und damit außerhalb der kennzeichnungsrechtlichen Verwechslungsgefahr - nicht mehr im Schutzbereich des Unternehmenskennzeichens liegen (BGH, GRUR 2005, 430, 431 - mho.de;… BGH, Urt. v. 24.4.2008, I ZR 159/05 Tz. 10 - afilias.de; LG Hamburg, NJW-RR 2007, 338 - bundesliag.de).