Rechtsprechung
   BGH, 24.02.1987 - VI ZR 111/86   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1987,1935
BGH, 24.02.1987 - VI ZR 111/86 (https://dejure.org/1987,1935)
BGH, Entscheidung vom 24.02.1987 - VI ZR 111/86 (https://dejure.org/1987,1935)
BGH, Entscheidung vom 24. Februar 1987 - VI ZR 111/86 (https://dejure.org/1987,1935)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1987,1935) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anspruch der Stadt auf Schadensersatz wegen veruntreuter Erlöse aus dem Verkauf von Wertmarken des Verkehrs- und Tarifverbundes - Beweislast für das Vorliegen eines ersatzfähigen Schadens bei Geltendmachung einer positiven Vertragsverletzung wegen Verletzung einer ...

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    ZPO § 286; ZPO § 287

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    § 287; ZPO § 286
    Anforderungen an den Beweis der Schadensursache bei zweifelhaftem Zeitpunkt des Beginns der Schädigungshandlung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1987, 1019
  • MDR 1987, 751
  • VersR 1987, 765
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 04.03.1957 - GSZ 1/56

    Straßenbahn - § 831 BGB, Unterscheidung objektive Rechtswidrigkeit - Schuld,

    Auszug aus BGH, 24.02.1987 - VI ZR 111/86
    Das gilt nicht nur, soweit die Klägerin ihren Ersatzanspruch aus unerlaubter Handlung herleitet (BGHZ 24, 21, 29 [BGH 04.03.1957 - GSZ - 1/56]; RGRK-BGB, 12. Aufl., § 823 Rdn. 503); auch für die von ihr geltend gemachte positive Vertragsverletzung des Beklagten kehrt sich insoweit die Beweislast nicht um (RGRK = a.a.O. § 276 Rdn. 144; Staudinger/Löwisch, BGB 12. Aufl., § 282 Rdn. 14 - jeweils m.w.N.).
  • BGH, 05.07.1973 - VII ZR 12/73

    Nachweis der Kausalität einer vertraglichen Aufklärungs- oder

    Auszug aus BGH, 24.02.1987 - VI ZR 111/86
    Die von der Revision für ihre abweichende Auffassung ins Feld geführte Rechtsprechung zur Verletzung einer vertraglichen Aufklärungspflicht (vgl. BGHZ 61, 118, 121 ff; 94, 356, 363) f [BGH 22.05.1985 - IVa ZR 190/83]ührt zu keinem anderen Ergebnis; denn sie gewährt keine Erleichterungen für den Nachweis eines Schadens und dessen behaupteten Umfang, sondern allein für die Kausalität zwischen der Handlung des auf Ersatz in Anspruch genommenen Schädigers und dem (unstreitigen oder festgestellten) Schaden.
  • BGH, 22.05.1985 - IVa ZR 190/83

    Versicherungsmakler als Sachwalter

    Auszug aus BGH, 24.02.1987 - VI ZR 111/86
    Die von der Revision für ihre abweichende Auffassung ins Feld geführte Rechtsprechung zur Verletzung einer vertraglichen Aufklärungspflicht (vgl. BGHZ 61, 118, 121 ff; 94, 356, 363) f [BGH 22.05.1985 - IVa ZR 190/83]ührt zu keinem anderen Ergebnis; denn sie gewährt keine Erleichterungen für den Nachweis eines Schadens und dessen behaupteten Umfang, sondern allein für die Kausalität zwischen der Handlung des auf Ersatz in Anspruch genommenen Schädigers und dem (unstreitigen oder festgestellten) Schaden.
  • BGH, 11.01.1972 - VI ZR 46/71

    Verletzung einer Leibesfrucht

    Auszug aus BGH, 24.02.1987 - VI ZR 111/86
    Nach ständiger Rechtsprechung sind Tatsachen, aus denen die Verpflichtung einer Person zum Schadensersatz hergeleitet wird, also namentlich ihr rechts- oder vertragswidriges Tun, als sog. konkreter Haftungsgrund nach den Grundsätzen des § 286 ZPO nachzuweisen (BGHZ 58, 48, 53 [BGH 11.01.1972 - VI ZR 46/71]; BGH, Urteil vom 26. Februar 1952 - I ZR 65/51 - LM § 286 (B) ZPO Nr. 4; Stein/Jonas/Leipold, ZPO 20. Aufl., § 287 Rdn. 11 m.w.N.).
  • BGH, 26.01.1984 - I ZR 195/81

    Intermarkt II

    Auszug aus BGH, 24.02.1987 - VI ZR 111/86
    Auch insoweit werden nämlich nicht etwa alle schadenstiftenden Teilakte einer Gesamtbetrachtung unterzogen und dann auf das Ende des letzten Aktes abgestellt, sondern es wird für jede einzelne Handlung der Lauf einer besonderen Verjährung angenommen (vgl. BGH, Urteil vom 26. Januar 1984 - I ZR 195/81 - NJW 1985, 1023, 1024 m.w.N.).
  • BGH, 20.02.1975 - VI ZR 129/73

    Schuldhafte Verletzung eines Anwaltsvertrages - Anspruch auf Schadensersatz -

    Auszug aus BGH, 24.02.1987 - VI ZR 111/86
    Dies gilt sowohl für die Verletzung deliktischer Sorgfaltsanforderungen als auch für den Verstoß gegen vertragliche Pflichten (vgl. Senatsurteil vom 20. Februar 1975 - VI ZR 129/73 - VersR 1975, 540, 541; Stein/Jonas/Leipold = a.a.O. Rdn. 14).
  • BGH, 09.07.1968 - VI ZR 14/67

    Anforderungen an die Rechtmäßigkeit der Schätzung eines Betrages nach § 287

    Auszug aus BGH, 24.02.1987 - VI ZR 111/86
    Dem steht weder die von der Revision angeführte Entscheidung RGZ 31, 81, 89 entgegen, die sich allein mit dem unsicheren Zeitpunkt einer einzigen Schädigungshandlung und der davon abhängigen Schadenshöhe befaßt, noch rechtfertigt das ebenfalls von der Revision genannte Senatsurteil vom 9. Juli 1968 (VI ZR 14/67 - VersR 1968, 1065) eine andere Betrachtung, da es sich einschließlich des darin gebildeten Beispiels allein auf den seinerzeit zu beurteilenden Sachverhalt bezog, in dem der zeitliche Beginn einer über mehrere Jahre hinweg erfolgten Schädigung feststand.
  • BGH, 26.02.1952 - I ZR 65/51

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 24.02.1987 - VI ZR 111/86
    Nach ständiger Rechtsprechung sind Tatsachen, aus denen die Verpflichtung einer Person zum Schadensersatz hergeleitet wird, also namentlich ihr rechts- oder vertragswidriges Tun, als sog. konkreter Haftungsgrund nach den Grundsätzen des § 286 ZPO nachzuweisen (BGHZ 58, 48, 53 [BGH 11.01.1972 - VI ZR 46/71]; BGH, Urteil vom 26. Februar 1952 - I ZR 65/51 - LM § 286 (B) ZPO Nr. 4; Stein/Jonas/Leipold, ZPO 20. Aufl., § 287 Rdn. 11 m.w.N.).
  • RG, 29.04.1893 - I 46. 53/93

    Kompensation. Konkurs. Feststellung der Höhe eines Schadens.

    Auszug aus BGH, 24.02.1987 - VI ZR 111/86
    Dem steht weder die von der Revision angeführte Entscheidung RGZ 31, 81, 89 entgegen, die sich allein mit dem unsicheren Zeitpunkt einer einzigen Schädigungshandlung und der davon abhängigen Schadenshöhe befaßt, noch rechtfertigt das ebenfalls von der Revision genannte Senatsurteil vom 9. Juli 1968 (VI ZR 14/67 - VersR 1968, 1065) eine andere Betrachtung, da es sich einschließlich des darin gebildeten Beispiels allein auf den seinerzeit zu beurteilenden Sachverhalt bezog, in dem der zeitliche Beginn einer über mehrere Jahre hinweg erfolgten Schädigung feststand.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht