Rechtsprechung
OLG Frankfurt, 10.07.1986 - 1 U 17/85 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)
HessStrG § 2; HessStrG § 10; BGB § 823
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Gemeinde; Öffentlicher Parkplatz; Räumpflicht; Streupflicht; Fußpfades zum Bürgersteig; Leichter Schneefall; Winterdienst
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
BGB § 823 Abs. 1
Papierfundstellen
- NJW-RR 1986, 1405
- NVwZ 1987, 171 (Ls.)
- VersR 1986, 1030
Wird zitiert von ... (2)
- OLG Celle, 25.08.2004 - 9 U 109/04
Bestehen einer umfassenden Streupflicht auf Parkplätzen; Einfluss der …
Zwar ist von der die Beklagte treffenden Räum und Streupflicht auch der Parkplatz umfasst, auf dem der Kläger am 7. Februar 2003 zu Fall gekommen ist; zu den "öffentlichen Straßen" gehören auch Plätze, die - wie Parkplätze - dem öffentlichen Verkehr gewidmet sind (vgl. dazu OLG Frankfurt VersR 1986, 1030). - LG Tübingen, 29.05.1998 - 4 O 15/98
Schadensersatzanspruch wegen Sturzes (Unfall) auf einem gebührenpflichtigen …
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Rechtsprechung
LG Duisburg, 11.07.1986 - 4 S 126/86 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Kanzlei Prof. Schweizer
Sicherungsmaßnahmen gegen Dachlawinen
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Mülheim/Ruhr, 18.02.1986 - 11 C 500/85
- LG Duisburg, 11.07.1986 - 4 S 126/86
Papierfundstellen
- NJW-RR 1986, 1405
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 08.12.1954 - VI ZR 289/53
Verkehrssicherungspflicht eines Hauseigentümers gegen Dachlawinen
Auszug aus LG Duisburg, 11.07.1986 - 4 S 126/86
Ob und gegebenenfalls welche Maßnahmen ein Hauseigentümer zur Verhütung eines Dachlawinenschadens treffen muß, bestimmt sich nach objektiven Maßstäben, nämlich danach "was der normale und gesunde Verkehr" erfordert (vgl. BGH NJW 1955, 300).
- OLG Hamm, 14.08.2012 - 9 U 119/12
Bielefelder Hauseigentümerin muss Dritte nicht vor Dachlawinen schützen
Der Einsatz von Fachkräften, der gegebenenfalls das Aufstellen eines Gerüstes erforderlich gemacht hätte, ist wegen des damit verbundenen Kostenaufwands nicht zumutbar (vgl. LG Duisburg, NJW-RR 1986, 1405). - OLG Köln, 20.01.2012 - 19 U 167/11
Verkehrssicherungspflicht eines Hauseigentümers hinsichtlich abgehender …
Hinsichtlich der hier in Rede stehenden Gefahr einer von einem Hausdach ausgehenden Schneelawine gilt Folgendes: Grundsätzlich ist es Aufgabe eines jeden Passanten selbst, sich und sein Eigentum durch Achtsamkeit vor den Gefahren vom Dach herabfallenden Schnees zu schützen (LG Duisburg, NJW-RR 1986, 1405;… OLG Hamm, a. a. O.; OLG Karlsruhe NJW-RR 1986, 1404). - LG Karlsruhe, 14.11.1997 - 9 S 306/97
Grundsätzlich keine Pflicht zur Anbringung von Schneefanggittern in Karlsruhe L
Solche sind weder durch öffentlichrechtliche Vorschriften vorgeschrieben noch durch die privatrechtliche Verkehrssicherungspflicht geboten, da üblicherweise in der Rheinebene im Raum Karlsruhe nur so wenig Schnee fällt, daß derartige Maßnahmen zum Schutz von Dachlawinen nicht erforderlich sind (ebenso OLG Karlsruhe NJW 1983, 2946; für andere Regionen vgl. z. B. LG Köln, NJW-RR 1986, 1404; LG Duisburg, NJW-RR 1986, 1405; LG München I, DAR 1987, 56, m. Anm. Berr; Schlund, DAR 1994, 49). - LG Wuppertal, 12.08.2005 - 10 S 30/05 Verkehrssicherungspflichten richten sich nämlich danach, was der normale und übliche Verkehr erfordert (vgl. Landgericht Duisburg, NJW-RR 1986, S. 1405).