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LG Düsseldorf, 16.05.1986 - 20a S 1/86 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW-RR 1986, 1333
Wird zitiert von ... (4)
- OLG Brandenburg, 01.02.2007 - 9 U 11/06
Veranlagung zur Einkommenssteuer: Ausübung des Wahlrechts der Ehegatten für eine …
Aus dem Wesen der Ehe lässt sich kein Anspruch herleiten, der dem Grundsatz zuwiderläuft, dass die Vermögen von Ehepartnern, die im gesetzlichen Güterstand leben, getrennt zu besteuern sind (FG Rheinland-Pfalz, DStRE 2002, 35 ff; LG Düsseldorf, NJW-RR 1986, 1333;… Liebelt, a.a.O., S. 636 ff). - OLG Koblenz, 24.07.2008 - 6 U 500/02
Schadensersatz wegen fehlerhafter steuerlicher Beratung durch einen …
Hinsichtlich eines Steuerrückzahlungsanspruchs sind gemeinsam veranlagte Eheleute nicht Gesamtgläubiger (i. S. von § 428 BGB ) des Finanzamtes, so dass nach erfolgter Steuerrückzahlung auch kein Gesamtgläubigerausgleich unter den Eheleuten stattfindet (LG Stuttgart NJW-RR 1992, 646, 647 [LG Stuttgart 06.12.1991 - 8 O 420/91] ; LG Düsseldorf NJW-RR 1986, 1333). - LG Hannover, 08.03.2001 - 3 S 1562/00
Anforderungen an das Vorliegen eines Anspruchs auf Beteiligung an der von einem …
Nach Auffassung der Kammer ist für das Innenverhältnis der Ehegatten, was ihre Beteiligung an einer Steuerrückerstattung anbelangt, allein ein steuerrechtskonformer Ausgleichsmaßstab angemessen, der zugleich den güterrechtlichen Verhältnissen Rechnung trägt (vgl. auch LG Düsseldorf, NJW-RR 1986, Seite 1333 f.). - LG Köln, 04.08.2003 - 9 S 150/03 Insbesondere folgt die Gesamtgläubigerschaft nicht aus der Vorschrift des § 36 Abs. 4 Satz 3 EStG, wonach die Auszahlung an einen Ehegatten auch für und gegen den anderen Ehegatten wirkt; diese Vorschrift dient allein der Verwaltungsvereinfachung, schafft aber kein Forderungsrecht für den einen oder anderen Ehegatten (vgl. LG Düsseldorf, NJW-RR 1986, 1333 ff., LG Stuttgart, NJW-RR 1992, 646 ff., Hessisches FG, EFG 1977, 544 f., FG Rheinland-Pfalz, EFG 1988, 336 ff., FG Köln EFG 1989, 351 f., sowie zum Ganzen Noack, in: Staudinger, BGB §§ 397-432, 13. Bearbeitung 1999, § 428 Rn. 69 f. mit umfangreichen weiteren Nachweisen).