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   OLG Frankfurt, 22.12.2010 - 25 U 110/09   

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https://dejure.org/2010,18094
OLG Frankfurt, 22.12.2010 - 25 U 110/09 (https://dejure.org/2010,18094)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 22.12.2010 - 25 U 110/09 (https://dejure.org/2010,18094)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 22. Dezember 2010 - 25 U 110/09 (https://dejure.org/2010,18094)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    Zur Unterscheidung zwischen Arbeits- und Berufsunfähigkeit

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Erbringung von Versicherungsleistungen aus einer sog. Restschuld-Arbeitsunfähigkeitsversicherung bestehen nur bei Nachweis der arbeitsunfähigen Erkrankung; Begriff der Arbeits- und der Berufsunfähigkeit

  • versicherungsrechtsiegen.de

    Restschuld-Arbeitsunfähigkeitsversicherung - Begriff der Arbeits- und der Berufsunfähigkeit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AVB Restschuld-Arbeitsunfähigkeitsversicherung
    Begriff der Arbeits- und der Berufsunfähigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • bld.de (Leitsatz/Kurzmitteilung)

    Wirksamkeit einer Berufsunfähigkeitsklausel

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2011, 972
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Frankfurt, 03.06.2004 - 3 U 141/03

    Einbeziehung bei der Antragstellung nicht übergebener Allgemeiner

    Auszug aus OLG Frankfurt, 22.12.2010 - 25 U 110/09
    Gemäß § 5 a Abs. 1 S. 1, Abs. 2 S. 4 VVG gilt der Versicherungsvertrag auf der Grundlage des Versicherungsscheins, der Versicherungsbedingungen und der weiteren für den Vertragsinhalt maßgeblichen Verbraucherinformationen, ohne dass der Versicherer dem Versicherungsnehmer bei Antragstellung die Versicherungsbedingungen übergeben und sie ihm auch später nicht übersandt hat, als abgeschlossen, wenn der Versicherungsnehmer den Vertragsschluss nicht gemäß § 5 a Abs. 2 S. 4 VVG innerhalb eines Jahres nach Zahlung der Erstprämie widersprochen hat (vgl. hierzu allgemein: OLG Frankfurt am Main, VersR 2004, S. 1451 mit weiteren Nachweisen).
  • BGH, 11.09.2013 - IV ZR 303/12

    Ratenschutz-Arbeitsunfähigkeitsversicherung: Erlöschen des Versicherungsschutzes

    Das ist bei der Regelung in einer Ratenschutz-Arbeitsunfähigkeitsversicherung, die ein Erlöschen des Versicherungsschutzes bei Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit vorsieht, nicht der Fall (so auch für den vergleichbaren Fall der Restschuldversicherung OLG Frankfurt NJW-RR 2011, 972, 973 f.; OLG Dresden VersR 2010, 760, 761; LG Dortmund NJW-RR 2010, 103, 105; LG Augsburg, Urteil vom 26. Januar 2011 - 2 O 4040/09, juris Rn. 26; Jacob, jurisPR-VersR 3/2010 Anm. 5; anders OLG Oldenburg VersR 1996, 1400, 1401; LG Köln VersR 2011, 1168, 1170; Urteil vom 4. November 2009 - 23 O 281/08, juris Rn. 23-26).
  • OLG Saarbrücken, 18.04.2013 - 5 U 416/11

    Restschuld-Arbeitsunfähigkeitsversicherung: Inhaltskontrolle für eine Klausel

    Die Wirksamkeit solcher den Leistungsumfang einschränkender Klauseln entspricht mittlerweile ständiger obergerichtlicher Rechtsprechung (vgl. OLG Frankfurt, NJW-RR 2011, 972; OLG Dresden, VersR 2010, 760; zur Zulässigkeit des Ausschlusses psychischer Erkrankungen: OLG Stuttgart, VersR 2008, 1343; OLG Köln, VersR 2011, 201; OLG Karlsruhe, VersR 2008, 524).

    Die Bestimmung des § 5 Abs. 1 der Bedingungen, deren Wirksamkeit als solche der Kläger nicht in Zweifel zieht, trägt erkennbar dem Umstand Rechnung, dass ein Arbeitnehmer im Krankheitsfall für die Zeit der Arbeitsunfähigkeit bis zur Dauer von sechs Wochen einen Anspruch auf Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber hat (§ 3 EntgFG), und deshalb des Versicherungsschutzes nicht bedarf (vgl. OLG Frankfurt, NJW-RR 2011, 972: Arbeitsunfähigkeitsversicherung als Ergänzung zur Entgeltfortzahlung im Krankheitsfalle).

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