Rechtsprechung
| BGH, 19.09.1985 - VII ZR 15/85 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 322
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Rechtskraft: Abtretung von Gewährleistungsansprüchen
- Betriebs-Berater(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)
Umfang der Rechtskraft bei erneuter Geltendmachung abgetretener Gewährleistungsansprüche
Kurzfassungen/Presse
- Jurion (Leitsatz)
Zeitschriftenfundstellen
- NJW 1986, 1046
- NJW-RR 1986, 488 (Ls.)
- MDR 1986, 312
- WM 1985, 1513
- BB 1986, 354
- DB 1986, 109
- BauR 1986, 117
- ZfBR 1985, 284
Wird zitiert von ... (20)
- BGH, 13.12.1989 - IVb ZR 19/89
Einwand der Rechtskraft eines klageabweisenden Urteils bei einer Werklohnklage
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BGH, 24.01.2008 - VII ZR 46/07
Architekten & Ingenieure - Haftung aus verschiedenen Leistungsphasen
Das gilt auch dann, wenn das Klageziel äußerlich unverändert geblieben ist und die Tatsachen, die der neuen Klage zugrunde gelegt sind, schon im Vorprozess hätten geltend gemacht werden können (vgl. BGH, Urteil vom 13. Dezember 1989 - IVb ZR 19/89, BauR 1990, 249; Urteil vom 19. September 1985 - VII ZR 15/85, BauR 1986, 117 = ZfBR 1985, 284; Urteil vom 22. Mai 1981 - V ZR 111/80, NJW 1981, 2306). - BGH, 11.11.1994 - V ZR 46/93
Umfang der Rechtskraft und Präklusion von Tatsachen durch anderweitige …
November 1990, IX ZR 73/90, WM 1991, 609, 610; vgl. ferner BGHZ 93, 287 ff = LM § 322 ZPO Nr. 103 m. Anm. Hagen, 19. September 1985, VII ZR 15/85, Nr. 109, 10. April 1986, VII ZR 286/85, Nr. 111, 2. November 1988, VI ZR 341/87, Nr. 123, 19. Dezember 1991, IX ZR 96/91, Nr. 133 m. Anm. Grunsky, jeweils LM § 322 ZPO; mehr- BGH, 24.05.1988 - VI ZR 326/87
Rechtskraft einer Entscheidung über ein uneingeschränktes Schmerzensgeld
Ihr Umfang ergibt sich aus der Urteilsformel, zu deren Auslegung, falls erforderlich, Tatbestand und Entscheidungsgründe einschließlich des dort in Bezug genommenen Parteivorbringens heranzuziehen sind (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteile vom 19. September 1985 - VII ZR 15/85 - NJW 1986, 1046 …und vom 18. Dezember 1986 - VII ZR 305/85 - BGHR ZPO § 322 Abs. 1 Teilklage 2). - BGH, 22.11.1990 - IX ZR 73/90
Zulässigkeit der Berufung - Neuer Sachvortrag zur haftungsausfüllenden Kausalität
Zusätzlich ist zur Abgrenzung der Klagegrund zu berücksichtigen (…vgl. BGH, Urt. v. 5. Januar 1960 - I ZR 100/58, LM § 13 UWG Nr. 10 unter 1 b;… Urt. v. 22. Mai 1981 - V ZR 111/80, NJW 1981, 2306 unter II; Urt. v. 19. September 1985 - VII ZR 15/85, NJW 1986, 1046 f). - BGH, 11.03.1997 - KZR 44/95
"Magic Print"; Anforderungen an die Schriftform eines Vertragsstrafeversprechens
Eine Abweisung der Klage enthielte deswegen die Feststellung, daß die begehrte Rechtsfolge unter keinem rechtlichen Gesichtspunkt gerechtfertigt ist (…vgl. BGH, Urt. v. 13.12.1989 - IVb ZR 19/89, L Nr. 126 zu § 322 ZPO;… ferner BGH, Urt. v. 22.5.1981 V ZR 111/80, LM Nr. 90 zu § 322 ZPO; BGH, Urt. v. 19.9.1985 - VII ZR 15/85, LM Nr. 109 zu § 322 ZPO;… Leipold in Stein/Jonas, ZPO, 20. Aufl., § 322 Rdnr. 108;… Gottwald i MünchKomm z. ZPO § 322 Rdnr. 163;… Thomas/Putzo, ZPO, 19. Aufl., § 322 Rdnr. 31 und Einl. II Rdnr. 31;… Vollkommer in Zöller, ZPO, 20. Aufl., Vor § 322 Rdnr. 41 i.V.m. Einl. Rdnr. 70). - BGH, 11.02.2004 - VIII ZR 127/03
Verfahrensrecht - Bestimmte Angabe des Klagegrundes
