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   BayObLG, 02.04.1987 - BReg. 2 Z 23/87   

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BayObLG, 02.04.1987 - BReg. 2 Z 23/87 (https://dejure.org/1987,2941)
BayObLG, Entscheidung vom 02.04.1987 - BReg. 2 Z 23/87 (https://dejure.org/1987,2941)
BayObLG, Entscheidung vom 02. April 1987 - BReg. 2 Z 23/87 (https://dejure.org/1987,2941)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1987, 1039
  • MDR 1987, 765
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • OLG München, 20.03.2008 - 34 Wx 46/07

    Anfechtung von Wohnungseigentümerbeschlüssen: Auslegung eines Beschlusses über

    (2) Klarzustellen ist, dass die ihrem Wortlaut nach ungenaue Beschlussfassung neben der Bevollmächtigung des Verwaltungsbeirats zum Abschluss des als Muster vorgelegten Verwaltervertrags auch den davon zu unterscheidenden (Wieder-) Bestellungsakt der bisherigen Hausverwaltung enthält (BayObLG WE 1991, 223; NJW-RR 1987, 1039/1040; Merle in Bärmann/Pick/Merle § 26 Rn. 82 f.).
  • BayObLG, 21.05.1992 - 2Z BR 6/92

    Schadensersatz wegen von einem Wohnungseigentümer nicht oder verspätet

    Verletzt der Verwalter schuldhaft diese Pflicht, die ihm durch das Gesetz ohne die Möglichkeit einer Einschränkung durch Vereinbarung der Wohnungseigentümer übertragen ist (§ 27 Abs. 3 WEG ), ist er den Wohnungseigentümern, in der Regel auch unter dem Gesichtspunkt der positiven Vertragsverletzung des Verwaltervertrags, bei dem es sich nach allgemeiner Meinung um einen entgeltlichen Geschäftsbesorgungsvertrag handelt (BGHZ 78, 57/75; BayObLG NJW-RR 1987, 1039/1040; WE 1992, 23/24), zum Schadensersatz verpflichtet (BayObLG WuM 1990, 178).
  • BayObLG, 16.06.1988 - BReg. 2 Z 46/88

    Ermächtigung des Verwalters, Ansprüche der Wohnungseigentümer geltend zu machen

    Der Verwalter kann Ansprüche der Wohnungseigentümer gerichtlich nur geltend machen, wenn er hierzu durch Beschluß der Wohnungseigentümer ermächtigt ist (§ 27 Abs. 2 Nr. 5 WEG); eine solche Ermächtigung kann auch im Verwaltervertrag enthalten sein (BayObLG NJW-RR 1987, 1039).
  • BayObLG, 18.10.1994 - 2Z BR 68/94

    Genehmigung der Jahresgesamtabrechnung und der Einzelabrechnungen durch die

    Sie kann aber auch in der Gemeinschaftsordnung oder im Verwaltervertrag (vgl. BayObLG NJW-RR 1987, 1039; BGH NJW 1988, 1910 ) oder auch stillschweigend erteilt werden, wenn dies aufgrund der Umstände und der Interessenlage anzunehmen ist (OLG Hamburg MDR 1966, 146).
  • KG, 24.01.1990 - 24 W 1408/89

    Wohnungseigentum; Hausgeldbeitrag; Gesamtjahresabrechnung; Gesamtwirtschaftsplan;

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