Rechtsprechung
   OLG Oldenburg, 21.03.2012 - 3 U 69/11   

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https://dejure.org/2012,7835
OLG Oldenburg, 21.03.2012 - 3 U 69/11 (https://dejure.org/2012,7835)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 21.03.2012 - 3 U 69/11 (https://dejure.org/2012,7835)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 21. März 2012 - 3 U 69/11 (https://dejure.org/2012,7835)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 7 Abs. 1, 17 Abs. 1, Abs. 2 StVG; i. V. m. ; § 115 VVG; § 7 Abs. 1 StVG; § 17 Abs. 2 StVG
    Haftungsverteilung bei Kollision eines die Richtgeschwindigkeit auf Autobahnen deutlich überschreitenden Fahrzeugs mit einem überholenden Fahrzeug

  • verkehrslexikon.de

    Zur Haftungsquote nach einem Verkehrsunfall auf der Autobahn im Zusammenhang mit einem Überholvorgang des voranfahrenden Fahrzeugs

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Haftungsverteilung bei Kollision eines die Richtgeschwindigkeit auf Autobahnen deutlich überschreitenden Fahrzeugs mit einem überholenden Fahrzeug

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Autobahnunfall bei Überholvorgang - Haftungsquoten

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Auffahrunfall Autobahn - Haftungsquote

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Haftungsverteilung bei Kollision eines die Richtgeschwindigkeit auf Autobahnen deutlich überschreitenden Fahrzeugs mit einem überholenden Fahrzeug

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (12)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Raser auf der Autobahn

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    200 km/h auf der Autobahn

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Mit 200 km/h über die Autobahn

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Mit über 200 "Sachen" auf der Autobahn - Zur Haftungsquote bei einem Auffahrunfall mit ungeklärtem Verlauf

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Autobahn: Richtgeschwindigkeit sollte eingehalten werden

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Ohne Tempolimit ist Haftung erhöht

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Auch ohne Tempolimit ist die Autobahn keine Rennstrecke

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Auffahrunfall

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Ein Sport-Cabrio mit Schleife stellt nicht zwangsläufig ein Geschenk dar

  • rechtsportal.de (Kurzinformation)

    Erhöhte Haftungsquote bei hoher Geschwindigkeit

  • rechtsportal.de (Kurzinformation)

    Erhöhte Haftungsquote bei hoher Geschwindigkeit

  • rechtsportal.de (Kurzinformation)

    Erhöhte Haftungsquote bei hoher Geschwindigkeit

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2012, 927
  • NZV 2012, 440
 
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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (21)

  • OLG Hamm, 25.11.2010 - 6 U 71/10

    Haftungsverteilung bei Überschreitung der Richtgeschwindigkeit auf Autobahnen

    Auszug aus OLG Oldenburg, 21.03.2012 - 3 U 69/11
    Aus der von dem Klägervertreter in der Berufungsbegründung zitierten obergerichtlichen Rechtsprechung (OLG Stuttgart, NJW-RR 2010, 78; OLG Nürnberg, NJW 2011, 1155; OLG Hamm NJW-RR 2011, 464) folgt entgegen der Annahme des Klägers nichts anderes.

    Die von dem Kläger in der Berufungsbegründung zitierte obergerichtliche Rechtsprechung zur Haftungsquote bei Nichtbeachtung der Richtgeschwindigkeit (OLG Düsseldorf, Schadenpraxis 2003, 335; OLG Nürnberg, NJW 2011, 1155; OLG Hamm NJW-RR 2011, 464) betrifft andere Sachverhaltsgestaltungen.

  • BGH, 13.12.2011 - VI ZR 177/10

    Haftung bei Kfz-Unfall: Anwendbarkeit eines Anscheinsbeweises bei Auffahrunfall

    Auszug aus OLG Oldenburg, 21.03.2012 - 3 U 69/11
    In einem solchen Fall kann der Erfahrungssatz, dass der Auffahrende den Unfall infolge zu hoher Geschwindigkeit oder Unaufmerksamkeit oder fehlenden Sicherheitsabstandes verschuldet hat, daher keine Geltung beanspruchen (vgl. BGH NJW 1982, 1595 für den Fall eines Auffahrunfalls im Zusammenhang mit dem Einfahren eines Fahrzeugs auf die Autobahn und BGH NJW 2011, 685 für einen Auffahrunfall bei Verlassen der Autobahn sowie jüngst BGH NJW 2012, 608, s. u.).

