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   OLG München, 12.08.1986 - 25 W 1876/86   

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https://dejure.org/1986,2638
OLG München, 12.08.1986 - 25 W 1876/86 (https://dejure.org/1986,2638)
OLG München, Entscheidung vom 12.08.1986 - 25 W 1876/86 (https://dejure.org/1986,2638)
OLG München, Entscheidung vom 12. August 1986 - 25 W 1876/86 (https://dejure.org/1986,2638)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Urteilstenor; Entscheidungsgründe; Unrichtigkeit; Unrichtigkeit eines verkündeten Urteilstenors

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1986, 1447
  • MDR 1987, 63
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 08.03.1956 - III ZR 265/54

    Zulassung der Revision in Urteilsberichtigung

    Auszug aus OLG München, 12.08.1986 - 25 W 1876/86
    Diese Vorschrift erlaubt, wie Wortlaut und insbesondere gesetzessystematische Stellung (vgl. §§ 318, 321 ZPO ) deutlich machen, keine nachträgliche Abänderung oder Ergänzung des erlassenen Urteils und bietet auch keinen Weg der Nachholung versehentlich unterbliebener Verkündung eines Teilausspruchs im Urteilstenor (BGHZ 20, 188, 192).

    Ein nur gerichtsintern gebliebenes Versehen, welches auch meist nicht ohne weitere Beweiserhebung überprüft werden könnte, scheidet dagegen aus (RGZ 129, 161; BGHZ 20, 188; BGHZ 78, 22 f. m.w.N.; Thomas/Putzo ZPO 14. Aufl. § 319 Anm. 2 b).

  • BGH, 08.07.1980 - VI ZR 176/78

    Revisionszulassung durch Berichtigungsbeschluß

    Auszug aus OLG München, 12.08.1986 - 25 W 1876/86
    Ein nur gerichtsintern gebliebenes Versehen, welches auch meist nicht ohne weitere Beweiserhebung überprüft werden könnte, scheidet dagegen aus (RGZ 129, 161; BGHZ 20, 188; BGHZ 78, 22 f. m.w.N.; Thomas/Putzo ZPO 14. Aufl. § 319 Anm. 2 b).
  • BGH, 15.02.2017 - XII ZB 405/16

    Versorgungsausgleichssache: Geltung der Beschwerdefristen für einen nicht als

    Eine Berichtigung der erstinstanzlichen Beschlussformel gemäß § 42 FamFG wäre nur in Betracht gekommen, um einem in der Formel unvollkommen oder sprachlich falsch zum Ausdruck gebrachten, davon abweichenden tatsächlichen Entscheidungswillen des Gerichts Geltung zu verschaffen (OLG München NJW-RR 1986, 1447; Keidel/Meyer-Holz FamFG 19. Aufl. § 42 Rn. 21).

    Das hätte vorausgesetzt, dass sich die Tatsache eines anderen, von der Formel abweichenden Entscheidungswillens aus dem Zusammenhang des Beschlusses selbst ergeben hätte (vgl. OLG München NJW-RR 1986, 1447).

  • BAG, 29.08.2001 - 5 AZB 32/00

    Fehlerhafter Berichtigungsbeschluß

    Ausgeschlossen erscheint dies jedenfalls dann, wenn sich selbst auf diese Weise für die Parteien und andere Außenstehende nicht erkennen läßt, ob eine falsche Urteilsformel dem wirklichen Willen des gerichtlichen Spruchkörpers angepaßt wurde oder ob das Gericht seinen bei der Verkündung richtig ausgedrückten Willen wegen anschließender Bedenken noch einmal geändert hat (für die generelle Unbeachtlichkeit der nach Verkündung niedergeschriebenen Urteilsgründe BAG 23. Mai 1973 - 4 AZR 364/72 - AP ZPO § 319 Nr. 17 = EzA ZPO § 319 Nr. 1; BAG 29. Mai 1959 - 2 AZR 450/58 - BAGE 8, 20, 23; OLG München 12. August 1986 - 25 W 1876/86 - OLGZ 1986, 484 = MDR 1987, 63; wohl auch LAG Düsseldorf 7. November 1991 - 7 Ta 285/91 - NZA 1992, 427; für Unbeachtlichkeit jedenfalls bei verbleibenden Zweifeln BGH 14. November 1990 - 3 StR 310/90 - NJW 1991, 1900).
  • LG Nürnberg-Fürth, 04.06.2018 - 2 S 5434/17

    "Vertauschen" der Kostenquote

    Der Fehler muss also bei der Verlautbarung des Willens, nicht bei dessen Bildung unterlaufen sein (zu § 319 ZPO: BGH NJW 1985, 742; OLG München NJW-RR 1986, 1447; OLG Frankfurt/Main NJW-RR 1989, 640; AG Bremen, Beschluss vom 16.05.2007 - 4 C 259/05 - juris).
  • KG, 29.11.2005 - 21 W 77/05

    Urteilsberichtigung: Offenbare Unrichtigkeit eines Stuhlurteils bei Abweichen des

    Demgegenüber ist das BAG teilweise (NJW 2002, 1142; ebenso OLG München NJW-RR 1986, 1447 = MDR 1987, 63) der Auffassung, daß eine Berichtigung auf der Grundlage der Abweichung von Entscheidungssatz und nachträglich verkündeter Gründe ausscheide, da die Urteilsgründe dann nicht einen Vorgang im Zusammenhang mit der Verkündung des Entscheidungssatzes darstellen (ebenso LAG Düsseldorf NZA 1992, 427; Leipold in Stein/Jonas aaO Rn. 6 Fn. 19).
  • LAG Sachsen, 16.07.1998 - 9 Ta 197/98

    Voraussetzung für die Berichtigung eines bereits verkündeten Urteils

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