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   OLG Hamm, 02.12.1985 - 2 U 62/85   

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https://dejure.org/1985,2664
OLG Hamm, 02.12.1985 - 2 U 62/85 (https://dejure.org/1985,2664)
OLG Hamm, Entscheidung vom 02.12.1985 - 2 U 62/85 (https://dejure.org/1985,2664)
OLG Hamm, Entscheidung vom 02. Dezember 1985 - 2 U 62/85 (https://dejure.org/1985,2664)
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Volltextveröffentlichungen (4)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1986, 547
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 23.11.1979 - V ZR 11/75

    Anforderungen an die Auslegung eines Vertrages - Herleitung von Ansprüchen aus

    Auszug aus OLG Hamm, 02.12.1985 - 2 U 62/85
    Verzehrverträge in einer xxx sind nicht schon deswegen sittenwidrig, weil der Inhaber des Betriebes xxx beschäftigt und Separees eingerichtet hat (BGH WM 1980, 903).

    Verträge über den Getränkeverzehr in einer Separée-xxx sind sittenwidrig, wenn der Kaufpreis nicht nur Gegenleistung für die Getränke und die Separée-Benutzung (hierzu vgl. BGH WM 1980, 903), sondern auch die Gegenleistung für den sexuellen Verkehr mit Bardamen, also Dirnenlohn ist.

  • OLG Nürnberg, 06.06.1977 - 5 U 240/76

    Ausstellung von Zahlungsanweisungen an ein Scheckamt; Widerruf der Anweisungen

    Auszug aus OLG Hamm, 02.12.1985 - 2 U 62/85
    Ein xxxinhaber handelt sittenwidrig, wenn er ein überhöhtes Entgelt für Getränke deswegen fordert, weil sich die Gäste mit den bereitgehaltenen Bardamen in den Separees in geschlechtsbezogener Weise betätigen können (Senat, Urteil vom 9.4.1981 - 2 U 275/80 - OLG Nürnberg WRP 1978, 314 = MDR 1977, 1016).
  • BGH, 06.07.1976 - VI ZR 122/75

    Schadensersatzansprüche einer Prostituierten

    Auszug aus OLG Hamm, 02.12.1985 - 2 U 62/85
    Sittenwidrig ist hiernach ein Vertrag, durch den sich eine Prostituierte zur Gewährung des Geschlechtsverkehrs gegen Entgelt verpflichtet (BGHZ 67, 119, 122, 125; Krüger-Nieland/Zöller a.a.O., § 138 Rz. 193; Mayer-Maly, Münchener Kommentar, 2. Aufl., 1984, § 138 Rz. 50).
  • BayObLG, 31.08.1984 - RReg. 4 St 112/84

    Wucher; Tatbestandsvoraussetzungen; Getränk; Getränkepreise; Nachtlokal; Bar

    Auszug aus OLG Hamm, 02.12.1985 - 2 U 62/85
    Die Frage, ob Wuchergeschäfte (§ 138 II BGB) vorliegen (BayObLG NJW 1985, 873), kann offenbleiben.
  • OLG Schleswig, 13.05.2004 - 16 U 11/04

    Sittenwidrigkeit von Schuldanerkenntnissen von Kunden eines Nachtclubs mit

    Verträge, die im Zusammenhang mit Prostitution abgeschlossen werden, erscheinen nämlich als sittlich wertneutral, wenn die Lieferung oder Bereitstellung sachlicher Mittel gegen ein Entgelt vorgenommen wird, das Entgelt aber nicht durch seine Überhöhung eine Partizipierung an dem spezifischen Unzuchtserwerb erkennen lässt (OLG Hamm NJW-RR 1986, 547, 548).

    Entscheidend ist, dass der "Begleitservice" von vornherein auch solche "Dienstleistungen" mit umfasste, weshalb die darauf gerichtete Vereinbarung von vornherein nichtig war (OLG Hamm NJW-RR 1986, 547, 548). .

  • OLG Köln, 14.11.2001 - 13 U 8/01

    Widerruf von Kreditkartenzahlungen gegenüber der emittierenden Bank

    Ein hoher Getränkepreis in einem Animierlokal ist grundsätzlich erst dann sittenwidrig, wenn mit ihm auch sexuelle Leistungen abgegolten werden (BGH, WM 1980, 902; OLG Hamm, NJW-RR 1986, 547).
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