    Darüber hinaus hat der Bundesgerichtshof aktuell zu der Frage des Anscheinsbeweises bei einer dem vorliegenden Sachverhalt vergleichbaren Fallgestaltung Stellung genommen und geurteilt, dass bei Auffahrunfällen auf der Autobahn ein Anscheinsbeweis in der Regel nicht in Betracht kommt, wenn zwar feststeht, dass vor dem Unfall ein Spurwechsel des vorausfahrenden Fahrzeugs stattgefunden hat, der Sachverhalt aber im Übrigen - wie hier - nicht aufklärbar ist (BGH NJW 2012, 608).

  • OLG Nürnberg, 09.09.2010 - 13 U 712/10

    Haftungsverteilung bei Kfz-Unfall: Betriebsgefahr bei deutlicher Überschreitung

    Auszug aus OLG Oldenburg, 21.03.2012 - 3 U 69/11
    Aus der von dem Klägervertreter in der Berufungsbegründung zitierten obergerichtlichen Rechtsprechung (OLG Stuttgart, NJW-RR 2010, 78; OLG Nürnberg, NJW 2011, 1155; OLG Hamm NJW-RR 2011, 464) folgt entgegen der Annahme des Klägers nichts anderes.

    Die von dem Kläger in der Berufungsbegründung zitierte obergerichtliche Rechtsprechung zur Haftungsquote bei Nichtbeachtung der Richtgeschwindigkeit (OLG Düsseldorf, Schadenpraxis 2003, 335; OLG Nürnberg, NJW 2011, 1155; OLG Hamm NJW-RR 2011, 464) betrifft andere Sachverhaltsgestaltungen.

  • BGH, 04.05.2011 - VIII ZR 171/10

    BGH bejaht Erstattungsfähigkeit von Detektivkosten beim Tanken ohne Bezahlung

    Auszug aus OLG Oldenburg, 21.03.2012 - 3 U 69/11
    Insbesondere die Zubilligung einer anteiligen Unfallkostenpauschale auf der Basis eines Betrages von 25,- Euro ist nicht zu beanstanden (BGH NJW 2011, 2871; Grüneberg, in: Palandt, 71. Aufl., § 249 Rn. 79 m. w. N.).
  • BGH, 07.02.2012 - VI ZR 133/11

    Schadensersatz nach Verkehrsunfall: Quotelung von Sachverständigenkosten

    Auszug aus OLG Oldenburg, 21.03.2012 - 3 U 69/11
    Dass eine Quotelung zu erfolgen hat, hat der Bundesgerichtshof jüngst entschieden (Urteile vom 7. Februar 2012, Az. VI ZR 133/11 u. 249/11).
  • BGH, 18.01.2005 - VI ZR 73/04

    Umfang der Erstattungspflicht von Anwaltskosten für die Inanspruchnahme der

    Auszug aus OLG Oldenburg, 21.03.2012 - 3 U 69/11
    Der für die anzusetzenden Gebühren und damit die Höhe des Freistellungsanspruchs maßgebliche Wert richtet sich nach dem zuerkannten Schadensersatz (BGH NJW 2005, 1112; 2008, 1888).
  • BGH, 24.02.1983 - VI ZR 191/81

    Geltendmachung von Verzinsung neben Nutzungsausfallentschädigung

    Auszug aus OLG Oldenburg, 21.03.2012 - 3 U 69/11
    § 849 BGB findet auf die Gefährdungshaftung nach dem StVG entsprechende Anwendung (BGHZ 87, 38).
  • BGH, 07.11.2007 - VIII ZR 341/06

    Gegenstandswert bei vorgerichtlicher Geltendmachung von Schadensersatz

    Auszug aus OLG Oldenburg, 21.03.2012 - 3 U 69/11
    Der für die anzusetzenden Gebühren und damit die Höhe des Freistellungsanspruchs maßgebliche Wert richtet sich nach dem zuerkannten Schadensersatz (BGH NJW 2005, 1112; 2008, 1888).
  • OLG Naumburg, 17.12.2002 - 9 U 178/02

    Haftungsverteilung bei einem Auffahrunfall

    Auszug aus OLG Oldenburg, 21.03.2012 - 3 U 69/11
    Der erste Anschein kann zwar nach einem Teil der obergerichtlichen Rechtsprechung für ein Verschulden eines den Fahrstreifen wechselnden Fahrers sprechen, wenn es in einem nahen örtlichen und zeitlichen Zusammenhang mit dem Fahrstreifenwechsel zu einer Kollision mit einem nachfolgenden Fahrzeug kommt (vgl. KG, VRS 109, 10; OLG München, DAR 2005, 684; OLG Düsseldorf, Schaden-Praxis 2003, 335; König, a. a. O., § 7 StVO, Rn. 17 m. w. N.; a. A. z. B. OLG Naumburg, NJW-RR 2003, 809).
  • KG, 30.05.2005 - 12 U 82/04

