Weitere Entscheidung unten: LG Duisburg, 11.07.1986

Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 10.07.1986 - 1 U 17/85   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1986,3275
OLG Frankfurt, 10.07.1986 - 1 U 17/85 (https://dejure.org/1986,3275)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 10.07.1986 - 1 U 17/85 (https://dejure.org/1986,3275)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 10. Juli 1986 - 1 U 17/85 (https://dejure.org/1986,3275)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Gemeinde; Öffentlicher Parkplatz; Räumpflicht; Streupflicht; Fußpfades zum Bürgersteig; Leichter Schneefall; Winterdienst

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 823 Abs. 1

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1986, 1405
  • NVwZ 1987, 171 (Ls.)
  • VersR 1986, 1030
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • OLG Celle, 25.08.2004 - 9 U 109/04

    Bestehen einer umfassenden Streupflicht auf Parkplätzen; Einfluss der

    Zwar ist von der die Beklagte treffenden Räum und Streupflicht auch der Parkplatz umfasst, auf dem der Kläger am 7. Februar 2003 zu Fall gekommen ist; zu den "öffentlichen Straßen" gehören auch Plätze, die - wie Parkplätze - dem öffentlichen Verkehr gewidmet sind (vgl. dazu OLG Frankfurt VersR 1986, 1030).
  • LG Tübingen, 29.05.1998 - 4 O 15/98

    Schadensersatzanspruch wegen Sturzes (Unfall) auf einem gebührenpflichtigen

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Rechtsprechung
   LG Duisburg, 11.07.1986 - 4 S 126/86   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1986,2742
LG Duisburg, 11.07.1986 - 4 S 126/86 (https://dejure.org/1986,2742)
LG Duisburg, Entscheidung vom 11.07.1986 - 4 S 126/86 (https://dejure.org/1986,2742)
LG Duisburg, Entscheidung vom 11. Juli 1986 - 4 S 126/86 (https://dejure.org/1986,2742)
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Volltextveröffentlichungen (4)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1986, 1405
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 08.12.1954 - VI ZR 289/53

    Verkehrssicherungspflicht eines Hauseigentümers gegen Dachlawinen

    Auszug aus LG Duisburg, 11.07.1986 - 4 S 126/86
    Ob und gegebenenfalls welche Maßnahmen ein Hauseigentümer zur Verhütung eines Dachlawinenschadens treffen muß, bestimmt sich nach objektiven Maßstäben, nämlich danach "was der normale und gesunde Verkehr" erfordert (vgl. BGH NJW 1955, 300).
  • OLG Hamm, 14.08.2012 - 9 U 119/12

    Bielefelder Hauseigentümerin muss Dritte nicht vor Dachlawinen schützen

    Der Einsatz von Fachkräften, der gegebenenfalls das Aufstellen eines Gerüstes erforderlich gemacht hätte, ist wegen des damit verbundenen Kostenaufwands nicht zumutbar (vgl. LG Duisburg, NJW-RR 1986, 1405).
  • OLG Köln, 20.01.2012 - 19 U 167/11

    Verkehrssicherungspflicht eines Hauseigentümers hinsichtlich abgehender

    Hinsichtlich der hier in Rede stehenden Gefahr einer von einem Hausdach ausgehenden Schneelawine gilt Folgendes: Grundsätzlich ist es Aufgabe eines jeden Passanten selbst, sich und sein Eigentum durch Achtsamkeit vor den Gefahren vom Dach herabfallenden Schnees zu schützen (LG Duisburg, NJW-RR 1986, 1405; OLG Hamm, a. a. O.; OLG Karlsruhe NJW-RR 1986, 1404).
  • LG Karlsruhe, 14.11.1997 - 9 S 306/97

    Grundsätzlich keine Pflicht zur Anbringung von Schneefanggittern in Karlsruhe L

    Solche sind weder durch öffentlichrechtliche Vorschriften vorgeschrieben noch durch die privatrechtliche Verkehrssicherungspflicht geboten, da üblicherweise in der Rheinebene im Raum Karlsruhe nur so wenig Schnee fällt, daß derartige Maßnahmen zum Schutz von Dachlawinen nicht erforderlich sind (ebenso OLG Karlsruhe NJW 1983, 2946; für andere Regionen vgl. z. B. LG Köln, NJW-RR 1986, 1404; LG Duisburg, NJW-RR 1986, 1405; LG München I, DAR 1987, 56, m. Anm. Berr; Schlund, DAR 1994, 49).
  • LG Wuppertal, 12.08.2005 - 10 S 30/05
    Verkehrssicherungspflichten richten sich nämlich danach, was der normale und übliche Verkehr erfordert (vgl. Landgericht Duisburg, NJW-RR 1986, S. 1405).
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