Weitere Entscheidung unten: KG, 27.05.1987

Rechtsprechung
   LG Fulda, 09.10.1986 - 2 O 98/86   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1986,8904
LG Fulda, 09.10.1986 - 2 O 98/86 (https://dejure.org/1986,8904)
LG Fulda, Entscheidung vom 09.10.1986 - 2 O 98/86 (https://dejure.org/1986,8904)
LG Fulda, Entscheidung vom 09. Oktober 1986 - 2 O 98/86 (https://dejure.org/1986,8904)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1986,8904) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Schadensersatz wegen positiver Vertragsverletzung (pVV); Pflichtverletzung im Rahmen eines Anwaltsvertrages; Versäumnis der Berufungsfrist; Versäumnisse bei der Briefbeförderung; Kontolle des Postlaufs; Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; Unzureichende ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1987, 1215
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (14)

  • BGH, 02.02.1983 - VIII ZB 1/83

    Es besteht keine Erkundigungspflicht des Rechtsanwalts, ob ein Antrag auf

    Auszug aus LG Fulda, 09.10.1986 - 2 O 98/86
    Im Hinblick auf diese Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts hat der BGH bereits im Urteil vom 2.2.1983 (VersR 1983, 457) ausgeführt, die frühere - strengere - Rechtsprechung müsse revidiert werden.

    Als Konsequenz hieraus braucht sich z.B. ein Prozeßbevollmächtigter nach Stellung eines Antrages auf Verlängerung der Berufungsbegründungsfrist grundsätzlich vor Ablauf der Frist wegen der Verlängerung nicht zu erkundigen, wenn er deren Bewilligung mit großer Wahrscheinlichkeit erwarten konnte (vgl. BGH, VersR 1986, 787; 1983, 457; 1983, 487).

  • BGH, 30.01.1984 - II ZR 159/83

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Berufungsfrist -

    Auszug aus LG Fulda, 09.10.1986 - 2 O 98/86
    Wegen der weiteren Einzelheiten wird auf das Urteil vom 30.1.1984 (II ZR 159/83 ) verwiesen.

    Wegen des weiteren Vorbringens der Parteien wird auf die zwischen ihnen gewechselten Schriftsätze nebst Anlagen sowie auf die beigezogenen Akten 2 O 187/78 LG Fulda und II ZR 159/83 BGH Bezug genommen, die Gegenstand der mündlichen Verhandlung waren.

  • BGH, 05.05.1986 - II ZR 102/86

    Verschulden an der Versäumung der Frist zur Einlegung der Revision - Gewährung

    Auszug aus LG Fulda, 09.10.1986 - 2 O 98/86
    Demzufolge hat der BGH inzwischen mehrfach entschieden, daß Versäumnisse bei der Briefbeförderung dem Bürger nicht zuzurechnen sind (BGH, VersR 1986, 966; 1984, 862; 1981, 1160).

    Eine Pflicht, Erkundigungen einzuholen, besteht deshalb nur unter besonderen Voraussetzungen, etwa dann, wenn der Rechtsanwalt konkreten Anlaß zur Sorge haben muß, seine Sendung sei verloren gegangen (BGH. VersR 1986, 966) oder wenn eine Anfrage entgegen kaufmännischen Gepflogenheiten gänzlich unbeantwortet bleibt (BGH. VersR 1986, 36).

  • BVerfG, 04.12.1979 - 2 BvR 376/77

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Gewährung von Wiedereinsetzung in den

    Auszug aus LG Fulda, 09.10.1986 - 2 O 98/86
    Dies steht auch im Einklang mit der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, wonach Verzögerungen bei der Briefbeförderung oder - Austeilung durch die Bundespost dem Bürger nicht als Verschulden zugerechnet werden können (NJW 1980, 769; BVerfGE 45, 360; 46, 404) [BVerfG 13.12.1977 - 2 BvM 1/76] .

    Es bestehe keine Verpflichtung, sich durch Anruf über den Eingang Gewißheit zu verschaffen (BVerfG, NJW 1980, 769).

  • BVerfG, 13.12.1977 - 2 BvR 598/77

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Verzögerung der Postlaufzeiten

    Auszug aus LG Fulda, 09.10.1986 - 2 O 98/86
    Dies steht auch im Einklang mit der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, wonach Verzögerungen bei der Briefbeförderung oder - Austeilung durch die Bundespost dem Bürger nicht als Verschulden zugerechnet werden können (NJW 1980, 769; BVerfGE 45, 360; 46, 404) [BVerfG 13.12.1977 - 2 BvM 1/76] .
  • BGH, 20.03.1984 - VI ZR 78/83

