Rechtsprechung
BGH, 29.05.1985 - IVa ZR 248/83 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Widerruf des Erbvertrags durch den Erblasser - Erfüllung des Tatbestands eines Verbrechens oder schweren vorsätzlichen Vergehens durch den in einem Erbvertrag Begünstigten gegen den Erblasser - Tragung der Beweislast durch den den Erbvertrag widerrufenden Erblasser für ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB §§ 2294, 233; StGB (1975) § 266
Darlegungs- und Beweislast bei Widerruf eines Erbvertrages durch den Erblasser - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW-RR 1986, 371
- MDR 1986, 208
Wird zitiert von ... (5) Neu Zitiert selbst (7)
- BGH, 17.06.1952 - 1 StR 668/51
Anforderungen an die Einzahlung des Vermögens in eine GmbH - Erkundigungspflicht …
Auszug aus BGH, 29.05.1985 - IVa ZR 248/83
Stellte sich der Geschäftsführer das Einverständnis irrtümlich vor, so handelte er nicht vorsätzlich (BGHSt 3, 23, 24 f.). - BGH, 20.03.1952 - IV ZR 152/51
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 29.05.1985 - IVa ZR 248/83
Daraus hat die Rechtsprechung und ihr folgend die Rechtslehre den Schluß gezogen, daß für den Fall einer vorsätzlichen körperlichen Mißhandlung durch den Bedachten (§ 2333 Nr. 2 BGB), der den Erbvertrag widerrufende Erblasser den Tatbestand einer vorsätzlichen körperlichen Mißhandlung beweisen muß, nach allgemeinen Beweisregeln aber der Bedachte insoweit beweispflichtig ist, als er sich für seine Schuldlosigkeit an der körperlichen Mißhandlung auf wirkliche oder vermeintliche Notwehr oder Unzurechnungsfähigkeit beruft (BGH Urteil vom 20. März 1952 - IV ZR 152/51 = LM BGB § 2294 Nr. 1 = NJW 1952, 700 Nr. 4;… BGB-RGRK/Kregel a.a.O. § 2294 Rdn. 1;… Erman/Hense, BGB 7. Aufl. § 2294 Rdn. 2;… Soergel/Wolf a.a.O. § 2294 Rdn. 5;… MünchKomm/Musielak § 2294 Rdn. 6). - BGH, 08.05.1951 - 1 StR 163/51
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 29.05.1985 - IVa ZR 248/83
Es ist anerkannt, daß im Rahmen des Untreuetatbestandes eine Gesamtbetrachtung anzustellen ist, wenn ein wirtschaftlich vernünftiger Gesamtplan auf einen einheitlichen Erfolg angelegt war (z.B. kaufmännische oder industrielle Investitionen) und erst nach einem Durchgangsstadium ein Erfolg erzielt wird (…LK-Hübner a.a.O. § 266 Rdn. 53;… Schönke/Schröder a.a.O. § 266 Rdn. 41; RGSt 65, 430; 75, 230; RG HRR 29, 59; RG JW 1936, 882; BGH Urteile vom 2. Oktober 1951 - 1 StR 163/51 und vom 3. September 1953 - 1 StR 641/52).
