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   KG, 10.02.1986 - 24 W 4146/85   

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https://dejure.org/1986,3312
KG, 10.02.1986 - 24 W 4146/85 (https://dejure.org/1986,3312)
KG, Entscheidung vom 10.02.1986 - 24 W 4146/85 (https://dejure.org/1986,3312)
KG, Entscheidung vom 10. Februar 1986 - 24 W 4146/85 (https://dejure.org/1986,3312)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Wohnungseigentümer; Gemeinschaft; Wohnungseigentümergemeinschaft; Sondereigentum; Nutzung; Benutzung; Eingriff; Sicherungsleistung

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1986, 696
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 12.07.1984 - VII ZB 1/84

    Ablehnung der vom Verwalter erstellten Abrechnungsgrundlagen durch die

    Auszug aus KG, 10.02.1986 - 24 W 4146/85
    Dementsprechend steht auch der Duldungsanspruch des § 14 Nr. 4 WEG grundsätzlich der Wohnungseigentümergemeinschaft zu, während der einzelne Wohnungseigentümer bis auf Ausnahmen Ä wie etwa die Geltendmachung von Wohngeldrückständen unter bestimmten Voraussetzungen (BGH, NJW 1985, 912 [hier: I (152) 109 e]) Ä nur nach § 21 Abs. 4 WEG gegen die Gemeinschaft einen Anspruch auf ordnungsmäßige, dem Interesse der Gesamtheit der Wohnungseigentümer entsprechende Verwaltung hat, die sich u. a. auf die ordnungsmäßige Instandhaltung und Instandsetzung des gemeinschaftlichen Eigentums richtet.
  • BGH, 08.07.2022 - V ZR 207/21

    Beschlusskompetenz einer Eigentümergemeinschaft bezüglich

    Diese Verpflichtung umfasst im Einzelfall die Duldung von substanzverletzenden Eingriffen in das Sondereigentum (vgl. BayObLG, WuM 2004, 420; OLG Hamm, DWE 1984, 126; KG, OLGZ 1986, 174, 178; OLG Schleswig, NJW-RR 2007, 448, 449), etwa - wie hier - bei der Verlegung oder Reparatur von Versorgungsleitungen (vgl. Rieke/Schmid/Abramenko, WEG, 5. Aufl., § 14 Rn. 46).
  • BayObLG, 26.02.2004 - 2Z BR 2/04

    Duldungspflicht des Wohnungseigentümers im Rahmen des § 14 Nr. 4 WEG

    Der Wohnungseigentümer muss vielmehr auch Eingriffe in sein Sondereigentum gemäß § 14 Nr. 4 WEG dulden, soweit dies zur Durchführung der Instandhaltung oder Instandsetzung des gemeinschaftlichen Eigentums erforderlich ist (OLG Hamm DWE 1984, 126; KG OLGZ 1986, 174).
  • BayObLG, 26.09.2003 - 2Z BR 25/03

    Ansprüche des Eigentümers gegen die Gemeinschaft bei Gefährdung von

    Das Kammergericht (NJW-RR 1986, 696/697) hat darüber hinaus eine verfahrensrechtliche Sicherung nach § 43 Abs. 2, § 44 Abs. 4 WEG im Wege richterlicher Anordnung erwogen.
  • OLG Karlsruhe, 17.03.2009 - 11 Wx 35/08

    Preiswerte Schadensbeseitigung -> Duldung hoher Folgekosten?

    Auch die Entscheidungen des Kammergerichts (Beschluss vom 10. Februar 1986 - 24 W 4146/85, NJW-RR 1986, 696) und des Bayerisches Obersten Landesgerichts vom 29. Januar 1999 (2 Z BR 172/98, ZfIR 1999, 926) beziehen sich nicht auf Fälle, in denen der Eingriff in ein Sondereigentum lediglich aus Kostengründen wünschenswert ist.
  • AG Bremen-Blumenthal, 14.03.2018 - 44 C 2010/17

    Wärmedämmverbundsystem - Duldungspflichten Wohnungseigentümer

    In der Rechtsprechung und Literatur wird vertreten, dass der zur Gestattung gemäß § 14 Nr. 4 1. Hs WEG pflichtige Wohnungseigentümer die Gestattung der Eingriffe von einer vorherigen Sicherheitsleistung abhängig machen könne, es sei denn, der Ersatz seines Schadens sei durch die vorhandene Rücklage oder eine erhobene Sonderumlage finanziell abgesichert (vgl. Suilmann in: Bärmann, a.a.O., Rn. 65; KG, Beschluss vom 10.02.1986, Az.: 24 W 4146/85).
  • BayObLG, 12.11.1992 - 2Z BR 14/92

    Bestimmtheit eines Antrags im Wohnungseigentumsverfahren

    Ein Anspruch des Antragsgegners könnte sich wiederum nur aus dem Gemeinschaftsverhältnis und aus den dadurch begründeten gegenseitigen Pflichten der Wohnungseigentümer ergeben (§ 242 BGB ; vgl. KG OLGZ 1986, 174/178 f.).
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