    Haftung bei Kfz-Unfall: Kollision zweier Lkw auf Betriebsgelände

    Auszug aus OLG Oldenburg, 21.03.2012 - 3 U 69/11
    Der erste Anschein kann zwar nach einem Teil der obergerichtlichen Rechtsprechung für ein Verschulden eines den Fahrstreifen wechselnden Fahrers sprechen, wenn es in einem nahen örtlichen und zeitlichen Zusammenhang mit dem Fahrstreifenwechsel zu einer Kollision mit einem nachfolgenden Fahrzeug kommt (vgl. KG, VRS 109, 10; OLG München, DAR 2005, 684; OLG Düsseldorf, Schaden-Praxis 2003, 335; König, a. a. O., § 7 StVO, Rn. 17 m. w. N.; a. A. z. B. OLG Naumburg, NJW-RR 2003, 809).
  • BGH, 17.03.1992 - VI ZR 62/91

    Unabwendbarkeit eines Verkehrsunfalls bei Überschreitung der Richtgeschwindigkeit

  • BGH, 23.01.2007 - VI ZR 67/06

    Ersatzfähigkeit von Sachverständigenkosten nach einem Verkehrsunfall

  • BGH, 06.04.1982 - VI ZR 152/80

    Haftungsverteilung bei Auffahrunfall auf dem rechten Fahrstreifen einer Autobahn

  • BGH, 23.02.1999 - VI ZR 76/98

    Erforderlichkeit einer Beweisaufnahme

  • BGH, 23.06.1987 - VI ZR 188/86

    Pflichten eines Kraftfahrers bei Dunkelheit; Berechnung des Unterhaltsanspruchs

  • BGH, 30.11.2010 - VI ZR 15/10

    Anscheinsbeweis bei Verkehrsunfall: Auffahrunfall beim Verlassen der Autobahn

  • BGH, 13.12.2005 - VI ZR 68/04

    Inanspruchnahme mehrerer Nebentäter durch den Geschädigten

  • BGH, 11.01.2005 - VI ZR 352/03

    Pflichten eines Kraftfahrers beim Linksabbiegen in der Dämmerung; Betriebsgefahr

  • OLG Hamburg, 14.02.1995 - 7 U 123/94

    Reifenschaden; Abgefahrene Reifen; Verschulden; Mindestprofiltiefe; Profil;

  • OLG München, 08.04.2005 - 10 U 5279/04

    Beweiswürdigung bei einem Verkehrsunfall

  • OLG Stuttgart, 11.11.2009 - 3 U 122/09

    Auffahrunfall auf der Autobahn: Mithaftung des von hinten auf das die Fahrspur

  • AG Brandenburg, 13.01.2017 - 31 C 71/16

    Streifunfall zwischen zu breitem überholenden Pkw mit Lkw in Autobahnbaustelle

    Ein diesem Maßstab gerecht werdendes Handeln der Erstbeklagten hat vorliegend nämlich die Beklagtenseite nicht zu beweisen vermocht, so dass sich insofern die Beklagtenseite vorliegend auch schon die (einfache) Betriebsgefahr des Lkws der Marke Scania mit dem amtlichen Kennzeichen ... mit 20% anrechnen lassen müssen ( OLG Schleswig , Urteil vom 25.10.2012, Az.: 7 U 156/11; OLG Oldenburg , Urteil vom 21.03.2012, Az.: 3 U 69/11 ), da sie den Unabwendbarkeitsbeweis im Sinne von § 17 Abs. 3 StVG hier nicht geführt haben.
  • AG Brandenburg, 21.02.2019 - 31 C 211/17