- BGH, 03.09.1953 - 1 StR 641/52
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 29.05.1985 - IVa ZR 248/83
Es ist anerkannt, daß im Rahmen des Untreuetatbestandes eine Gesamtbetrachtung anzustellen ist, wenn ein wirtschaftlich vernünftiger Gesamtplan auf einen einheitlichen Erfolg angelegt war (z.B. kaufmännische oder industrielle Investitionen) und erst nach einem Durchgangsstadium ein Erfolg erzielt wird (…LK-Hübner a.a.O. § 266 Rdn. 53;… Schönke/Schröder a.a.O. § 266 Rdn. 41; RGSt 65, 430; 75, 230; RG HRR 29, 59; RG JW 1936, 882; BGH Urteile vom 2. Oktober 1951 - 1 StR 163/51 und vom 3. September 1953 - 1 StR 641/52). - BGH, 05.02.1968 - II ZR 85/67
mündlicher Gesellschaftsaustritt - § 125 S. 2 BGB, Wirksamkeit einer mündlichen …
Auszug aus BGH, 29.05.1985 - IVa ZR 248/83
Diese Klausel sollte ersichtlich der Beweiserleichterung im gesellschaftsrechtlichen Bereich dienen (vgl. BGHZ 49, 364 [BGH 05.02.1968 - II ZR 85/67]). - BGH, 04.07.1962 - V ZR 206/60
Feststellungsklage des Vermächtnisnehmers
Auszug aus BGH, 29.05.1985 - IVa ZR 248/83
Dieses Klagebegehren kann Gegenstand einer Feststellungsklage sein (BGHZ 37, 331, 332 ff). - BGH, 01.03.1974 - IV ZR 58/72
Feststellung der Berechtigung zur Entziehung des Pflichtteils - Ausschluss von …
Auszug aus BGH, 29.05.1985 - IVa ZR 248/83
Der Tatrichter geht von der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs aus, wonach Verfehlungen gegen Eigentum oder Vermögen des Erblassers im Sinne der §§ 2333 Nr. 3 und damit auch des § 2294 BGB nur schwere vorsätzliche Verfehlungen sind, Wenn sie nach ihrer Natur und nach ihrer Begehungsweise eine grobe Mißachtung des Eltern-Kind-Verhältnisses zum Ausdruck bringen und deswegen eine besondere Kränkung des Erblassers bedeuten (BGH Urt. v. 1. März 1974, IV ZR 58/72 = LM BGB § 2333 Nr. 2 = NJW 1974, 1084).
- BGH, 15.11.2001 - 1 StR 185/01
Untreue durch Kreditvergabe
Das ist insbesondere bei einem wirtschaftlich vernünftigen Gesamtplan der Fall, der auf einen einheitlichen Erfolg angelegt ist und bei dem erst nach einem Durchgangsstadium - hier der Sanierung - ein Erfolg erzielt wird (vgl. BGH IVa Zivilsenat - NJW-RR 1986, 371;… vgl. auch Nack in Müller/Gugenberger/Bieneck, Wirtschaftsstrafrecht, 3. Aufl. 2000, § 66 Rdn. 118 ff.). - OLG Köln, 11.05.2009 - 2 U 77/05
Anspruch auf Zahlung eines erbrechtlichen Pflichtteils an den enterbten Sohn ist …
Dabei erstreckt sich die Darlegungs- und Beweislast des Erben auch auf die innere Tatseite der behaupteten Verfehlung (vgl. BGH NJW-RR 1986, 371 [372];… Staudinger/Olshausen, a.a.O., § 2336 Rdn. 18). - OLG Karlsruhe, 03.07.2003 - 3 Ws 72/03
Untreuetatbestand: Strafbarkeit von Bank-Vorstandsmitgliedern wegen der Vergabe …
Im Rahmen des Untreuetatbestandes ist eine Gesamtbetrachtung anzustellen ist (BGH NJW-RR 1986, 371, 372). - OLG Köln, 21.04.2016 - 2 Ws 162/15
Verwirklichung des Tatbestandes der Untreue durch Übernahme von Mietgarantien
Das ist insbesondere bei einem wirtschaftlich vernünftigen Gesamtplan der Fall, der auf einen einheitlichen Erfolg angelegt ist (z. B. kaufmännische oder industrielle Investitionen) und bei dem erst nach einem Durchgangsstadium ein Erfolg erzielt wird (BGHSt 47, 148; BGH - IVa. ZS - NJW-RR 1986, 371;… Schönke/S/ Perron a.a.O., § 266, Rn. 41). - BGH, 25.11.1987 - IVa ZR 160/86
Erbunwürdigkeit wegen Tötung des Erblassers
Der erkennende Senat hat es in seinem Urteil vom 29. Mai 1985 (IVa ZR 248/83 = FamRZ 1985, 919 = NJW-RR 1986, 371) für die Entziehung des Pflichtteils als allgemeine Auffassung bezeichnet, daß derjenige, der die Entziehung geltend macht, nach § 2336 Nr. 3 BGB mit dem Grund der Entziehung auch das Nichtvorliegen von Rechtfertigungs- und Entschuldigungsgründen beweisen müsse.