Weitere Entscheidung unten: OLG Frankfurt, 07.10.1985

Rechtsprechung
   OLG Bremen, 24.10.1985 - 2 W 115/85   

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https://dejure.org/1985,9160
OLG Bremen, 24.10.1985 - 2 W 115/85 (https://dejure.org/1985,9160)
OLG Bremen, Entscheidung vom 24.10.1985 - 2 W 115/85 (https://dejure.org/1985,9160)
OLG Bremen, Entscheidung vom 24. Oktober 1985 - 2 W 115/85 (https://dejure.org/1985,9160)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Unzulässigkeit einer Erinnerung wegen Verfristung und mangelnder Vertretungsberechtigung; Fristbeginn mit Zustellung des Kostenfestsetzungsbeschlusses an den Prozessbevollmächtigten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1986, 358
  • Rpfleger 1986, 99
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 07.10.1959 - IV ZR 68/59

    Urteilszustellung von Anwalt zu Anwalt

    Auszug aus OLG Bremen, 24.10.1985 - 2 W 115/85
    Denn obwohl dieser bereits am 6.4.1984 dem Gericht angezeigt hatte, daß er sein Mandat niedergelegt hat, blieb er gemäß § 87 Abs. 2 ZPO berechtigt, für den Beklagten den Beschluß des Rechtspflegers vom 2.4.1984 als zugestellt in Empfang zu nehmen (vgl. Baumbach/Hartmann 43. Aufl. § 87 Anm. 3; Stein/Jonas/Leipold 20. Aufl. § 87 RN 8; BGHZ 31, 32, 35 f [BGH 07.09.1959 - IV ZR 68/59] und 43, 135, 137 f in Fällen, in denen die "Kündigung" der Vollmacht gemäß § 87 Abs. 1 ZPO noch nicht wirksam geworden war; offengelassen: BGH, NJW 80, 999; KG, Rpfl. 72, 54).
  • OLG Hamm, 25.05.1982 - 1 WF 150/82
    Auszug aus OLG Bremen, 24.10.1985 - 2 W 115/85
    Demgegenüber hat das OLG Hamm (NJW 82, 1887) die Auffassung vertreten, wenn das Erlöschen der Vollmacht gemäß § 87 Abs. 1 ZPO rechtliche Wirksamkeit erlangt habe, könne ein Handeln gemäß § 87 Abs. 2 ZPO niemals zu Lasten der früher vertretenen Partei gehen, da § 87 Abs. 2 ZPO dem Schutz der Partei diene, die im Falle der Kündigung durch ihren Anwalt auch nicht nur zeitweise ohne anwaltlichen Beistand sein solle; durch § 87 Abs. 2 ZPO werde nicht das sich aus §§ 176, 87 Abs. 1 ZPO ergebende Erfordernis beseitigt, Zustellungen an die Partei selbst vorzunehmen, wenn die Kündigung im Außenverhältnis wirksam geworden sei.
  • BGH, 14.12.1979 - V ZR 146/78

    Prozeßbevollmächtigter - Mandatskündigung - Versäumnisurteil - Fristversäumung -

    Auszug aus OLG Bremen, 24.10.1985 - 2 W 115/85
    Denn obwohl dieser bereits am 6.4.1984 dem Gericht angezeigt hatte, daß er sein Mandat niedergelegt hat, blieb er gemäß § 87 Abs. 2 ZPO berechtigt, für den Beklagten den Beschluß des Rechtspflegers vom 2.4.1984 als zugestellt in Empfang zu nehmen (vgl. Baumbach/Hartmann 43. Aufl. § 87 Anm. 3; Stein/Jonas/Leipold 20. Aufl. § 87 RN 8; BGHZ 31, 32, 35 f [BGH 07.09.1959 - IV ZR 68/59] und 43, 135, 137 f in Fällen, in denen die "Kündigung" der Vollmacht gemäß § 87 Abs. 1 ZPO noch nicht wirksam geworden war; offengelassen: BGH, NJW 80, 999; KG, Rpfl. 72, 54).
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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 07.10.1985 - 5 WF 187/85   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1985,6647
OLG Frankfurt, 07.10.1985 - 5 WF 187/85 (https://dejure.org/1985,6647)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 07.10.1985 - 5 WF 187/85 (https://dejure.org/1985,6647)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 07. Oktober 1985 - 5 WF 187/85 (https://dejure.org/1985,6647)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • mansui.eu PDF

    ZPO §§ 120, 124
    Prozeßkostenhilfe; verbesserte wirtschaftliche Verhältnissee nach Bewilligung von Prozeßkostenhilfe; nachträgliche Anordnung von Raten.

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1986, 358
  • Rpfleger 1986, 69
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 14.01.1985 - II ZR 103/84

    Haftung des ausgeschiedenen Kommanditisten

    Auszug aus OLG Frankfurt, 07.10.1985 - 5 WF 187/85
    Es gibt keinen Sinn, eine Partei in dem Genuß dieser Art von Sozialhilfe kommen zu lassen, wenn sie aufgrund ihrer - verbesserten - wirtschaftlichen Lage staatlicher Hilfe nicht mehr bedarf (BVerfG NJW 1985, 1776).

    Wie Blumenthal (Rpfleger 1984, 458) anhand der Entstehungsgeschichte des Gesetzes überzeugend nachgewiesen hat, steht der Wille des Gesetzgebers einer Anpassung nicht entgegen: Nur überflüssiger Verwaltungsaufwand sollte vermieden werden, nicht aber eine Berücksichtigung von Einkünften oder Vermögen, die sich im Laufe des Verfahrens ergibt (so auch BVerfG NJW 1985, 1776).

  • OLG Saarbrücken, 10.01.1983 - 6 WF 123/82
    Auszug aus OLG Frankfurt, 07.10.1985 - 5 WF 187/85
    Verfassungsrechtliche Bedenken gegen eine solche ändernde Entscheidung bestehen nicht (BVerfG NJW 1985, 1767 f); sie erscheint auch angemessen: Prozeßkostenhilfe soll dem Hilfsbedürftigen nämlich nur solange gewährt werden, wie er auf diese Hilfe angewiesen ist (vgl. OLG Saarbrücken JurBüro 1983, 616).
  • OVG Niedersachsen, 21.06.2013 - 12 PA 100/13

    Möglichkeit einer rückwirkenden Festsetzung von Raten nach Bewilligung von

    Ob eine Entscheidung zu Lasten des Beteiligten rückwirkend auf den Zeitpunkt der Änderung bezogen werden kann, ist dagegen umstritten (ablehnend: OLG Köln, Beschl. v. 3.9.1998 - 14 WF 117/98 -, NJW-RR 1999, 578; OLG Frankfurt, Beschl. v. 7.10.1985 - 5 WF 187/85 -, NJW-RR 1986, 358; Olbertz, in: Schoch/Schneider/Bier, VwGO, Stand: Aug.
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