Durch das Eventualverhältnis ihres Vorbringens hat die Klägerin klargestellt, daß sie in erster Linie ein eigenes Recht einklagt und daß sie nur für den Fall, daß die behauptete Abtretung des Rechts an sie nicht eingreifen sollte, als weiteren Streitgegenstand (vgl. BGH, Urteil vom 19. September 1985 - VII ZR 15/85, NJW 1986, 1046 unter 2 b;… Zöller/Vollkommer, ZPO, 24. Aufl., Einleitung Rdnr. 75) ein fremdes Recht aufgrund einer ihr erteilten Einziehungsermächtigung im eigenen Namen geltend macht. - BAG, 13.01.2003 - 5 AS 7/02
Rechtswegszuständigkeit
Die Streitgegenstände einer Klage aus eigenem Recht und einer aus abgetretenem Recht sind nicht identisch (BGH 19. September 1985 - VII ZR 15/85 - NJW 1986, 1046; BGH 29. November 1990 - I ZR 45/89 - NJW 1991, 1683). - BGH, 23.09.1992 - I ZR 224/90
Dauernd billig - Irreführung/Preisgestaltung; Umfang der Rechtskraft
Stellt der Kläger dagegen im neuen Prozeß denselben prozessualen Anspruch zur Entscheidung, handelt es sich also um den Streitgegenstand des Vorprozesses, ist das Gericht durch die Rechtskraft des früheren Urteils an einer Sachentscheidung gehindert (BGH, Urt. v. 19.9. 1985 - VII ZR 15/85, NJW 1986, 1046 ;… vgl. auch BGH, Urt. v. 26.4.1990 - I ZR 99/88, GRUR 1990, 687, 689 = WRP 1991, 16 - Anzeigenpreis II). - OLG Hamm, 03.01.2006 - 15 W 109/05
Wohnungseigentum - WEG-Gemeinschaft ist Vertragspartner des Verwalters
- BGH, 17.05.1989 - I ARZ 254/89
Umfang der Bindungswirkung einer Verweisung
- BGH, 18.12.1986 - VII ZR 305/85
Rechtskraft eines einer Teilklage stattgebenden Urteils
- BGH, 12.01.2006 - IX ZR 161/02
- LAG Berlin-Brandenburg, 24.08.2012 - 10 Sa 1094/12
- OLG Nürnberg, 26.10.2000 - 8 U 1371/00
- OLG Koblenz, 28.05.2004 - 5 W 367/04
Voraussetzungen eines weiteren Schmerzensgeldes; Rechtsfolgen teilweiser …
- OLG Stuttgart, 27.10.2004 - 3 U 198/03
Pferdekaufvertrag: Auslegung einer Umtauschklausel
- OLG Frankfurt, 01.09.2006 - 2 U 196/05
Materielle Rechtskraft: Geltendmachung von Ansprüchen aus abgetretenem Recht im …
- BGH, 01.02.1995 - VIII ZR 332/93
- KG, 24.05.2004 - 8 U 320/03
Zivilrechtsstreit: Einwand der materiellen Rechtskraft
- BGH, 24.05.1988 - VI ZR 326/87
Rechtsprechung
| BGH, 06.11.1985 - IVb ZR 74/84 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Jurion
- rechtsportal.de
ZPO § 323 Abs. 2
... neuer Umstände bei der Abänderungsklage - Betriebs-Berater
Unzulässige Abänderungsklage
Zeitschriftenfundstellen
- BGHZ 96, 205
- NJW 1986, 383
- NJW-RR 1986, 488 (Ls.)
- MDR 1986, 216
- FamRZ 1986, 43
- BB 1986, 425
Wird zitiert von ... (22)
- BGH, 16.03.1988 - IVb ZR 36/87
Vorwirkung einer Abänderungsklage auf einen Zeitpunkt im Vorprozeß
»Zur "Vorwirkung" einer Abänderungsklage auf den Zeitpunkt der Erhebung einer Anschlußberufung im Vorprozeß, die später durch Rücknahme der Berufung wirkungslos geworden ist (im Anschluß an BGHZ 96, 205 ).«.Auch wenn der erkennende Senat in dem Urteil vom 6. November 1985 (BGHZ 96, 205 ) die Möglichkeit einer "Vorwirkung" des Abänderungsbegehrens auf den Zeitpunkt der Erhebung der Anschlußberufung im Vorprozeß für den Fall angesprochen habe, daß die Anschlußberufung infolge Rücknahme des Hauptrechtsmittels wirkungslos geworden sei, lasse sich eine Abänderung des Ausgangsurteils für die Zeit vor Erhebung der Abänderungsklage doch weder mit dem Wesen der Abänderungsklage noch mit dem Prinzip der Rechtskraft vereinbaren.