    Ersatzpflichtiger Erwerbsschaden eines Arbeitslosen

    Auszug aus LG Fulda, 09.10.1986 - 2 O 98/86
    Demzufolge hat der BGH inzwischen mehrfach entschieden, daß Versäumnisse bei der Briefbeförderung dem Bürger nicht zuzurechnen sind (BGH, VersR 1986, 966; 1984, 862; 1981, 1160).
  • BGH, 23.02.1983 - IVa ZB 17/82

    Unterschriftsleistung - Anforderungen - Unterzeichnung einer Berufungsschrift -

    Auszug aus LG Fulda, 09.10.1986 - 2 O 98/86
    Als Konsequenz hieraus braucht sich z.B. ein Prozeßbevollmächtigter nach Stellung eines Antrages auf Verlängerung der Berufungsbegründungsfrist grundsätzlich vor Ablauf der Frist wegen der Verlängerung nicht zu erkundigen, wenn er deren Bewilligung mit großer Wahrscheinlichkeit erwarten konnte (vgl. BGH, VersR 1986, 787; 1983, 457; 1983, 487).
  • BGH, 16.06.1982 - IVa ZB 2/82

    Einordnung des Verkehrsanwalts als Prozessbevollmächtigten im Sinne von § 85 Abs.

    Auszug aus LG Fulda, 09.10.1986 - 2 O 98/86
    Allerdings hat der Bundesgerichtshof wiederholt entschieden, ein Prozeßbevollmächtigter, der schriftlich einen anderen Anwalt mit der Einlegung eines Rechtsmittels beauftragt müsse Rückfrage halten, ob der Auftrag eingegangen sei und und das Mandat angenommen werde (vgl. aus neuerer Zeit BGH, VersR 1982, 879; 1982, 1192; 1983, 60).
  • BGH, 23.09.1981 - IVb ZB 758/81

    Wiedereinsetzung - Verschulden - Fristversäumnis - Verzögerung des Postverlaufs

    Auszug aus LG Fulda, 09.10.1986 - 2 O 98/86
    Demzufolge hat der BGH inzwischen mehrfach entschieden, daß Versäumnisse bei der Briefbeförderung dem Bürger nicht zuzurechnen sind (BGH, VersR 1986, 966; 1984, 862; 1981, 1160).
  • BGH, 26.09.1985 - VII ZB 14/85

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung einer Berufungsfrist -

    Auszug aus LG Fulda, 09.10.1986 - 2 O 98/86
    Eine Pflicht, Erkundigungen einzuholen, besteht deshalb nur unter besonderen Voraussetzungen, etwa dann, wenn der Rechtsanwalt konkreten Anlaß zur Sorge haben muß, seine Sendung sei verloren gegangen (BGH. VersR 1986, 966) oder wenn eine Anfrage entgegen kaufmännischen Gepflogenheiten gänzlich unbeantwortet bleibt (BGH. VersR 1986, 36).
  • BVerfG, 13.12.1977 - 2 BvM 1/76

    Philippinische Botschaft

  • BVerfG, 21.06.1977 - 2 BvR 196/77

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei verzögerten Postlaufzeiten

  • BGH, 29.03.1982 - II ZB 2/82

    Berufungsfrist - Übersendungsauftrag - Berufungsanwalt - Zustellungsdatum -

  • BGH, 12.03.1986 - VIII ZB 6/86

    Zur Erkundigungspflicht des Rechtsanwalts bezüglich des Stattgebens nach Stellung

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   KG, 27.05.1987 - 18 U 6829/86   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1987,4051
KG, 27.05.1987 - 18 U 6829/86 (https://dejure.org/1987,4051)
KG, Entscheidung vom 27.05.1987 - 18 U 6829/86 (https://dejure.org/1987,4051)
KG, Entscheidung vom 27. Mai 1987 - 18 U 6829/86 (https://dejure.org/1987,4051)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1987,4051) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Berufung; Anforderungen an die Darlegung von Zulassungsgründen; Voraussetzungen für die Wiederaufnahme des Kindschaftsprozesses

  • juris (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1987, 1215
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (2)

  • KG, 10.10.1969 - 9 U 2301/68
    Auszug aus KG, 27.05.1987 - 18 U 6829/86
    Unschädlich ist es schließlich, daß der Kläger möglicherweise noch vor Eintritt der Rechtskraft des genannten Urteils am 22. Mai 1985 hiervon erfahren hat (vgl. hierzu KG NJW 1970, 817 und FamRZ 1979, 526).
  • OLG Hamm, 09.03.1979 - 19 U 198/77
    Auszug aus KG, 27.05.1987 - 18 U 6829/86
    Ob gleiches auch im Falle jeder mangelhaften Zustellung gilt, braucht nicht erörtert zu werden (dafür OLG Hamm MDR 1979, 766).
  • BGH, 04.04.2014 - V ZR 110/13

