Rechtsprechung
OLG München, 26.02.1985 - 9 U 4530/84 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Widerruf des Auftrags zur Prozessführung ; Eigenschaft als Mitglieder der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer ; Anspruch auf Vorschuß für Mängelbeseitigung ; Vorliegen von Mängeln am Gemeinschaftseigentum der Wohnanlage ; Verpflichtung des Erwerbers der Wohnung zu ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG München I, 07.08.1984 - 5 O 726/83
- OLG München, 26.02.1985 - 9 U 4530/84
Papierfundstellen
- NJW-RR 1986, 13
- DNotZ 1986, 293
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 26.10.1979 - V ZR 88/77
Schwarzkauf I - § 815 BGB
Auszug aus OLG München, 26.02.1985 - 9 U 4530/84
Denn § 814 BGB ist dann nicht anwendbar, wenn die Leistung trotz Kenntnis des fehlenden Rechtsgrundes in der beidseitigen Erwartung erbracht wird, das Rechtsgeschäft - der Leistungsaustausch - werde vollzogen und damit auch der Formmangel geheilt, RG 108, 329; BGH LM § 313 BGB Nr. 48, NJW 80, 451, Palandt-Thomas, Anm. 2 c zu § 814.Dabei handelt bereits treuwidrig, wer die ursprünglich gemeinsame Erwartung des Erfolgseintritts zunichte macht, ohne hierzu einen hinreichenden Grund zu haben, BGH LM § 313 Nr. 48 BGB ; NJW 80, 451; Palandt-Thomas, Anm. 3 zu § 815 BGB .
- OLG Stuttgart, 24.11.1978 - 8 W 351/78
Auszug aus OLG München, 26.02.1985 - 9 U 4530/84
Maßgebend ist seine, tatsächliche Stellung, die erst durch Aufgabe des Besitzes an der Wohnung geändert wird, OLG Karlsruhe OLGZ 79, 34; Palandt-Bassenge, 2 d bb vor § 1 WEG . - BGH, 04.06.1981 - VII ZR 9/80
Geltendmachung von Nachbesserungsansprüchen durch die …
Auszug aus OLG München, 26.02.1985 - 9 U 4530/84
Dies hindert aber die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer nicht am Erlaß eines (Mehrheits-)Beschlusses, etwaige Nachbesserungsansprüche gemeinschaftlich durchzusetzen, BGH NJW 81, 1841. - BGH, 15.05.1970 - V ZR 20/68
Eigentumsstörung
Auszug aus OLG München, 26.02.1985 - 9 U 4530/84
Die Berufung der Beklagten zu 1) auf BGH 54, 56 ff. geht fehl, da sich diese Entscheidung mit der Wirksamkeit einer bei Unterverbriefung im Grundbuch eingetragenen Auflassungsvormerkung und dem schuldrechtlichen Anspruch auf Abgabe einer Auflassungserklärung befaßt, nicht aber mit einer bereits anfänglich erklärten formgültigen Auflassung.
- OLG Koblenz, 18.06.2007 - 12 U 1799/05
Anwendung des 812 Abs. 1 Satz 2 Alt. 2 BGB bei Rückforderung von Leistungen in …
Soweit in der Rechtsprechung früher für die Lossagung der Kaufvertragsparteien vom formnichtigen Kaufvertrag ein hinreichender Grund gefordert wurde (vgl. BGH NJW 1980, 451, 452; OLG München DNotZ 1986, 293), ist dies überholt. - OLG Naumburg, 18.12.2002 - 11 W 306/02
Erwerbsverbot bei Formnichtigkeit eines Grundstückskaufvertargs
Wird dieser Zweck verfehlt, kann dem sich daran anschließenden Kondiktionsanspruch (§ 812 Abs. 1 Satz 2 BGB) § 814 BGB nicht entgegen gehalten werden (BGH JZ 1971, 556; NJW 1980, 451; 1999 2892, 2893; OLG München NJW-RR 1986, 13, 14;… Kanzleiter § 313 Rdn. 69;… Staudinger/Wufka, § 313 Rdn. 227).
Rechtsprechung
LG München I, 29.07.1985 - 14 T 10947/85 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW-RR 1986, 13