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KG, 25.10.1985 - 5 U 580/85 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Erledigung eines Rechtsstreits in der Hauptsache ; Erlass einer einstweiligen Verfügung ; Urheberrechtlicher Schutz eines Regisseurwerkes
- debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)
Paris, Texas
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Berlin, 20.12.1984 - 16 O 991/84
- KG, 25.10.1985 - 5 U 580/85
Papierfundstellen
- NJW-RR 1986, 608
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 09.03.1983 - IVa ZR 211/81
Voraussetzungen für die Erlangung eines Pflichtteilsanspruchs - Rechtsfolgen der …
Auszug aus KG, 25.10.1985 - 5 U 580/85
Wie aus §§ 66, 67 ZPO herzuleiten ist, steht der Zulässigkeit des Rechtsmittels nicht entgegen, daß es sich allein um eine Berufung der - zur Vermeidung eines Regresses am Prozeßsieg der Antragsgegnerin interessierten - Streithelferin handelt und daß sich die Antragsgegnerin am Berufungsverfahren nicht beteiligt hat (vgl. BGH NJW 1983, 2378;… Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO, 43. Aufl. 1985, Anm. 3 A zu § 67).
- OLG Köln, 10.06.2005 - 6 U 12/05
"Dokumentarfilm Massaker"; Veröffentlichungsbefugnis einer Kamerafrau
Auch das nach § 89 UrhG zu vermutende Verwertungsrecht des Produzenten lässt das Recht aus § 12 UrhG unberührt (vgl. OLG München NJW 2001, 618; KG NJW-RR 1986, 608), setzt nämlich voraus, dass der Urheber das Werk überhaupt schon als fertig entlassen, d.h. zur Veröffentlichung freigegeben hat mit der Folge, dass die Vermutungswirkung sich nicht auf die in §§ 12 - 14 UrhG geregelten Urheberpersönlichkeitsrechte, sondern nur auf die Werknutzungen erstreckt.