    Wirksamkeit eines nicht alle notwendigen Streitgenossen erfassenden Urteils;

    Offen bleiben kann daher auch, ob eine fehlende Rechtshängigkeit in dem offenbar auf Betreiben der damaligen Beklagten in dem Vorprozess durchgeführten Berufungsverfahren geheilt worden ist und welche prozessualen Konsequenzen aus einer fehlender Heilung überhaupt zu ziehen wären (zu den Folgen fehlender Rechtshängigkeit vgl. KG, NJW-RR 1987, 1215, 1216; Rosenberg/Schwab/Gottwald, Zivilprozessrecht, 17. Aufl., § 62 Rn. 5 u. 28).
  • BGH, 06.10.2006 - V ZR 282/05

    Rechtsfolgen einer rechtswidirgen öffentlichen Zustellung

    Das ist umstritten (dafür: KG NJW-RR 1987, 1215, 1216; MünchKomm-ZPO/Braun, 2. Aufl., § 579 Rdn. 19; Wieczorek/Schütze/Borck, ZPO, 3. Aufl., § 579 Rdn. 52, 57; Zöller/Greger, ZPO, 25. Aufl., § 579 Rdn. 6; Brüggemann, JR 1969, 361, 370; Fischer, ZZP 107 [1994] 163, 179; ähnlich Waldner, Der Anspruch auf rechtliches Gehör, 2. Aufl., Rdn. 574; dagegen: Hk-ZPO/Kemper, § 579 Rdn. 5; Musielak, ZPO, 4. Aufl., § 579 Rdn. 7; Stein/Jonas/Grunsky, ZPO, 21. Aufl., § 579 Rdn. 6, 8; Gaul, JZ 2003, 1088, 1095 f.).
  • BGH, 07.12.2006 - IX ZB 257/05

    Wiederaufnahme eines Insolvenzeröffnungsverfahrens

    Im hier gegebenen Fall des § 579 Abs. 1 Nr. 4 ZPO hat die betroffene Partei ein Wahlrecht, ob sie ein Rechtsmittel einlegt oder Nichtigkeitsklage erhebt (BGHZ 84, 24, 27; KG NJW-RR 1987, 1215, 1216; OLG Oldenburg NJW-RR 1989, 446, 447).
  • BAG, 21.07.1993 - 7 ABR 25/92

    Nichtigkeitsantrag oder Gegenvorstellung wegen Verletzung des rechtlichen Gehörs

    In Rechtsprechung und Literatur ist umstritten, ob § 579 Abs. 1 Nr. 4 ZPO bei der Nichtgewährung des rechtlichen Gehörs entsprechend anwendbar ist (ablehnend u. a. OLG Braunschweig, Beschluß vom 15. Oktober 1973 - 2 Wx 25/73 - OLGZ 1974, 51 ff.; BayVGH Urteil vom 13. Januar 1981, Nr. 3 S 80 A 1772, BayVBl. 1982, 567; BayVGH Urteil vom 15. Februar 1985 - 23 S 84 A 133, n.v.; VGH Kassel Beschluß vom 4. Oktober 1982 - IV S 46/82 - NJW 1984, 378 ff.; Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO, 51. Aufl., § 579 Rz 8; Zöller/Schneider, ZPO, 18. Aufl., § 579 Rz 5; Musielak, Festschrift für Schwab, 1990, S. 364 f.; Schneider, NJW 1981, 1196 f.; Seetzen, NJW 1982, 2337 ff. und NJW 1984, 347 f.; zweifelnd AK-ZPO-Greulich, § 579 Rz 21 ff.; bejahend u. a. OLG Hamm Urteil vom 9. März 1979 - 19 U 198/77 - MDR 1979, 766, für den nicht vergleichbaren Fall, daß eine Partei aufgrund öffentlicher Zustellung ohne ihr Verschulden an einem Prozeß nicht beteiligt worden ist; KG Urteil vom 27. Mai 1987 - 18 U 6829/86 - NJW-RR 1987, 1215 f., für den ebensowenig vergleichbaren Fall, daß die Ladung einer als säumig angesehenen Partei unterblieben ist; VGH Kassel Urteil vom 28. November 1984 - 5 UE 1115/84 - NJW 1986, 209 f., zumindest für den Fall, daß einem Verfahrensbeteiligten die Teilnahme an der mündlichen Verhandlung nicht möglich war; Braun, NJW 1981, 425, 428, NJW 1981, 1196 f., NJW 1983, 1403 ff. [BVerfG 22.06.1982 - 1 BvR 1376/79] und NJW 1984, 348 f.; offen gelassen u. a. BVerfG Beschluß vom 13. September 1991 - 2 BvR 355/91 - NJW 1992, 496; BVerwG Beschluß vom 1. Februar 1990 - BVerG 7 B 19.90 - Buchholz 31 o § 153 VwGO Nr. 22; LG Konstanz Urteil vom 28. April 1989 - 1 S 21/89 - MDR 1989, 827 f.; Thomas/Putzo, ZPO, 18. Aufl., § 579 Rz 2).
  • OLG Celle, 11.11.2020 - 14 U 119/19

