Rechtsprechung
LG Braunschweig, 19.09.1985 - 7 S 60/85 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW-RR 1986, 144
Wird zitiert von ... (3)
- LG Hamburg, 24.04.1998 - 324 O 76/98
Zur Unzulässigkeit der Staffelung der Stornokosten beim Reiserücktritt unabhängig …
In der Rechtsprechung ist indes anerkannt, daß Reisevertragsbedingungen, mit denen eine Regelung bezüglich der vom Reisenden im Falle des Rücktritts gemäß § 651 i Abs. 2 , Abs. 3 BGB zu leistenden Entschädigung getroffen wird, der Kontrolle gemäß § 11 Nr. 5 b AGB-Gesetz unterliegen (vgl. BGH, NJW 1985, 633 ; BGH, NJW-RR 1986, 144). - LG Frankfurt/Main, 15.02.1988 - 24 S 12/87
Zur Schätzung einer angemessenen Stornogebühr durch dass Gericht auf der …
Die Meinungen, ob das AGB-Gesetz überhaupt im Reisevertragsrecht anzuwenden ist, sind geteilt (…dafür: Tonner, Der Reisevertrag, 2. Auflage 1986, § 651 i Rdn. 20; LG Braunschweig, NJW-RR 1986, 144;… dagegen: Staudinger-Schwerdtner, BGB, 12. Auflage 1983, § 651 i Rdn. 54;… Eichinger, Der Rücktritt des Reisenden vom Reisevertrag vor Reisebeginn, 1984, S. 105 und 115 bezüglich § 11 Nr. 5 AGB-Gesetz). - LG Hannover, 23.04.1987 - 3 S 14/87 Es reicht, wenn die Schadenspauschalierungsklausel dem Vertragspartner nach ihrem Wortlaut und erkennbaren Sinn die Möglichkeit offen läßt, einen möglichen geringeren Schaden im konkreten Fall nachzuweisen (BGH, NJW 1982, 2316; LG Braunschweig, NJW-RR 1986, 144, jeweils m. w. Nachw.).