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   OLG Koblenz, 11.06.2008 - 9 UF 64/08   

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OLG Koblenz, 11.06.2008 - 9 UF 64/08 (https://dejure.org/2008,3850)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 11.06.2008 - 9 UF 64/08 (https://dejure.org/2008,3850)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 11. Juni 2008 - 9 UF 64/08 (https://dejure.org/2008,3850)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Deutsches Notarinstitut

    BGB §§ 748, 755, 1375, 1378 Abs. 1
    Berücksichtigung von Verbindlichkeiten im Zugewinnausgleich

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Die Haftungsverteilung im Innenverhältnis als Kriterium für die Berücksichtigung von Verbindlichkeiten der Eheleute im Rahmen des Zugewinnausgleichs; Die zur Finanzierung eines gemeinsamen Hausanwesens eingegangenen Darlehensverbindlichkeiten als den Ehegatten im ...

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Zugewinnausgleich - Berücksichtigung von Darlehensverbindlichkeiten

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Zugewinnausgleich - Berücksichtigung von Darlehensverbindlichkeiten

  • Judicialis

    BGB § 1378 Abs. 1; ; BGB §§ 741 ff.

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB §§ 741 ff.; BGB § 1375; BGB § 1378 Abs. 1
    Zur Berücksichtigung von Darlehensverbindlichkeiten (bezüglich einer Finanzierung eines gemeinsamen Hausanwesens) im Zugewinnausgleich

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • IWW (Kurzinformation)

    Zugewinnausgleich - Berücksichtigung von Darlehensverbindlichkeiten

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2008, 1173
  • FamRZ 2009, 233 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 31.01.1991 - IX ZR 38/90

    Gesamtschuldnerische Haftung der Ehegatten bei Umschuldung eines Darlehens

    Auszug aus OLG Koblenz, 11.06.2008 - 9 UF 64/08
    Die Bestellung von Sicherheiten und die Übernahme der persönlichen Haftung der Beklagten ändern hieran nichts, denn sie begründen keine Verpflichtung zur Rückzahlung der Darlehensschuld selbst (BGH, FamRZ 1991, 1162 ff.).

    Es ist deshalb möglich, dass trotz des Bestehens einer Gesamtschuld im Außenverhältnis die Schuld in der Zugewinnausgleichsbilanz nur bei einem Ehegatten anzusetzen ist (OLG Hamm, Urteil vom 19. Dezember 2001 - 6 UF 60/01 - zitiert nach Juris), oder dass trotz alleiniger Haftung eines Ehegatten im Außenverhältnis die Schuld hälftig in das Endvermögen beider Parteien einzustellen ist (BGH, FamRZ 1991, 1162 ff.; OLG Karlsruhe, FamRZ 2005, S. 909; Schwab, Handbuch des Scheidungsrechts, 12. Aufl., Kapitel VII Rdnr. 111 ff.).

  • OLG Karlsruhe, 04.11.2004 - 2 UF 46/04

    Zugewinnausgleich: Berücksichtigung des nur von einem Ehegatten gegen

    Auszug aus OLG Koblenz, 11.06.2008 - 9 UF 64/08
    Es ist deshalb möglich, dass trotz des Bestehens einer Gesamtschuld im Außenverhältnis die Schuld in der Zugewinnausgleichsbilanz nur bei einem Ehegatten anzusetzen ist (OLG Hamm, Urteil vom 19. Dezember 2001 - 6 UF 60/01 - zitiert nach Juris), oder dass trotz alleiniger Haftung eines Ehegatten im Außenverhältnis die Schuld hälftig in das Endvermögen beider Parteien einzustellen ist (BGH, FamRZ 1991, 1162 ff.; OLG Karlsruhe, FamRZ 2005, S. 909; Schwab, Handbuch des Scheidungsrechts, 12. Aufl., Kapitel VII Rdnr. 111 ff.).
  • BGH, 13.01.1993 - XII ZR 212/90

    Nutzungsentgelt für gemeinsames Haus nach Trennung der Ehegatten

    Auszug aus OLG Koblenz, 11.06.2008 - 9 UF 64/08
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs lässt sich aus den Bestimmungen über die Bruchteilsgemeinschaft (§§ 748, 755 BGB) ableiten, dass die Teilhaber für Verbindlichkeiten in Bezug auf den gemeinschaftlichen Gegenstand nach dem Verhältnis ihrer Anteile haften, wenn sich nicht aus einer Vereinbarung oder aus den besonderen Umständen des Falles etwas anderes ergibt (BGH, FamRZ 1993, 676 ff.).
  • OLG Koblenz, 18.12.2002 - 9 UF 530/01

    Berücksichtigung der Zuwendungen von Grundbesitz durch die Eltern und Geschwister

    Auszug aus OLG Koblenz, 11.06.2008 - 9 UF 64/08
    Der Senat hat bereits früher entschieden, dass Darlehensverbindlichkeiten, die zur Finanzierung eines gemeinsamen Hausanwesens eingegangen werden, den Ehegatten im Innenverhältnis heftig zur Last fallen können, auch wenn im Außenverhältnis zu finanzierenden Bank nur ein Ehegatte Darlehensschuldner ist (OLG Koblenz, 2. Senat für Familiensachen, NJW 2003, 1675; ebenso: OLG Koblenz, 3. Senat für Familiensachen, FamRZ 1998, 238).
  • OLG Koblenz, 30.05.2007 - 9 UF 45/07

    Zugewinnausgleich: Berücksichtigungsfähigkeit von Schulden im Endvermögen, die

    Auszug aus OLG Koblenz, 11.06.2008 - 9 UF 64/08
    Die Tatsache, dass die Kreditrate für die Bank S. bereits bei der Berechnung des Trennungsunterhaltsanspruchs berücksichtigt wurde, ändert hieran nichts, weil das Zugewinnausgleichsverfahren als streng formalisiertes auf Stichtage bezogenes Ausgleichsverfahren ausgestaltet ist (BGH, FamRZ 2008, 761 ff.; OLG Koblenz, 2. Senat für Familiensachen, NJW 2007, 2646).
  • OLG Hamm, 19.12.2001 - 6 UF 60/01

    Berechnung des Anfangsvermögens und Endvermögens beim Zugewinnausgleich; Anspruch

    Auszug aus OLG Koblenz, 11.06.2008 - 9 UF 64/08
    Es ist deshalb möglich, dass trotz des Bestehens einer Gesamtschuld im Außenverhältnis die Schuld in der Zugewinnausgleichsbilanz nur bei einem Ehegatten anzusetzen ist (OLG Hamm, Urteil vom 19. Dezember 2001 - 6 UF 60/01 - zitiert nach Juris), oder dass trotz alleiniger Haftung eines Ehegatten im Außenverhältnis die Schuld hälftig in das Endvermögen beider Parteien einzustellen ist (BGH, FamRZ 1991, 1162 ff.; OLG Karlsruhe, FamRZ 2005, S. 909; Schwab, Handbuch des Scheidungsrechts, 12. Aufl., Kapitel VII Rdnr. 111 ff.).
  • OLG Koblenz, 31.07.1997 - 11 UF 625/96

    Berechnung des Zugewinnausgleichsanspruchs; Anrechnung von Verbindlichkeiten der

    Auszug aus OLG Koblenz, 11.06.2008 - 9 UF 64/08
    Der Senat hat bereits früher entschieden, dass Darlehensverbindlichkeiten, die zur Finanzierung eines gemeinsamen Hausanwesens eingegangen werden, den Ehegatten im Innenverhältnis heftig zur Last fallen können, auch wenn im Außenverhältnis zu finanzierenden Bank nur ein Ehegatte Darlehensschuldner ist (OLG Koblenz, 2. Senat für Familiensachen, NJW 2003, 1675; ebenso: OLG Koblenz, 3. Senat für Familiensachen, FamRZ 1998, 238).
  • BGH, 06.02.2008 - XII ZR 45/06

    Berücksichtigung des Vermögenswerts einer freiberuflichen Praxis beim

    Auszug aus OLG Koblenz, 11.06.2008 - 9 UF 64/08
    Die Tatsache, dass die Kreditrate für die Bank S. bereits bei der Berechnung des Trennungsunterhaltsanspruchs berücksichtigt wurde, ändert hieran nichts, weil das Zugewinnausgleichsverfahren als streng formalisiertes auf Stichtage bezogenes Ausgleichsverfahren ausgestaltet ist (BGH, FamRZ 2008, 761 ff.; OLG Koblenz, 2. Senat für Familiensachen, NJW 2007, 2646).
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