    Wirksamkeit eines Urteils im Streitgenossenprozess wegen eines angeblich

    Soweit der Beklagte zu 2. nie Partei des Rechtsstreits geworden, aber dennoch verurteilt worden ist, handelt es sich für ihn um ein nichtiges Urteil (BGH NJW-RR 2006, 565, 566; BayObLG NJW-RR 2000, 671; KG NJW-RR 1987, 1215, 1216; HessLAG BB 1982, 1924; LG Tübingen JZ 1982, 474; …
  • OLG Dresden, 29.01.2007 - 8 U 1938/06

    Erhebung von Nichtigkeitsklage wegen mangelnder Vertretung gemäß § 586 Abs. 3

    Die von ihr im Anschluss an Musielak (ZPO, 4. und unverändert nunmehr 5. Aufl., § 579 Rn. 7; ebenso KG NJW-RR 1987, 1215, 1216) vertretene Auffassung, im Falle nicht ordnungsgemäßer Zustellung der Klage erwachse ein dennoch ergehendes Urteil in Rechtskraft, die betroffene Partei sei aber in einem solchen Verfahren nicht gesetzmäßig vertreten und könne deshalb eine Nichtigkeitsklage auf § 579 Abs. 1 Nr. 4 ZPO stützen, trifft weder in dieser Allgemeinheit noch für die vorliegende Fallgestaltung zu.
  • OLG Köln, 23.08.2006 - 11 U 134/05

    Zustellung an Prozessbevollmächtigten in anhängigem Verfahren bei fehlender

    Dann würde sich die Frage stellen, ob das Versäumnisurteil überhaupt eine Wirkung entfalten konnte (dazu OLG Düsseldorf NJW-RR 1995, 895; KG NJW-RR 1987, 1215; Pardey, ZIP 1985, 462, 464 jew. m. w. N.).
  • OLG Hamm, 10.01.2000 - 6 UF 120/99

    Wiederaufnahme des Scheidungsverfahrens - Beseitigung nachteiliger

    In den Fällen des § 579 Abs. 1 Nr. 4 ZPO , auf dessen analoge Anwendung die Klage gestützt ist, ermöglicht § 579 Abs. 2 ZPO eine Wahl zwischen Berufung und Wiederaufnahmeklage (vgl. KG, NJW-RR 1987, 1215).

    Der Senat ist mit dem 19. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Hamm (MDR 1979, 766; vgl. auch KG, NJW-RR 1987, 1215, 1216) der Auffassung, dass das Grundrecht des rechtlichen Gehörs (Art. 103 Abs. 1 GG ) eine weite Auslegung der Vorschrift des § 579 Abs. 1 Nr. 4 ZPO dann rechtfertigt, wenn eine Partei unverschuldet nichts von einem gegen sie angestrengten Verfahren erfahren hat.

  • OLG Dresden, 18.12.2006 - 8 U 1938/06

    Wiederaufnahme bei einem Versäumnisurteil, das im schriftlichen Vorverfahren des

    Die von ihr im Anschluss an Musielak (ZPO, 4. und unverändert nunmehr 5. Aufl., § 579 Rn. 7; ebenso KG NJW-RR 1987, 1215, 1216) vertretene Auffassung, im Falle nicht ordnungsgemäßer Zustellung der Klage erwachse ein dennoch ergehendes Urteil in Rechtskraft, die betroffene Partei sei aber in einem solchen Verfahren nicht gesetzmäßig vertreten und könne deshalb eine Nichtigkeitsklage auf § 579 Abs. 1 Nr. 4 ZPO stützen, trifft weder in dieser Allgemeinheit noch für die vorliegende Fallgestaltung zu.
  • OLG Stuttgart, 31.07.2002 - 9 U 2/02

    Rechtshängigkeit bei nicht förmlicher Zustellung durch deutsche

    War das Versäumnisurteil ggf. aber nicht einfach unwirksam, was analog § 269 Abs. 3 ZPO im Beschlusswege hätte festgestellt werden können, so entfaltete es auch als verfahrensfehlerhaft erlassenes Versäumnisurteil Bindungswirkung (OLG Karlsruhe Justiz 70, 415, 416; OLG Bamberg NJW-RR 94, 459; KG NJW-RR 87, 1215; OLG Düsseldorf NJW-RR 95, 895).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht