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   OLG Celle, 30.05.1986 - 13 W 36/86   

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OLG Celle, 30.05.1986 - 13 W 36/86 (https://dejure.org/1986,4560)
OLG Celle, Entscheidung vom 30.05.1986 - 13 W 36/86 (https://dejure.org/1986,4560)
OLG Celle, Entscheidung vom 30. Mai 1986 - 13 W 36/86 (https://dejure.org/1986,4560)
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  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1986, 1061
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • OLG Saarbrücken, 12.01.2017 - 4 U 4/15

    Bauprozess: Kostenschlussurteil bei Erledigung in der Berufungsinstanz; analoge

    Der Ausgang des Rechtsstreits war von einer umfangreichen weiteren Beweisaufnahme abhängig, zu der es aufgrund der vergleichsweisen Verständigung nicht mehr gekommen ist.Kommt es aufgrund übereinstimmender Erledigungserklärung oder wie hier vergleichsweiser Einigung nicht mehr zur Durchführung einer vom Gericht angeordneten oder vorgesehenen Beweisaufnahme, sind die Kosten des Rechtsstreits in der Regel den Streitparteien je zur Hälfte aufzuerlegen oder gegeneinander aufzuheben (Saarländisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 30.12.2015 - 1 W 42/15, bei Juris Rn. 13; Saarländisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 29.5.2015 - 1 W 10/15, bei Juris Rn. 11; BGH, Beschluss vom 24.10.2011 - IX ZR 244/09, bei Juris Rn. 14 ff.; OLG Koblenz, OLGR 2007, 215; OLG Oldenburg OLGR 2007, 35; OLG Celle, NJW-RR 1986, 1061; Zöller/Vollkommer, aaO, § 91a Rn. 26).
  • OLG Koblenz, 04.12.2006 - 6 W 700/06

    Kostenentscheidung nach übereinstimmender Hauptsacheerledigungserklärung

    Lassen sich jedoch die Prozessaussichten nicht prognostizieren, so ist eine Kostenaufhebung angezeigt (vgl. z. B. Beschluss des 5. Zivilsenats vom 25.09.1998, NJW-RR 1999, 943; OLG Celle NJW-RR 1986, 1061 f.).
  • OLG Köln, 26.01.2010 - 19 W 2/10

    Kostenentscheidung nach Erledigung eines Rechtsstreits betreffend eine Sperrung

    Kommt es im Rahmen des Verfahrens nicht mehr zur Durchführung einer ohne die Erledigung gebotenen Beweisaufnahme, sind in der Regel die Kosten gegeneinander aufzuheben (OLG Celle NJW-RR 1986, 1061 (1062); OLG Koblenz OLGR 2007, 215; Zöller-Vollkommer, a.a.O., § 91 a, Rdnr.26).
  • OLG Koblenz, 25.09.1998 - 5 W 587/98

    Erledigung der Hauptsache, Erfüllung, weil Gegner dem Sohn des Beklagten den

    Dieser Umstand ist lediglich insoweit beachtlich, als er einen Hinweis auf den - hypothetischen - Verlauf geben könnte, den der Prozeß bei Fortführung des Parteistreits genommen hätte (vgl. OLG Celle NJW-RR 1986, 1061 f.; OLG München NJW-RR 1992, 731 ; Bork aaO. § 91 Rn. 30 a).
  • LAG Hessen, 09.12.2009 - 4 Ta 598/09

    Kostenentscheidung bei übereinstimmender Erledigungserklärung

    Bleibt der Ausgang des Rechtsstreits auf der Grundlage dieser summarischen Prüfung offen, sind die Kosten des Rechtsstreits gegeneinander aufzuheben ( OLG Celle 30. Mai 1986 - 13 W 36/86 - NJW-RR 1986/1061; OLG Koblenz 20. Mai 1998 - 5 W 587/98 - NJW-RR 1999/943; Hausherr in Prütting/Gehrlein ZPO § 91 a Rn. 31 ).
  • OLG Celle, 30.05.2007 - 13 W 49/07

    Wertung der Unterzeichnung einer Unterwerfungserklärung als Schuldanerkenntnis

    Insoweit verkennt der Senat nicht, dass eine Unterwerfungserklärung nicht ohne weiteres als Schuldanerkenntnis gewertet werden kann und die Abgabe einer solchen Erklärung daher grundsätzlich allein nicht ausreicht, die Kosten des Rechtsstreits dem Schuldner aufzuerlegen (vgl. z. B. Senat, Beschluss vom 30. Mai 1986 - 13 W 36/86; OLG Koblenz, Beschluss vom 8. März 1988 - 6 W 102/88).
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 09.06.1986 - 5 U 203/85   

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https://dejure.org/1986,5680
OLG Düsseldorf, 09.06.1986 - 5 U 203/85 (https://dejure.org/1986,5680)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 09.06.1986 - 5 U 203/85 (https://dejure.org/1986,5680)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 09. Juni 1986 - 5 U 203/85 (https://dejure.org/1986,5680)
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Papierfundstellen

  • NJW-RR 1986, 1061
 
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Wird zitiert von ...

  • BGH, 08.06.1988 - VIII ZR 105/87

    Erlaß eines Grundurteils vor Erstellung eines Schiedsgutachtens

    Zwar liegt es im Ermessen des Tatrichters, von einer sofortigen Abweisung "als zur Zeit unbegründet" abzusehen und zunächst entsprechend §§ 356, 431 ZPO eine derartige Frist zu setzen (vgl. Albers aaO; Rosenberg/Schwab aaO; Schlosser a.a.O. Rdn. 32; Röhl aaO; Dahlen, NJW 1971, 1756, 1757; verneinend: OLG Düsseldorf NJW-RR 1986, 1061 [OLG Düsseldorf 09.06.1986 - 5 U 203/85]).
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