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   OLG Frankfurt, 10.06.1986 - 5 U 117/85   

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https://dejure.org/1986,6504
OLG Frankfurt, 10.06.1986 - 5 U 117/85 (https://dejure.org/1986,6504)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 10.06.1986 - 5 U 117/85 (https://dejure.org/1986,6504)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 10. Juni 1986 - 5 U 117/85 (https://dejure.org/1986,6504)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen des Vorliegens eines Schadensersatzanspruchs wegen Nichterfüllung; Ausgestaltung der Rücktrittsmöglichkeiten eines Bestellers von einem Gruppenreisevertrag bzw. Gruppenbeherbergungsvertrag

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1986, 1229
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • LG Freiburg, 22.05.1979 - 9 S 347/77
    Auszug aus OLG Frankfurt, 10.06.1986 - 5 U 117/85
    Die Einschränkung des Amtsgerichts Müllheim und des Landgerichts Freiburg in der beigezogenen Sache (1 C 133/76 = 9 S 347/77), wonach ein stillschweigend vereinbartes Rücktrittsrecht nur bei einer dauerhaften Geschäftsbeziehung zwischen den streitenden Parteien angenommen werden dürfe, läßt sich nach Auffassung des Senats so nicht aus der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (NJW 1977, 386 rechte Spalte) entnehmen.
  • OLG Frankfurt, 23.04.1986 - 17 U 155/84

    Handelsbrauch; Vollkaufleuten; Kenntnis des Brauchs; Reisebüro;

    Auszug aus OLG Frankfurt, 10.06.1986 - 5 U 117/85
    Einer weitergehenden Aufklärung zu der Frage des Handelsbrauches, wie sie in dem Verfahren des 17. Zivilsenats erfolgt ist (vgl. Urt. v. 23.4.1986 - 17 U 155/84 ) bedurfte es nicht.
  • OLG Frankfurt, 05.01.1982 - 5 U 129/81
    Auszug aus OLG Frankfurt, 10.06.1986 - 5 U 117/85
    Der Senat hatte sich bereits einmal mit einem ähnlichen Fall zu befassen (Urteil vom 5. Januar 1982 - 5 U 129/81).
  • BGH, 11.11.1976 - II ZR 2/75

    Erwerb von Sicherungseigentum an einem Scheck durch die mit der Einziehung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 10.06.1986 - 5 U 117/85
    Ein Handelsbrauch war schon hinsichtlich einer bestimmten Frist (die der Bundesgerichtshof fordert, vgl. NJW 1977, 387 [BGH 11.11.1976 - II ZR 2/75] ) nicht konkret genug vorgetragen.
  • OLG Hamm, 29.05.2002 - 30 U 216/01

    Rücktrittsrecht des Reiseveranstalters bei Reisebuchung

    Das Risiko ist dann vom Hotelier zu tragen, da dieser besser als der Reiseveranstalter in der Lage ist, über kurzfristig freiwerdende Räume zu verfügen (BGH, NJW 1977, 385, 387; Senat, a.a.O.; OLG Frankfurt, NJW-RR 1986, 1229; Führich, a.a.O., Rn. 888).
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