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   KG, 04.06.1987 - 12 U 4540/86   

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KG, 04.06.1987 - 12 U 4540/86 (https://dejure.org/1987,2015)
KG, Entscheidung vom 04.06.1987 - 12 U 4540/86 (https://dejure.org/1987,2015)
KG, Entscheidung vom 04. Juni 1987 - 12 U 4540/86 (https://dejure.org/1987,2015)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1987, 1251
  • VersR 1987, 1018
 
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Wird zitiert von ... (26)

  • LG Hildesheim, 04.09.2009 - 7 S 107/09

    Beweiswürdigung Verkehrsunfall - Parteiaussage/Zeugenaussage

    Dagegen fehlt es an einer unklaren Verkehrslage im Sinne des § 5 Abs. 3 Nr. 1 StVO dann, wenn der Abbieger ohne Betätigung der Fahrtrichtungsanzeiger nicht einmal langsam fährt, sondern nur eine zögerliche Fahrweise vorliegt, oder aber wenn der Abbieger zuvor seine Geschwindigkeit verlangsamt, aber sich kaum zur Mitte hin eingeordnet hat (vgl. KG, NJW-RR 1987, 1251, 1252; König in Hentschel, a. a. O., § 5 Rn. 35).
  • KG, 15.08.2005 - 12 U 41/05

    Haftung bei Verkehrsunfall: Voraussetzungen einer unklaren Verkehrslage beim

    Dagegen liegt eine unklare Verkehrslage nicht schon dann vor, wenn das vorausfahrende Fahrzeug verlangsamt, selbst wenn es sich bereits etwas zur Fahrbahnmitte eingeordnet haben sollte (ständige Rechtsprechung, vgl. Senat NJW-RR 1987, 1251; NZV 1993, 272: DAR 2002, 557 = VRS 103, 403 = KGR 2003, 3 = NZV 2003, 89 = VersR 2003, 259 (Ls.) = MDR 2003, 507).

    Wegen der besonderen Sorgfaltspflichten des Linksabbiegers haftet dieser im Falle der Kollision mit einem ordnungsgemäß überholenden Kfz grundsätzlich allein, wobei die Betriebsgefahr des Kfz des Überholers zurücktritt (ständige Rechtsprechung, vgl. Senat NJW-RR 1987, 1251; DAR 2002, 557 = VRS 103, 403 = KGR 2003, 3 = NZV 2003, 89 = VersR 2003, 259 (Ls.) = MDR 2003, 507).

    e) Spricht mithin gegen die Fahrerin des klägerischen Fahrzeugs der Beweis des ersten Anscheins, die beim Linksabbiegen erforderliche Sorgfalt nicht beachtet zu haben, während ein unfallursächliches Verschulden des Beklagten zu 2) nicht festgestellt werden kann, so entspricht es der ständigen Rechtsprechung, dass die nicht erhöhte Betriebsgefahr des Überholenden hinter dem Verschulden desjenigen, der verkehrswidrig nach links abbiegt, vollständig zurücktritt (Senat, NJW-RR 1987, 1251; DAR 2002, 557; Urteil vom 6. Dezember 2004 - 12 U 21/04).

  • KG, 12.07.2010 - 12 U 177/09

    Haftung bei Verkehrsunfall: Kollision eines links in ein Grundstück einbiegenden

    a) Wegen der besonderen Sorgfaltspflichten beim Abbiegen haftet nach der Rechtsprechung beider Verkehrssenate des Kammergerichts derjenige, der verkehrswidrig nach links abbiegt und dabei mit einem ihn ordnungsgemäß überholenden Kraftfahrzeug zusammenstößt, für den entstandenen Schaden grundsätzlich allein, ohne dass dem Überholenden die Betriebsgefahr seines Fahrzeugs angerechnet wird (Senat, NZV 2003, 89, 90; NJW-RR 1987, 1251, 1252; KG, Urteil vom 31. Oktober 1994 - 22 U 4618/93).

    Selbst wenn sich das vorausfahrende Fahrzeug bereits etwas zur Fahrbahnmitte hin eingeordnet haben sollte, ergibt sich hieraus bei der erforderlichen objektiven Betrachtung noch nicht der Schluss, der Vorausfahrende werde alsbald ohne Rücksicht auf den nachfolgenden Verkehr nach links abbiegen, ohne dies vorher ordnungsgemäß und rechtzeitig anzuzeigen (Senat, NZV 2003, 89, 90; NJW-RR 1987, 1251, 1252).

