Rechtsprechung
OLG Hamburg, 15.05.1986 - 3 U 196/85 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1986,7241) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW-RR 1986, 1372
Wird zitiert von ...
- OLG Hamburg, 17.06.2004 - 3 U 38/04
Zur sog. Vorratsrechtsprechung bei Anzeigenwerbung für Luxusartikes und zur …
aa) Eine Werbung ist grundsätzlich als irreführend zu beurteilen, wenn beworbene Waren, die zum persönlichen Gebrauch oder Verbrauch bestimmt sind, entgegen der Verbrauchererwartung zu dem angekündigten Zeitpunkt, in der Regel also mit Erscheinen der Werbung, nicht vorrätig sind und deshalb von den Interessenten im Verkaufslokal nicht erworben werden können (st. Rspr., vgl. BGH GRUR 2002, 187, 188 - Lieferstörung; BGH GRUR 2002, 1095 - Telefonische Vorratsanfrage; BGH GRUR 2000, 911, 912 - Computerwerbung; BGH GRUR 1999, 1011, 1012 - Werbebeilage; BGH GRUR 1996, 800, 801 - EDV-Geräte; OLG Hamburg, NJW-RR 1986, 1372, 1373;… Köhler/Piper, UWG, 3. Aufl. 2002, § 3 Rn. 404;… Baumbach/Hefermehl, Wettbewerbsrecht, 22. Aufl. 2001, § 3 Rn. 360).