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   BayObLG, 23.04.1987 - BReg. 2 Z 134/86   

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https://dejure.org/1987,5594
BayObLG, 23.04.1987 - BReg. 2 Z 134/86 (https://dejure.org/1987,5594)
BayObLG, Entscheidung vom 23.04.1987 - BReg. 2 Z 134/86 (https://dejure.org/1987,5594)
BayObLG, Entscheidung vom 23. April 1987 - BReg. 2 Z 134/86 (https://dejure.org/1987,5594)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ausführungen und Arbeiten im Sondernutzungsbereich des Nachbarn; Einschränkung des Ausspruchs des Amtsgerichts durch eine Entscheidung des Landgerichts im Beschlussverfahren; Bestehen des Unterlassungsanspruchs nach § 1004 Abs. 1 Satz 2 BGB bei sich ergebender Besorgnis ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1987, 1040
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 28.04.1961 - V ZB 17/60

    Begriff des Gesamtvermögensgeschäfts

    Auszug aus BayObLG, 23.04.1987 - BReg. 2 Z 134/86
    Der Senat kann in der Sache selbst entscheiden, da weitere tatsächliche Ermittlungen nicht erforderlich sind (vgl. BGHZ 35, 135 [BGH 28.04.1961 - V ZB 17/60] /142 f.; BayObLGZ 1982, 90/93; BayObLG ZMR 1985, 421; Jansen RdNr. 50, Keidel/Kuntze/Winkler FGG 12. Aufl. RdNr. 65, je zu § 27).
  • BayObLG, 10.10.1985 - BReg. 2 Z 2/85

    Eigentümerbeschluss über die Verzinsung von Wohngeldrückständen

    Auszug aus BayObLG, 23.04.1987 - BReg. 2 Z 134/86
    Der Senat kann in der Sache selbst entscheiden, da weitere tatsächliche Ermittlungen nicht erforderlich sind (vgl. BGHZ 35, 135 [BGH 28.04.1961 - V ZB 17/60] /142 f.; BayObLGZ 1982, 90/93; BayObLG ZMR 1985, 421; Jansen RdNr. 50, Keidel/Kuntze/Winkler FGG 12. Aufl. RdNr. 65, je zu § 27).
  • BayObLG, 11.02.1982 - BReg. 2 Z 44/81

    Gültigkeit von Beschlüssen einer Wohnungseigentümergemeinschaft; Gebrauch des

    Auszug aus BayObLG, 23.04.1987 - BReg. 2 Z 134/86
    Der Senat kann in der Sache selbst entscheiden, da weitere tatsächliche Ermittlungen nicht erforderlich sind (vgl. BGHZ 35, 135 [BGH 28.04.1961 - V ZB 17/60] /142 f.; BayObLGZ 1982, 90/93; BayObLG ZMR 1985, 421; Jansen RdNr. 50, Keidel/Kuntze/Winkler FGG 12. Aufl. RdNr. 65, je zu § 27).
  • OLG Düsseldorf, 05.12.1990 - 9 U 101/90

    Mauer auf Grundstücksgrenze als gemeinsame Grenzeinrichtung - fehlende Zustimmung

    Die damit feststellbar drohende Gefahr des Einsturzes der Mauer und die damit zwangsläufig auch verbundenen Gefahr des Abrutschens des bis zum Mauerrand erhöhten Erdreichs auf das Grundstück der Klägerin stellen bereits eine Eigentumsbeeinträchtigung dar, da hierfür eine ernsthafte Bedrohung ausreicht (vgl. BGH LM 906 Nr. 19; KG OLGZ 77, 494; BayObLG NJW-RR 87, 1040, Staudinger- Tursky 12.Aufl. Rnr. 154 zu § 1004 m.w.N.).
  • KG, 30.11.2006 - 8 U 71/06

    Prozessvergleich: Änderung der Geschäftsgrundlage eines 1963 vereinbarten

    Die vom Kläger übernommene Verpflichtung beinhaltet danach ein Bauverbot in dem genannten Grundstücksbereich (vgl. Bay OLG NJW-RR 1987, 1040 für Bauverbot im Sondernutzungsbereich eines Wohnungseigentümers).
  • OLG Hamburg, 06.02.2006 - 2 Wx 118/02

    Abgrenzung zweier Sondernutzungsflächen

    Diese brauchen die Störung ihres Sondernutzungsrechts nicht hinzunehmen, sondern haben gegenüber den Antragsgegnern einen Anspruch auf Beseitigung des Bauwerkes nach § 1004 Abs. 1 Satz 1 BGB ( vgl. BayOblG NJW-RR 1987, 1040 f, 1041 ).
  • BayObLG, 22.05.1995 - 1Z RR 248/93

    Anspruch auf Unterlassung künftiger Beeinträchtigungen; Störereigenschaft eines

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  • BayObLG, 28.01.1993 - 2Z BR 110/92

    Bauliche Veränderung: Können Wohnungseigentümer Unterlassung verlangen?

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  • OLG Jena, 05.04.2000 - 6 W 139/99

    Wohnen in Teileigentum

    Die Befürchtung solcher Beeinträchtigungen ergibt sich in der Regel daraus, dass der Anspruchsschuldner bereits früher beeinträchtigende Eingriffe vorgenommen hat; diese begründen die Vermutung der Wiederholungsgefahr (vgl. BayObLG, NJW-RR 1987, 1040, 1041 m.w.N).
  • OLG Jena, 05.04.2000 - 6 W 139/00
    Die Befürchtung solcher Beeinträchtigungen ergibt sich in der Regel daraus, dass der Anspruchsschuldner bereits früher beeinträchtigende Eingriffe vorgenommen hat; diese begründen die Vermutung der Wiederholungsgefahr (vgl. BayObLG, NJW-RR 1987, 1040, 1041 m.w.N).
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