Rechtsprechung
LG Berlin, 16.01.1986 - 61 S 288/85 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- Kanzlei Prof. Schweizer
Benutzung eines Innenhofs als Spielplatz für Kinder einer Mietpartei als vertragsgemäßer Gebrauch der Mietsache
- grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
Innenhof als Spielplatz; Mietsache; Gebrauch, vertragsgemäßer; Nebenflächen; Innenhof; Spielplatz; Ballspielen der Kinder; Duldungspflicht des Vermieters
- aba-fachverband.org
Kinder dürfen auf Innenhöfen spielen
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Berlin-Charlottenburg, 24.07.1985 - 3 C 13/85
- LG Berlin, 16.01.1986 - 61 S 288/85
Papierfundstellen
- NJW-RR 1986, 1144
- MDR 1986, 589
- ZMR 1986, 242
- FamRZ 1986, 907 (Ls.)
Wird zitiert von ... (2)
- BGH, 10.11.2006 - V ZR 46/06
Ablage von Postsendungen auf Gemeinschaftsflächen eines vermieteten Hauess
Sind keine besonderen Vereinbarungen getroffen, umfasst es die übliche Benutzung (vgl. LG Berlin WuM 1987, 212, spielende Kinder im Hof) und deckt alle mit dem Wohnen und der Benutzung von Geschäftsräumen typischerweise verbundenen Umstände (vgl. AG München NJW-RR 1986, 1144 f, Belieferung mit einer Tageszeitung). - OLG Düsseldorf, 23.11.2010 - 24 U 67/10
Mietminderung bei Vorenthaltung der Nutzung eines im Rahmen eines …
Zu derartigen Gemeinschaftsflächen gehört regelmäßig der Hof eines Gebäudes (LG Berlin WuM 1987, 212), so dass die Räumungsaufforderung der Klägerin, die sich, wie sich aus ihrem Schreiben ergibt, offenbar über den Zustand des Hofes geärgert hatte, die Nutzung des Hofes als Fluchtweg auch inhaltlich nicht betreffen konnte.
Rechtsprechung
OLG Düsseldorf, 21.05.1986 - 9 U 31/86 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
Papierfundstellen
- NJW 1986, 2512
- NJW-RR 1986, 1144 (Ls.)
- MDR 1986, 759
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 22.10.1976 - V ZR 36/75
Schweinemästerei - §§ 906, 1004 BGB, Wahlfreiheit des Störers hinsichtlich der …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 21.05.1986 - 9 U 31/86
Zwar hat die Klägerin nicht im einzelnen angegeben, was die Beklagten zu der Verhinderung von Handlungen ihrer Kinder unternehmen sollen; eine Präzisierung in diesem Punkt ist aber auch nicht erforderlich: Bei der Abwehr von Störungen genügt es, in dem Klageantrag genau zu bezeichnen, welche Störungen verhindert werden sollen, während das Mittel der Beseitigung oder Verhinderung dem Störer überlassen bleiben muß, sofern nicht nur eine ganz bestimmte Maßnahme den angestrebten Erfolg gewährleistet (vgl. BGH NJW 1977, 146; WM 1982, 68; ständige Rechtsprechung des Senats). - BGH, 27.11.1981 - V ZR 42/79
Auszug aus OLG Düsseldorf, 21.05.1986 - 9 U 31/86
Zwar hat die Klägerin nicht im einzelnen angegeben, was die Beklagten zu der Verhinderung von Handlungen ihrer Kinder unternehmen sollen; eine Präzisierung in diesem Punkt ist aber auch nicht erforderlich: Bei der Abwehr von Störungen genügt es, in dem Klageantrag genau zu bezeichnen, welche Störungen verhindert werden sollen, während das Mittel der Beseitigung oder Verhinderung dem Störer überlassen bleiben muß, sofern nicht nur eine ganz bestimmte Maßnahme den angestrebten Erfolg gewährleistet (vgl. BGH NJW 1977, 146; WM 1982, 68; ständige Rechtsprechung des Senats).
Rechtsprechung
AG München, 26.06.1986 - 23 C 2479/86 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Verbot der Zeitungszustellung bis zur Wohnungstür unzulässig - Besucher und Dritte haben grundsätzlich freien Zugang zur Wohnung
Papierfundstellen
- NJW-RR 1986, 1144
Wird zitiert von ...
- BGH, 10.11.2006 - V ZR 46/06
Ablage von Postsendungen auf Gemeinschaftsflächen eines vermieteten Hauess
Sind keine besonderen Vereinbarungen getroffen, umfasst es die übliche Benutzung (vgl. LG Berlin WuM 1987, 212, spielende Kinder im Hof) und deckt alle mit dem Wohnen und der Benutzung von Geschäftsräumen typischerweise verbundenen Umstände (vgl. AG München NJW-RR 1986, 1144 f, Belieferung mit einer Tageszeitung).