    Unfall - Haftungsquote bei Zusammenstoß eines Hundes mit Fahrzeug auf der Straße

    Ein diesem Maßstab gerecht werdendes Handeln der Klägerin hat die Klägerseite vorliegend nämlich nicht zu beweisen vermocht, so dass sich insofern die Klägerin zumindest die (einfache) Betriebsgefahr ihres Pkws mit 20 % anrechnen lassen muss ( OLG Schleswig , Urteil vom 09.05.2013, Az.: 7 U 71/12, u.a. in: NZV 2014, Seiten 32 ff.; OLG Schleswig , Urteil vom 25.10.2012, Az.: 7 U 156/11; OLG Oldenburg , Urteil vom 21.03.2012, Az.: 3 U 69/11; OLG Hamm , Urteil vom 08.10.2009, Az.: I-6 U 45/09, u.a. in: RdL 2010, Seiten 103 f.; OLG Karlsruhe , Urteil vom 19.03.2009, Az.: 4 U 166/07, u.a. in: NJW-RR 2009, Seiten 1681 ff.; OLG Frankfurt/Main , Urteil vom 31.10.2008, Az.: 24 U 51/08, u.a. in: "juris"; OLG Celle , Urteil vom 13.05.2004, Az.: 14 U 259/03, u.a. in: Schaden-Praxis 2004, Seiten 255 f.; LG Konstanz , Urteil vom 23.02.2010, Az.: 3 O 96/09, u.a. in: ZfSch 2011, Seiten 21 ff. LG Lüneburg , Urteil vom 14.02.2008, Az.: 5 O 74/07, u.a. in: Schaden-Praxis 2008, Seiten 285 ff.; LG Münster , Urteil vom 01.12.2006, Az.: 16 O 344/05, u.a. in: "juris"; AG Brandenburg an der Havel , Urteil vom 09.09.2016, Az.: 31 C 372/15 ), da sie den Unabwendbarkeitsbeweis hier nicht geführt hat.
  • AG Kassel, 14.05.2021 - 435 C 449/21

    Grundsätzen der Erstattungsfähigkeit diverser verkehrsunfallbedingter

    Selbst dann, wenn die entsprechende Rechnung noch nicht ausgeglichen sein sollte und folglich nur ein Freistellungsanspruch bestünde, wandelt sich ein solcher dann in einen Zahlungsanspruch, wenn der Schädiger die Leistung ernsthaft und endgültig verweigert und damit die eigentlich nach § 250 S. 2 BGB erforderliche Fristsetzung obsolet macht, wobei die Umwandlung in eine Geldforderung in demjenigen Zeitpunkt stattfindet, in dem der Geschädigte Geldersatz fordert (ständige Rechtsprechung des erkennenden Gerichts, z.B. Urteil vom 15.03.2019 - 431 C 3409/18, zit. n. juris; s. auch OLG Oldenburg, NJW-RR 2012, 927 und BGH NJW-RR 2011, 910).
  • LG Bonn, 27.01.2017 - 1 O 181/16

    Auffahrunfall, Fahrspurwechsel, Anscheinsbeweis, Quote

    Dies setzt im Hinblick auf den Kläger und den Beklagten zu 1. als Fahrer der beteiligten Fahrzeuge voraus, dass sich diese am Unfalltage über den gewöhnlichen und subjektiven Maßstab hinaus in jeder Hinsicht sachgemäß und geistesgegenwärtig verhalten haben und damit den durchschnittlichen Fähigkeiten eines sogenannten "Idealfahrers" gerecht geworden sind (vgl. etwa OLG Saarbrücken, Urt. v. 14.08.2014 - 4 U 68/13 = juris Rd. 28; OLG Oldenburg NJW-RR 2012, 927, 928; LG Bonn, Urt. v. 22.02.2013 - 18 O 354/10 = juris Rd.20).
  • LG Bonn, 31.05.2019 - 1 O 290/17

    Auffahrunfall, Anhalten, Autobahn, Haftungsquote

    Dies setzt im Hinblick auf den Zeugen A und die Beklagte zu 1. als Fahrer der beteiligten Fahrzeuge voraus, dass sich diese am Unfalltage über den gewöhnlichen und subjektiven Maßstab hinaus in jeder Hinsicht sachgemäß und geistesgegenwärtig verhalten haben und damit den durchschnittlichen Fähigkeiten eines sogenannten "Idealfahrers" gerecht geworden sind (vgl. etwa OLG Saarbrücken, Urt. v. 14.08.2014 - 4 U 68/13 = juris Rd. 28; OLG Oldenburg NJW-RR 2012, 927, 928; LG Bonn, Urt. v. 22.02.2013 - 18 O 354/10 = juris Rd.20).
  • LG Aachen, 01.10.2015 - 12 O 87/15

    Verkehrssicherungspflichten der Behörde bei Bodenwelle auf Autobahn

    Selbst eine Geschwindigkeit von rund 200 km/h führt allerdings nicht zu einer Alleinhaftung desjenigenden, der die Richtgeschwindigkeit überschreitet (OLG Oldenburg, Urt. vom 21.3.2012, 3 U 69/11, zit. nach jurist m. w. Nachw.).
  • OLG Frankfurt, 09.06.2020 - 22 U 70/18

