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   OLG Düsseldorf, 05.11.1985 - 23 U 159/85   

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https://dejure.org/1985,2754
OLG Düsseldorf, 05.11.1985 - 23 U 159/85 (https://dejure.org/1985,2754)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 05.11.1985 - 23 U 159/85 (https://dejure.org/1985,2754)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 05. November 1985 - 23 U 159/85 (https://dejure.org/1985,2754)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Eintragung einer Bauhandwerkersicherungshypothek; Klage zur Hauptsache

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1986, 322
  • BauR 1986, 609
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • OLG Brandenburg, 27.08.2014 - 11 U 45/14

    Einstweilige Verfügung auf Eintragung der Vormerkung einer

    Auch der Senat folgt insoweit der herrschenden Auffassung, wonach die alleinige Erhebung der Zahlungsklage nicht ausreichend ist, die einstweilige Verfügung über die Eintragung einer Vormerkung für eine Bauhandwerker-Sicherungshypothek gemäß § 926 Abs. 2 ZPO aufrecht zu erhalten (vgl. OLG Frankfurt NJW 1983, 1129; OLG Düsseldorf NJW-RR 1986, 322; BayObLG ZIP 2000, 1246; OLG Celle NJW-RR 2003, 1529; B/L/A/H, ZPO, 72. Aufl., § 926 Rn. 12 "Leistungsklage"; Wieczorek/Schütze/Thümmel, ZPO, 4. Aufl., § 926 Rn. 19; .

    Ob der Verfügungsanspruch im Hinblick auf die Eintragung einer Sicherungshypothek begründet ist, kann denklogisch nur im Rahmen einer Hypothekenklage geklärt werden (vgl. OLG Düsseldorf NJW-RR 1986, 322; OLG Frankfurt NJW 1983, 1130).

    Selbst wenn die Zahlungsklage erfolgreich ist, folgt daraus für den Anspruch auf Einräumung einer Sicherungshypothek zunächst nichts (vgl. OLG Düsseldorf NJW-RR 1986, 322).

    Umgekehrt kann die Zahlungsklage etwa mangels Fälligkeit abgewiesen werden, ohne dass dies einen bestehenden Anspruch auf Eintragung der Sicherungshypothek berührt (vgl. OLG Celle NJW-RR 2003, 1529; OLG Düsseldorf NJW-RR 1986, 322).

  • BayObLG, 15.06.2000 - 2Z BR 46/00

    Berichtigung des Grundbuchs im Fall des § 88 InsO

    Da die Vormerkung den Anspruch auf Einräumung einer Sicherungshypothek zum Gegenstand hat, wäre zur Umschreibung grundbuchrechtlich die Bewilligung der Sicherungshypothek oder eine die Bewilligung ersetzende Verurteilung hierzu (vgl. § 894 ZPO) erforderlich gewesen; ein Zahlungstitel reichte dazu nicht aus (KG JW 1931, 1202; OLG Düsseldorf NJW-RR 1986, 322).
  • OLG Celle, 10.07.2003 - 16 W 33/03

    Hauptsacheklage im Sinne des § 926 Zivilprozessordnung (ZPO); Einstweilige

    Sie setzt sich zunächst mit der wohl immer noch ganz herrschenden Meinung in Widerspruch, die als Klage der Hauptsache im Sinne des § 926 ZPO für den hier vorliegenden Fall einer einstweiligen Verfügung auf Eintragung einer Vormerkung zur Sicherung des Anspruchs auf Einräumung einer Sicherungshypothek allein die sog. Hypothekenklage, d. h. die Klage auf Bewilligung der Eintragung der Hypothek, nicht aber die Zahlungsklage ansieht (vgl. nur Palandt-Sprau, 61. Aufl., § 648 Rdnr. 5; Musielak/Huber, ZPO, 3. Aufl., § 926 Rdnr. 14; Baumbach/Hartmann, ZPO, 60. Aufl., § 926 Rdnr. 11; OLG Düsseldorf NJW-RR 1986, 322; OLG Frankfurt NJW 1983, 1129).
  • OLG Frankfurt, 15.05.2002 - 23 U 6/02

    Vormerkung für Sicherungshypothek des Bauunternehmers: Leistungsklage als

    Wird - wie hier - eine Anordnung gemäß § 926 ZPO getroffen, so muss der die einstweilige Verfügung Erwirkende nach überwiegender Auffassung die sogenannte "Hypothekenklage" erheben (Baumbach/Lauterbach/ Hartmann, ZPO, 60. Aufl., § 926, Rdnr. 11, Palandt-Sprau, a. a. O., § 648, Rdnr. 5, Museliak-Huber, ZPO, 2. Aufl., 2000, § 926, Rdnr. 14, OLG Frankfurt NJW 83, 1129 f, OLG Düsseldorf NJW-RR 86, 322, Bayerisches Oberstes Landesgericht ZIP 00, 1264, Werner-Pastor, Der Bauprozess, 9. Aufl., 1999, Rdnr. 292, Hofmann-Koppmann, Die neue Bauhandwerkersicherung, S.Aufl. , Nr. 26.2).
  • OLG Bremen, 04.03.1993 - 2 U 72/92

    Zulässigkeit eines Aufhebungsantrags wegen Versäumung der Klagefrist; Verwertung

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