In dem Urteil BGHZ 96, 205 hat der Senat dem Betroffenen, zu dessen Gunsten oder Lasten nach dem Schluß der mündlichen Verhandlung erster Instanz eine wesentliche Änderung der Verhältnisse eingetreten ist, die Wahl verwehrt, ob er die veränderten Umstände im Wege der Anschließung an eine Berufung des Gegners oder mit Hilfe einer selbständigen Abänderungsklage geltend machen will, und ihm aufgegeben, die eingetretenen Abänderungsgründe - zur Meidung der Präklusionswirkung - notfalls durch Klageerweiterung im Wege der Anschließung an das gegnerische Rechtsmittel vorzubringen.
Die Abweichung von dem Wortlaut des § 323 Abs. 3 ZPO muß jedoch aus den in dem Senatsurteil BGHZ 96, 205 ff dargelegten höherrangigen Gründen - insbesondere der Prozeßökonomie und des Gebotes einheitlicher Entscheidung - im Interesse einer sachgerechten Lösung zur Vermeidung sonst unabwendbarer Nachteile für die betroffene Partei hingenommen werden.
b) Das Wesen der Rechtskraft und anerkennenswerte Grundsätze des Vertrauensschutzes (für die gegnerische Partei) werden durch eine "Vorwirkung" des Abänderungsbegehrens auf den Zeitpunkt der Anschließung im Fall des § 522 Abs. 1 ZPO nicht in Frage gestellt, wie der Senat bereits in dem Urteil BGHZ 96, 205 ausgeführt hat.
- OLG Hamm, 01.07.1997 - 9 U 30/97
Nachforderungen in einem zweiten Rechtsstreit bei Unterhaltsklagen
In einem solchen Fall greift die Regelung des § 323 ZPO nur dann nicht ein, wenn es sich bei dem Antrag des Klägers um eine Nachforderung zu dem im Vorprozess titulierten Teil der Ansprüche handelt (vgl. BGH, NJW 1986, 383, 384).Sie kommt nur dann in Betracht, wenn im Vorprozess lediglich eine Teilklage erhoben worden ist (BGH, NJW 1986, 383, 384).
Die einschränkenden Voraussetzungen dieser Vorschrift dienen auch dem Vertrauensschutz der beteiligten Parteien (vgl. BGH, NJW 1986, 383, 384).
Abänderungsgründe sind geltend zu machen, wenn eine zumutbare Möglichkeit dazu besteht (BGH, NJW 1986, 383 ).
- BGH, 10.03.1993 - XII ZR 191/91
Abänderung rechtskräftiger Teilurteile im Berufungsverfahren
»Ist gegen eine Partei ein rechtskräftiges Teilurteil ergangen und ergeben sich während des Berufungsverfahrens über das Schlußurteil Umstände, die eine Abänderung des rechtskräftigen Teilurteils rechtfertigen würden, so hat sie die Wahl, diese Umstände entweder mittels einer Abänderungswiderklage im Rahmen des Berufungsverfahrens geltend zu machen oder eine selbständige Abänderungsklage in einem neuen Verfahren zu erheben, ohne daß § 323 Abs. 2 ZPO entgegensteht (Abgrenzung zum Senatsurteil BGHZ 96, 205 ).".Er beschränkt sich dabei aber nicht auf die abschließende Verhandlung in erster Instanz, sondern umfaßt auch den Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung in der Berufungsinstanz (BGHZ 96, 209 = DRsp IV (415) 173 a-b = LM § 323 ZPO Nr. 47 = NJW 1986, 383 ).
a) Das Kammergericht hat sich dabei auf die Senatsentscheidung BGHZ 96, 205 ff gestützt.
- BGH, 14.03.2008 - V ZR 16/07
Verfahrensrecht - Abänderung rechtskräftiger Unterlassungstitel
Die Vorschrift eröffnet damit den verfahrensrechtlichen Weg, Fehlprognosen zu korrigieren und die vorausgegangene gerichtliche Entscheidung an veränderte Verhältnisse anzupassen (BGHZ 96, 205, 207). - BGH, 17.05.2000 - XII ZR 88/98
Zeitliche Schranken bei (Unterhalts-)Abänderungsklagen
Dabei kommt es grundsätzlich nicht auf die Parteistellung oder Zielrichtung des Vorprozesses an, was daraus folgt, daß der Wortlaut des Gesetzes nicht nur auf die Erweiterung des Klageantrags, sondern auch auf die Geltendmachung von Einwendungen abstellt und damit beide Parteien dazu anhält, ihren Standpunkt bereits im Ausgangsprozeß zur Geltung zu bringen (Senatsurteile BGHZ 136, 374, 375 f.; 96, 205, 207 ff. und vom 23. November 1994 - XII ZR 168/93 - FamRZ 1995, 221, 223). - BGH, 01.10.1997 - XII ZR 49/96
Zulässigkeit einer Abänderungsklage nach mehreren aufeinander folgenden …
Das gilt auch dann, wenn er dazu im Vorprozeß eine Abänderungswiderklage hätte erheben müssen (Fortführung des Senatsurteils BGHZ 96, 205 ).So hat der Senat bereits entschieden, daß ein Unterhaltsgläubiger in einem vom Unterhaltsverpflichteten mit dem Ziel der Herabsetzung des erstinstanzlich ausgeurteilten Unterhalts angestrengten Berufungsverfahren gehalten ist, etwaige die Erhöhung des Unterhalts rechtfertigende Gründe im Wege der Anschließung an die Berufung des Gegners geltend zu machen, will er nicht mit diesen Gründen präkludiert sein (vgl. BGHZ 96, 205 ).
- BGH, 11.05.1988 - IVb ZR 42/87
Änderung der Steuerklasse; Wegfall von Unterhaltsverpflichtungen; Versetzung in …
In derartigen Fällen entfaltet die Anschlußberufung eine Vorwirkung, wenn sie durch Rücknahme der Berufung wirkungslos geworden ist (Senatsurteile BGHZ 96, 205 …und vom 16. März 1988 - IVb ZR 36/87 - BGHR ZPO § 323 Abs. 3 - Vorwirkung 1, ebenfalls zur Veröffentlichung in BGHZ vorgesehen). - OLG Karlsruhe, 27.01.1999 - 2 WF 114/98
Streitwert - Abänderungsklage - unselbständige Anschlußberufung
Wurde das Abänderungsbegehren ursprünglich im Wege der unselbständigen Anschlußberufung verfolgt, die nach Rücknahme der Berufung wirkungslos ist (522 Abs. 1 ZPO ), ist wegen der von der Rechtsprechung (BGH FamRZ 1986, 43, 44: 1988, 601, 602; FamRZ 1988, 817 ) vorgenommenen Gleichsetzung des Zeitpunkts der Anschließung im Vorverfahren mit der Erhebung der jetzigen Abänderungsklage im Sinne des 323 Abs. 3 S. 1 ZPO auch für die Streitwertfestsetzung der Jahresbetrag nach 17 Abs. 1 S. 1 GKG ab Zustellung der unselbständigen Anschlußberufung zu berechnen.Für den Fall, daß das Abänderungsbegehren bereits im Wege der unselbständigen Anschlußberufung verfolgt wurde, die nach Rücknahme der Berufung jedoch wirkungslos ist (§ 522 Abs. 1 ZPO ), wird nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ausnahmsweise der Zeitpunkt der Anschließung im Vorverfahren der Erhebung der jetzigen Abänderungsklage im Sinne des § 323 Abs. 3 ZPO gleichgesetzt (BGH FamRZ 1988, 601, 602; BGH FamRZ 1988, 817 ; im Ansatz bereits BGH FamRZ 1986, 43, 44; OLG Hamm FamRZ 1987, 829, 830).
Der Grund hierfür ist, daß eine Partei, die sich auf eine wesentliche Veränderung der Verhältnisse nach Schluß der mündlichen Verhandlung erster Instanz beruft, nicht die Wahl zwischen einer selbständigen Abänderungsklage und einer Anschließung an die Berufung des Gegners hat, sondern zur Vermeidung der Präklusionswirkung diese im Wege der Anschließung an das gegnerische Rechtsmittel vorbringen muß (BGH FamRZ 1986, 43 ,44;… Musielak, ZPO , § 323 Rn. 12).
