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BGH, 08.11.1985 - V ZR 168/84 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Gerichtliche Überprüfung eines auf einen Feststellungsantrag ergangenen Urteils hinsichtlich der Feststellung einer Verzögerungsschadensersatzpflicht ohne Überprüfung des Verschuldens - Gerichtliche Überprüfung der Kostenentscheidung bei einer nur teilweise angenommenen ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 554b, § 99 Abs. 1
Überprüfung der Kostenentscheidung des Berufungsgerichts bei teilweise Annahme der Revision - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW-RR 1986, 548
- MDR 1986, 664
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 15.03.1963 - Ib ZR 69/62
Pflichtverletzung im Zusammenhang mit einem Vorvertrag zur Verpflichtung des …
Auszug aus BGH, 08.11.1985 - V ZR 168/84
Zu dem noch im Streit befindlichen Ausspruch über die Schadensersatzverpflichtung des Beklagten (Ziff. 2 des Urteilstenors) hat das Berufungsgericht lediglich bemerkt, der Schadensersatzanspruch rechtfertige sich aus § 286 BGB, und hat dazu auf das BGH-Urteil vom 15. März 1963, Ib ZR 69/62, NJW 1963, 1247 sowie auf Staudinger/Dilcher, BGB 12. Aufl. Vorbem. 46 vor § 145 BGB verwiesen.
- BGH, 13.06.1995 - V ZR 276/94
Korrektur der Kostenentscheidung im Nichtannahmebeschluß
Soweit im Senatsurteil vom 8. November 1985, V ZR 168/84 (NJW-RR 86, 548, 549), eine davon abweichende Auffassung vertreten wird, hält der Senat hieran nicht mehr fest. - BGH, 13.10.2004 - XII ZR 135/01
Korrektur einer Kostenentscheidung
Ungeachtet dessen ist jedoch die Kostenentscheidung des angefochtenen Urteils von Amts wegen zu korrigieren (vgl. BGH, Urteil vom 24. November 1980 - VIII ZR 208/79 - WM 1981, 46, 48; BGH, Beschluß vom 13. Juni 1995 - V ZR 276/94 - MDR 1996, 94 unter Aufgabe von BGH, Urteil vom 8. November 1985 - V ZR 168/84 - NJW-RR 1986, 548, 549); Musielak/Wolst ZPO 3. Aufl. § 97 Rdn. 5 und § 99 Rdn. 17; Zöller/Herget ZPO 24. Aufl. § 97 Rdn. 6), weil sie übersieht, daß die Beklagte zu 3 - wie schon im ersten Rechtszug - nicht unterlegen war und ihr deshalb keine Kosten hätten auferlegt werden dürfen. - BGH, 05.10.2005 - XII ZR 131/03
Nichtannahme der Revision; Ergänzung der erstinstanzlichen Kostenentscheidung
Ungeachtet dessen ist jedoch die Kostenentscheidung des im ersten Rechtszug ergangenen Versäumnisurteils von Amts wegen zu korrigieren (vgl. BGH, Urteil vom 24. November 1980 - VIII ZR 208/79 - WM 1981, 46, 48; BGH, Beschluss vom 13. Juni 1995 - V ZR 276/94 - MDR 1996, 94 unter Aufgabe von BGH, Urteil vom 8. November 1985 - V ZR 168/84 - NJW-RR 1986, 548, 549;… Musielak/Wolst ZPO 3. Aufl. § 97 Rdn. 5 und § 99 Rdn. 17;… Zöller/Herget ZPO 25. Aufl. § 97 Rdn. 6), weil dies weder im Endurteil der I. Instanz noch im Berufungsurteil geschehen ist und diese Kostenentscheidungen somit unvollständig sind.