    Zu den Voraussetzungen des Anscheinsbeweises bei Auffahrunfall nach

    Nach einem Fahrspurwechsel, der den Anscheinsbeweis grundsätzlich erschüttert, kann eine Typizität erst wieder angenommen werden, wenn beide Fahrzeuge so lange in einer Spur hintereinander gefahren sind, dass sich beide Fahrzeugführer auf die vorangegangenen Fahrzeugbewegungen einstellen konnten (KG 14.5.07 - 12 U 194/06 - NZV 08, 198; LG Essen 3.12.09 - 4 O 4/08 - OLG Düsseldorf 19.1.10 - 1 U 89/09 - VersR 10, 1236; OLG München 4.9.09 - 10 U 3291/09 - BGH 13.12.11 - VI ZR 177/10 - so auch OLG Oldenburg 21.3.12 - 3 U 69/11 - LG Dortmund 14.4.15 - 21 O 319/13 - OLG München 12.1.18 - 10 U 3100/17 -).
  • AG Kaiserslautern, 23.09.2014 - 11 C 895/14

    Verkehrsunfall - Umwandlung des Freistellungsanspruchs in einen Zahlungsanspruch

    Wenn sich der Ersatzpflichtige (bzw. dessen Haftpflichtversicherer) ernsthaft und endgültig weigert (BGH NJW-RR 2011, 910), den Geschädigten von seinen Anwaltskosten freizustellen oder überhaupt jede Schadensersatzleistung ablehnt (was auch in einem entsprechenden prozessualen Verhalten liegen kann, BGH NJW 1999, 1542), kann der Geschädigte unmittelbar auf Zahlung klagen und ist im Hinblick auf § 250 BGB nicht auf die Geltendmachung eines Freistellungsanspruchs beschränkt (OLG Oldenburg NJW-RR 2012, 927; LG Hamburg SP 2013, 32, AG München v. 3.4.2009 - 343 C 15534/08 - juris).
  • AG Kassel, 12.07.2019 - 435 C 119/19

    Mietwagenkosten sind nach dem Mittelwert der Listen von Fraunhofer und Schwacke

    Wenn sich der Ersatzpflichtige ernsthaft und endgültig weigert, den Geschädigten von kausal entstandenen Kosten freizustellen oder überhaupt jede Schadensersatzleistung ablehnt (ggf. auch durch sein prozessuales Verhalten, BGH NJW 1999, 1542), kann der Geschädigte unmittelbar auf Zahlung klagen und ist im Hinblick auf § 250 BGB nicht auf die Geltendmachung eines Freistellungsanspruchs beschränkt (OLG Oldenburg NJW-RR 2012, 927; LG Hamburg SP 2013, 32).
  • AG Münster, 29.09.2021 - 3 C 1259/21
    Wenn sich der Ersatzpflichtige ernsthaft und endgültig weigert, den Geschädigten von kausal entstandenen Kosten freizustellen oder überhaupt jede Schadensersatzleistung ablehnt, kann der Geschädigte unmittelbar auf Zahlung klagen und ist im Hinblick auf § 250 BGB nicht auf die Geltendmachung eines Freistellungsanspruchs beschränkt (OLG Oldenburg NJW-RR 2012, 927; LG Hamburg SP 2013, 32).
  • LG Bonn, 27.12.2019 - 1 O 244/18

    Parkplatz; Auffahrunfall; Alleinhaftung

  • LG Bonn, 22.02.2013 - 18 O 354/10

    Erhöhte Betriebsgefahr bei erheblicher Überschreitung der Richtgeschwindigkeit

  • AG Kassel, 15.03.2019 - 431 C 3409/18

    Schätzung der ersatzfähigen Mietwagenkosten

  • LG Ravensburg, 19.06.2012 - 1 S 75/12
  • AG Münster, 16.08.2023 - 3 C 234/23
  • LG Bremen, 31.07.2020 - 4 O 1076/19

    Verkehrsunfall bei Ausparkvorgang auf Parkplatz

  • LG Verden, 23.12.2013 - 2 O 240/13

    Schadenersatzansprüche aus Verkehrsunfall, Verursachungsbeiträge und

  • AG Detmold, 01.07.2021 - 42 C 73/21
  • AG Siegburg, 27.04.2021 - 112 C 160/20
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