- BGH, 05.07.2000 - XII ZR 104/98
Entscheidung über zeitliche Grenzen des Unterhaltsanspruchs im Ausgangsverfahren
Dabei kommt es grundsätzlich nicht auf die Parteistellung oder Zielrichtung des Vorprozesses an, was daraus folgt, daß der Wortlaut des Gesetzes nicht nur auf die Erweiterung des Klageantrags, sondern auch auf die Geltendmachung von Einwendungen abstellt und damit beide Parteien dazu anhält, ihren Standpunkt bereits im Ausgangsprozeß zur Geltung zu bringen (Senatsurteile BGHZ 136, 374, 375 f.; 96, 205, 207 ff.). - OLG Hamm, 28.04.2009 - 2 WF 1/09
Zeitliche Grenzen einer Abänderungsklage; Begriff der wesentlichen Veränderung
Grundsätzlich hat diejenige Partei, zu deren Gunsten sich die Verhältnisse ändern, eine Wahlmöglichkeit zwischen Berufungs- und Abänderungsverfahren (vgl. BGH, Urteil vom 06.11.1985, Az: IVb ZR 74/84, FamRZ 1986, 43, juris, Rdnr. 9;… Zöller-Vollkommer, ZPO, 27. Auflage, § 323, Rdnr. 13).Diese erlischt erst dann, wenn von der Gegenseite Berufung eingelegt worden ist und die wesentliche Änderung im Wege einer Anschlussberufung geltend gemacht werden kann (vgl. BGH, Urteil vom 06.11.1985, Az: IVb ZR 74/84, FamRZ 1986, 43, juris, Rdnr. 9).
- BGH, 07.12.2011 - XII ZR 159/09
Familienrecht - Präklusion von Tatsachen nach Abweisung eines Abänderungsurteils
- OLG Köln, 20.06.2001 - 27 UF 22/01
Streitgegenstand einer Abänderungsklage nach § 323 ZPO
- OLG Köln, 05.04.1995 - 26 WF 1/95
KLAGE; ABÃ"NDERUNGSKLAGE; PRÃ"KLUSION
- OLG Zweibrücken, 27.06.2003 - 2 UF 151/02
Wiedereinsetzung für die Anschlussberufung; Abänderungsklage bei Verbot der …
- OLG Zweibrücken, 17.11.1988 - 2 UF 45/88
ZPO § 323 Abs. 2
- OLG Saarbrücken, 25.05.2007 - 9 UF 163/06
Anspruchs auf Ausbildungsunterhalt - Befristung von Aufstockungsunterhalt
- BGH, 27.01.1988 - IVb ZR 14/87
Abänderung eines Prozeßvergleichs durch Urteil
- BVerwG, 22.08.2001 - 1 DB 19.01
Früherer Beamter; rückwirkende Entziehung des Unterhaltsbeitrags wegen …
- OLG Dresden, 21.08.2001 - 2 U 673/01
Nebenintervention; Amortisationsbeschluss; Ladungsmangel
- OLG Nürnberg, 03.03.2009 - 10 UF 356/08
Unterhaltsabänderungsklage: Streitwert nach Rücknahme einer unselbstständigen …
- OLG Hamm, 20.02.1987 - 5 UF 347/86
ZPO § 323 Abs. 3
- OLG Hamm, 25.10.1988 - 2 UF 5/88
Rechtsprechung
| OLG Köln, 28.10.1985 - 2 W 153/85 |
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de (Auszüge)
Zeitschriftenfundstellen
- NJW-RR 1986, 488
- Rpfleger 1986, 57
Wird zitiert von ...
- BGH, 19.03.2004 - IXa ZB 321/03
Zwangsvollstreckung - Pfändung des PKW eines Gehbehinderten
Die Rechtsfrage, ob und unter welchen Voraussetzungen das Fahrzeug eines nicht erwerbstätigen, gehbehinderten Schuldners ein "notwendiges Hilfsmittel" im Sinne dieser Vorschrift ist, ist in Rechtsprechung und Literatur streitig (vgl. OLG Köln NJW-RR 1986, 488; LG Waldbröl DGVZ 1991, 119 f.; LG Düsseldorf DGVZ 1989, 14; LG Hannover DGVZ 1985, 121; LG Lübeck DGVZ 1979, 25;… Stein/Jonas/Münzberg, ZPO 22. Aufl. § 811 Rn. 70;… Zöller/Stöber, ZPO 24. Aufl. § 811 Rn. 36;… Thomas/Putzo/Reichold, ZPO 25. Aufl. § 811 Rn. 36).
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