  • OLG Rostock, 23.02.2007 - 8 U 39/06

    Schadensersatz aus Verkehrsunfall: Haftungsverteilung auf Grund eines beim

    Zu Beginn des Überholvorganges aber - und nur darauf kommt es an - hat der Beklagte zu 1) seinen Fahrstreifen nicht verlassen (vgl. hierzu OLG Köln, Urteil vom 10.06.1980, Az.: 1 Ss 339/80, VRS 60, 222-224; KG Berlin, Urteil vom 04.06.1987, Az.: 12 U 4540/86, NJW-RR 1987, 1251-1252 - für einen sich zur Fahrbahnmitte hin orientierenden, aber nicht blinkenden Linksabbieger).
  • KG, 07.10.2002 - 12 U 41/01

    Beweisführung und Haftungsverteilung bei Kollision eines Linksabbiegers mit einem

    Wegen dieser besonderen Sorgfaltspflichten haftet nach ständiger Rechtsprechung beider Verkehrssenate des Kammergerichts derjenige, der verkehrswidrig nach links abbiegt und dabei mit einem ihn ordnungsgemäß überholenden Kraftfahrzeug zusammenstößt, für den entstandenen Schaden grundsätzlich allein, ohne dass den Überholenden die Betriebsgefahr seines Fahrzeugs angerechnet wird (Senat, NJW-RR 1987, 1251; KG, Urteil vom 31. Oktober 1994 - 22 U 4618/93 -).

    Sie ist auch dann gegeben, wenn sich nicht sicher beurteilen lässt, was Vorausfahrende sogleich tun werden (Senat, NJW-RR 1987, 1251).

    Dagegen liegt eine unklare Verkehrslage nicht schon dann vor, wenn das vorausfahrende Fahrzeug verlangsamt, selbst wenn es sich bereits etwas zur Fahrbahnmitte eingeordnet haben sollte (ständige Rechtsprechung des Senats, NJW-RR 1987, 1251 ff.; Henschel, Straßenverkehrsrecht, 36. Aufl., § 5 Rdnr. 35).

  • OLG Karlsruhe, 26.07.2001 - 9 U 195/00

    Überholen einer Fahrzeugkolonne - unklare Verkehrsituation - Hupen oder

    Deshalb bestand für den Kläger eine unklare Verkehrssituation (vgl. Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 36. Auflage § 5 StVO Rdn. 34 m.w.N.; KG, NJW-RR 1987, 1251 m.w.N.).
  • KG, 09.09.2002 - 12 U 26/01

    Haftungsverteilung bei einem Unfall beim Linksabbiegen auf ein Grundstück

    Darüber hinaus hatte sie, da sie auf ein Grundstück gelangen wollte, sich so zu verhalten, dass eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist (§ 9 Abs. 5 StVO ; vgl. BGH, VRS 31, 219, 222; KG, VRS 62, 95, 96; KG, NJW-RR 1987, 1251 = VerkMitt 1987, 93).

    Wegen der besonderen Sorgfaltspflicht haftet derjenige, der verkehrswidrig nach links abbiegt und dabei mit einem ihn ordnungsgemäß überholenden Verkehrsteilnehmer zusammenstößt, für den entstandenen Schaden grundsätzlich allein, ohne dass dem Überholenden die Betriebsgefahr seines Kraftfahrzeuges angerechnet wird (KG, NJW-RR 1987, 1251; KG, Urteile vom 31. Oktober 1994 - 22 U 4618/93 - 13. Januar 1997 - 12 U 7147/95 -).

    Eine unklare Verkehrslage ist gegeben, wenn nach allen Umständen mit ungefährdetem Überholen nicht gerechnet werden kann (Jagusch, Straßenverkehrsrecht, 36. Aufl. 2001, StVO § 5 Rdn. 34) oder wenn sich nicht sicher beurteilen lässt, was der Vorausfahrende sogleich tun wird (KG, NJW-RR 1987, 1251).

    Dagegen fehlt eine unklare Verkehrslage i. S. des § 5 Abs. 3 Nr. 1 StVO , wenn der Abbieger ohne Betätigung der Fahrtrichtungsanzeiger nicht einmal langsam fährt, sondern nur eine verzögerliche Fahrweise vorliegt (KG, Urteil vom 28. Juni 1984 - 12 U 6321/83 -), oder wenn der Abbieger zuvor langsam fährt, aber sich kaum zur Mitte hin eingeordnet hat (KG, NJW-RR 1987, 1251, 1252; vgl. ferner KG, Urteil vom 27. November 1995 - 12 U 4774/94 - Hentschel, aaO., § 5 Rdn. 35).

