Rechtsprechung
   BGH, 13.05.1985 - II ZR 196/84   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1985,3795
BGH, 13.05.1985 - II ZR 196/84 (https://dejure.org/1985,3795)
BGH, Entscheidung vom 13.05.1985 - II ZR 196/84 (https://dejure.org/1985,3795)
BGH, Entscheidung vom 13. Mai 1985 - II ZR 196/84 (https://dejure.org/1985,3795)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1985,3795) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeitsvoraussetzungen einer Feststellungsklage - Vorliegen eines Feststellungsinteresses in Bezug auf die Inhaberschaft eines erbrechtlich erlangten Kommanditanteils - Pflicht zur vollständigen Übernahme eines Gesellschaftsanteils, wenn testamentarisch keine ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1986, 581 (Ls.)
  • NJW-RR 1986, 28
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 23.02.1976 - II ZR 177/74

    Bedeutung der Unterzeichnung einer Handelsregisteranmeldung durch einen

    Auszug aus BGH, 13.05.1985 - II ZR 196/84
    Denn die Unterzeichnung einer Handelsregister-Anmeldung durch einen Mitgesellschafter ist für die übrigen Gesellschafter nach Treu und Glauben mit Rücksicht auf die Verkehrssitte regelmäßig dahin zu verstehen, dieser billige, was er dort erklärt, auch im Innenverhältnis, es sei denn, aus den Umständen ergebe sich etwas anderes (Sen. Urt. v. 23.2.1976 - II ZR 177/74, LM BGB § 182 Nr. 9).
  • BGH, 22.06.1977 - VIII ZR 5/76

    Zulässigkeit der Feststellungsklage des Drittschuldners

    Auszug aus BGH, 13.05.1985 - II ZR 196/84
    Ein rechtliches Interesse an einer alsbaldigen Feststellung des Bestehens oder Nichtbestehens eines Rechtsverhältnisses ist gegeben, wenn dem Recht oder der Rechtslage des Klägers eine gegenwärtige Gefahr der Unsicherheit droht und wenn das Feststellungsurteil diese Gefahr zu beseitigen vermag (BGHZ 69, 144, 147).
  • KG, 05.09.2018 - 22 W 53/18

    Handelsregistersache: Auslegung einer Anmeldung zum Handelsregister

    Allerdings kann eine Anmeldung auch materiell-rechtliche Willenserklärungen, wie eine Amtsniederlegung enthalten (vgl. BGH, Urteil vom 13. Mai 1985 - II ZR 196/84 -, juris Rdn. 9; Urteil vom 17. September 1984 - II ZR 208/83 -, juris Rdn. 12).
  • OLG Hamm, 30.03.2007 - 30 U 142/06

    Voraussetzungen der persönlichen Haftung des Gesellschafters einer OHG

    Nach der Rechtsprechung des II. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs (WM 1976, 448; WM 1984, 1605; NJW-RR 1986, 28, 29) ist die Unterzeichnung einer Handelsregisteranmeldung durch einen Mitgesellschafter im Verhältnis zu den übrigen Gesellschaftern nach Treu und Glauben mit Rücksicht auf die Verkehrssitte (§ 242 BGB) regelmäßig dahin zu verstehen, dass der Unterzeichnende das dort Erklärte billige und im Innenverhältnis gelten lassen wolle, es sei denn, aus den Umständen ergäbe sich etwas anderes.
  • LG Köln, 07.04.2016 - 86 O 144/15

    Berechtigung zur Geltendmachung des Anspruchs auf Zahlung der Kommanditeinlage im

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (WM 1976, 448; WM 1984, 1605; NJW-RR 1986, 28, 29) ist die Unterzeichnung einer Handelsregisteranmeldung durch einen Mitgesellschafter im Verhältnis zu den übrigen Gesellschaftern nach Treu und Glauben mit Rücksicht auf die Verkehrssitte (§ 242 BGB) regelmäßig dahin zu verstehen, dass der Unterzeichnende das dort Erklärte billige und im Innenverhältnis gelten lassen wolle, es sei denn, aus den Umständen ergäbe sich etwas anderes.
  • OLG Düsseldorf, 21.01.2000 - 22 U 175/99

    Feststellungsinteresse bei fehlender Abdichtung gegen drückendes Wasser

    Das schutzwürdige Interesse der Kläger an der alsbaldigen Feststellung der vorstehend aufgeführten Verpflichtungen der Beklagten ergibt sich bereits aus der drohenden Verjährung der geltend gemachten Ansprüche (vgl. BGH NJW-RR 1986, 28/29; 1989, 1367).
  • KG, 03.03.2014 - 12 W 145/13

    Handelsregistersache: Beschwerdeberechtigung des Insolvenzverwalters bei

    So ist für die Unterzeichnung einer Handelsregisteranmeldung durch einen Mitgesellschafter höchstrichterlich geklärt, dass die Unterzeichnung nach Treu und Glauben mit Rücksicht auf die Verkehrssitte regelmäßig dahin zu verstehen ist, er billige das im Antrag inhaltlich Erklärte (BGH, Urteil vom 13.05.1985, II ZR 196/84, juris Rn. 9; OLG Hamm, Urteil vom 30.03.2007, 30 U 142/06, juris Rn. 40).
  • BGH, 24.11.1986 - II ZR 56/86

    Bestimmung eines Nachfolgers in die Gesellschaftsbeteiligung eines Verstorbenen

    Zum Sachverhalt wird auf das erste Revisionsurteil vom 13. Mai 1985 - II ZR 196/84 (WM 1985, 1229 f.) verwiesen.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht