Weitere Entscheidungen unten: OLG Düsseldorf, 21.05.1986 | AG München, 26.06.1986

Rechtsprechung
   LG Berlin, 16.01.1986 - 61 S 288/85   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1986,1528
LG Berlin, 16.01.1986 - 61 S 288/85 (https://dejure.org/1986,1528)
LG Berlin, Entscheidung vom 16.01.1986 - 61 S 288/85 (https://dejure.org/1986,1528)
LG Berlin, Entscheidung vom 16. Januar 1986 - 61 S 288/85 (https://dejure.org/1986,1528)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Benutzung eines Innenhofs als Spielplatz für Kinder einer Mietpartei als vertragsgemäßer Gebrauch der Mietsache

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Innenhof als Spielplatz; Mietsache; Gebrauch, vertragsgemäßer; Nebenflächen; Innenhof; Spielplatz; Ballspielen der Kinder; Duldungspflicht des Vermieters

  • aba-fachverband.org PDF

    Kinder dürfen auf Innenhöfen spielen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1986, 1144
  • MDR 1986, 589
  • ZMR 1986, 242
  • FamRZ 1986, 907 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • BGH, 10.11.2006 - V ZR 46/06

    Ablage von Postsendungen auf Gemeinschaftsflächen eines vermieteten Hauess

    Sind keine besonderen Vereinbarungen getroffen, umfasst es die übliche Benutzung (vgl. LG Berlin WuM 1987, 212, spielende Kinder im Hof) und deckt alle mit dem Wohnen und der Benutzung von Geschäftsräumen typischerweise verbundenen Umstände (vgl. AG München NJW-RR 1986, 1144 f, Belieferung mit einer Tageszeitung).
  • OLG Düsseldorf, 23.11.2010 - 24 U 67/10

    Mietminderung bei Vorenthaltung der Nutzung eines im Rahmen eines

    Zu derartigen Gemeinschaftsflächen gehört regelmäßig der Hof eines Gebäudes (LG Berlin WuM 1987, 212), so dass die Räumungsaufforderung der Klägerin, die sich, wie sich aus ihrem Schreiben ergibt, offenbar über den Zustand des Hofes geärgert hatte, die Nutzung des Hofes als Fluchtweg auch inhaltlich nicht betreffen konnte.
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 21.05.1986 - 9 U 31/86   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1986,5335
OLG Düsseldorf, 21.05.1986 - 9 U 31/86 (https://dejure.org/1986,5335)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 21.05.1986 - 9 U 31/86 (https://dejure.org/1986,5335)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 21. Mai 1986 - 9 U 31/86 (https://dejure.org/1986,5335)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • mansui.eu PDF

    BGB §§ 832, 862, 1004, 1626, 1631
    Unerlaubte Handlungen; Nachbarklage gegen Eltern; Verhinderung von Besitzstörungen durch ihre Kinder.

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1986, 2512
  • NJW-RR 1986, 1144 (Ls.)
  • MDR 1986, 759
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 22.10.1976 - V ZR 36/75

    Schweinemästerei - §§ 906, 1004 BGB, Wahlfreiheit des Störers hinsichtlich der

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 21.05.1986 - 9 U 31/86
    Zwar hat die Klägerin nicht im einzelnen angegeben, was die Beklagten zu der Verhinderung von Handlungen ihrer Kinder unternehmen sollen; eine Präzisierung in diesem Punkt ist aber auch nicht erforderlich: Bei der Abwehr von Störungen genügt es, in dem Klageantrag genau zu bezeichnen, welche Störungen verhindert werden sollen, während das Mittel der Beseitigung oder Verhinderung dem Störer überlassen bleiben muß, sofern nicht nur eine ganz bestimmte Maßnahme den angestrebten Erfolg gewährleistet (vgl. BGH NJW 1977, 146; WM 1982, 68; ständige Rechtsprechung des Senats).
  • BGH, 27.11.1981 - V ZR 42/79
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 21.05.1986 - 9 U 31/86
    Zwar hat die Klägerin nicht im einzelnen angegeben, was die Beklagten zu der Verhinderung von Handlungen ihrer Kinder unternehmen sollen; eine Präzisierung in diesem Punkt ist aber auch nicht erforderlich: Bei der Abwehr von Störungen genügt es, in dem Klageantrag genau zu bezeichnen, welche Störungen verhindert werden sollen, während das Mittel der Beseitigung oder Verhinderung dem Störer überlassen bleiben muß, sofern nicht nur eine ganz bestimmte Maßnahme den angestrebten Erfolg gewährleistet (vgl. BGH NJW 1977, 146; WM 1982, 68; ständige Rechtsprechung des Senats).
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Rechtsprechung
   AG München, 26.06.1986 - 23 C 2479/86   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1986,5683
AG München, 26.06.1986 - 23 C 2479/86 (https://dejure.org/1986,5683)
AG München, Entscheidung vom 26.06.1986 - 23 C 2479/86 (https://dejure.org/1986,5683)
AG München, Entscheidung vom 26. Juni 1986 - 23 C 2479/86 (https://dejure.org/1986,5683)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Verbot der Zeitungszustellung bis zur Wohnungstür unzulässig - Besucher und Dritte haben grundsätzlich freien Zugang zur Wohnung

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1986, 1144
 
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Wird zitiert von ...

  • BGH, 10.11.2006 - V ZR 46/06

    Ablage von Postsendungen auf Gemeinschaftsflächen eines vermieteten Hauess

    Sind keine besonderen Vereinbarungen getroffen, umfasst es die übliche Benutzung (vgl. LG Berlin WuM 1987, 212, spielende Kinder im Hof) und deckt alle mit dem Wohnen und der Benutzung von Geschäftsräumen typischerweise verbundenen Umstände (vgl. AG München NJW-RR 1986, 1144 f, Belieferung mit einer Tageszeitung).
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