Rechtsprechung
OLG Frankfurt, 20.06.1985 - 1 U 235/84 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Schadenersatz wegen Zerstörung eines Wohnwagens aufgrund des Umstürzens eines Baumen auf dem Campingplatz; Qualifizierung der entgeltlichen Nutzung eines Campingplatzes als Mietvertrag; Unterlassene Maßnahmen wegen dem erkennbar kranken Baum als Verletzung des ...
- VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
BGB § 538
Verfahrensgang
- LG Gießen, 18.10.1984 - 3 O 609/83
- OLG Frankfurt, 20.06.1985 - 1 U 235/84
Papierfundstellen
- NJW-RR 1986, 108
- MDR 1985, 1027
- VersR 1986, 374
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 18.12.1974 - VIII ZR 187/73
Haftung für auf dem Hotelparkplatz abgestellte Gästefahrzeuge
Auszug aus OLG Frankfurt, 20.06.1985 - 1 U 235/84
Es handelt sich hierbei um einen Fall der Garantiehaftung (BGH NJW 1975, 645 m.w.N.).Der Fehler einer Mietsache kann auch in äußeren Einwirkungen liegen, das kann u. a. dann der Fall sein, wenn sich eine außerhalb der Mietsache befindliche Gefahrenquelle aufgrund ihrer räumlichen Beziehungen die Mietsache einer Gefahr aussetzt, bei deren Verwirklichung ihr ein Fehler anhaftet, der die Tauglichkeit des vertragsgemäßen Gebrauchs aufhebt oder mindert (BGH NJW 1981, 424; NJW 1982, 945; NJW 1975, 645; Betr.
Sie war von dem Benutzer des Campingplatzes nicht dahin zu verstehen, daß auch eine Haftung für den Zustand des Platzes und für die daraus sich ergebenden Gefahren und Schäden ausgeschlossen sein sollte (BGH NJW 1975, 645).
- BGH, 09.12.1970 - VIII ZR 149/69
Vermietung eines Lagerraumes - Beschädigung von eingelagerten Tapeten auf Grund …
Auszug aus OLG Frankfurt, 20.06.1985 - 1 U 235/84
Von einem Fehler wäre allerdings dann nicht zu sprechen, wenn der kranke Baum an jenem Tag einzig und allein deswegen umgestürzt wäre, weil eine besonders ungünstige Wetterlage herrschte, Eine Gefahrenlage, die sich nur durch eine bei Vertrags Schluß nicht voraussehbare Einwirkung von Naturkräften verwirklicht, ist kein Fehler (BGH NJW 1971, 424). - OLG Koblenz, 24.05.1966 - 6 U 702/65
Campingplatz; Zeltplatz; Baum; Schadensersatz; Sorgfaltspflicht
Auszug aus OLG Frankfurt, 20.06.1985 - 1 U 235/84
Insoweit jedenfalls war der Campingplatzvertrag ein Mietvertrag (OLG Koblenz, NJW 1966, 2017 [OLG Koblenz 24.05.1966 - 6 U 702/65] ).
- OLG Brandenburg, 05.09.2007 - 4 U 71/07
Fahrzeugbeschädigung durch herabfallenden Ast auf einem Hotelparkplatz, …
Jedenfalls befindet sie sich auf dem Grundstück des Beklagten, unterliegt also dessen Kontrolle (vgl. zu diesem Erfordernis BGH NJW-RR 2006, 1158; BGHZ 63, 333 = NJW 1975, 645; OLG Frankfurt a. M., Urteil vom 20.06.1985, 1 U 235/84 = NJW-RR 1986, 108 = MDR 1985, 1027 m. w. N. zum Fall eines auf einen Campingplatz stürzenden Baumes). - AG Brandenburg, 11.09.2020 - 34 C 107/15
Boots-Trailerkauf - Beschaffenheitsvereinbarung für Boottransport
Die rechtliche Beziehung der Prozessparteien hinsichtlich der Überlassung eines Boots-Liegeplatzes durch die Beklagte zugunsten des Klägers gemäß der Rechnung der Beklagten vom 25.06.2014 - Anlage K 3 (Blatt 8 der Akte) - unterscheiden sich nicht wesentlich von einem entgeltlichen Mietvertrag bzw. unentgeltlichen Leihvertrag bezüglich eines Stellplatzes für ein Kraftfahrzeug oder einen Wohnwagen bzw. ein Wohnmobil ( OLG Frankfurt/Main , Urteil vom 20.06.1985, Az.: 1 U 235/84, u.a. in: NJW-RR 1986, Seiten 108 f.; LG Kiel , Beschluss vom 31.01.2005, Az.: 1 S 266/04, u.a. in: "juris"; AG Oldenburg [Holstein] , Beschluss vom 19.12.2007, Az.: 23 (22) C 960/07, u.a. in: "juris"; Gregor , WuM 2008, Seiten 435 ff. ).