    Wenn der Abbieger alle Sorgfalt außer Acht lässt, hat er den Schaden des Überholenden in voller Höhe zu ersetzen (vgl. KG, NJW-RR 1987, 1251).

  • KG, 13.08.2009 - 12 U 223/08

    Haftungsabwägung bei Verkehrsunfall: Kollision eines Überholers mit einem

    Dagegen liegt eine unklare Verkehrslage nicht schon dann vor, wenn das vorausfahrende Fahrzeug verlangsamt, selbst wenn es sich bereits etwas zur Fahrbahnmitte eingeordnet haben sollte (ständige Rechtsprechung, vgl. Senat NJW-RR 1987, 1251; NZV 1993, 272: DAR 2002, 557 = VRS 103, 403 = KGR 2003, 3 = NZV 2003, 89 = VersR 2003, 259 (Ls.) = MDR 2003, 507).
  • OLG Rostock, 22.10.2010 - 5 U 205/09

    Hat der Linksabbieger nur seine zweite Rückschaupflicht verletzt, so ist eine

    Die Rechtsprechung hat bei einer Kollision des überholenden Fahrzeuges mit einem Linksabbieger den Grundsatz aufgestellt, dass der Beweis des ersten Anscheins für ein Verschulden des Linksabbiegers spricht (OLG Oldenburg, VersR 1974, 762; KG MZV 2006, 309; NJW-RR 1987, 1251).
  • KG, 04.03.2014 - 121 Ss 27/14

    Fahrlässige Körperverletzung: Mitverschulden eines Verkehrsunfallgegners wegen

    Es kann dahinstehen, ob dem Zeugen Dr. B. wegen unzulässigen Überholens bei unklarer Verkehrslage gemäß § 5 Abs. 3 Nr. 1 StVO ein Mitverschulden vorzuwerfen ist (vgl. dazu: KG DAR 2002, 557 f.; VRS 106, 173 [175]; NJW-RR 1987, 1251 f.; OLG Koblenz NZV 2005, 413 [414]; König in Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht 42. Auflage, § 5 StVO Rn. 34 und 35 m. w. N.), da dem Angeklagten der Verkehrsunfall und die damit einhergehenden Verletzungen des Zeugen auf jeden Fall zuzurechnen sind.
  • LG Berlin, 15.05.2014 - 41 O 189/13

    Beweis des ersten Anscheins bei der Kollision eines Linksabbiegers in ein

  • LG Mönchengladbach, 10.09.2019 - 5 S 65/18

    Überholer gegen Linksabbieger: Volle Haftung

  • KG, 21.01.2010 - 12 U 50/09

    Haftungsverteilung bei Verkehrsunfall: Kollision eines Fahrstreifenwechslers mit

  • OLG Brandenburg, 26.10.2006 - 12 U 71/06

    Haftungsquote bei Verkehrsunfall: Vorliegen einer unklaren Verkehrslage;

  • KG, 21.09.2006 - 12 U 41/06

    Verkehrsunfallhaftung : Kollision eines aus mittlerem Fahrstreifen Wendenden mit

  • LG Stade, 02.11.2004 - 1 S 35/04

    Wer in einer Fahrzeugkolonne zuerst ausschert, um die vor ihm fahrenden Fahrzeuge

  • AG Frankenthal, 11.05.2017 - 3a C 19/17

    Haftungsverteilung bei Verkehrsunfall: Kollision zwischen einem auf der Fahrbahn

  • AG Königs Wusterhausen, 23.10.2012 - 20 C 294/12

    Verkehrsunfallhaftung: Alleinverschulden des nach links in ein Grundstück

  • OLG Brandenburg, 25.08.2009 - 12 W 40/09

    Prozesskostenhilfebewilligung für Ansprüche aus einem Verkehrsunfall,

  • OLG Oldenburg, 30.07.2020 - 14 U 13/18

    Verkehrsunfall auf Feldweg bei Linksabbieger mit überholendem Kraftfahrzeug

  • OLG Düsseldorf, 11.07.2005 - 1 U 18/05
  • KG, 14.03.2002 - 12 U 163/01

    Haftungsverteilung bei Kollision beim Einscheren nach dem Überholen

  • AG Stockach, 29.01.2016 - 1 C 159/15

    Verkehrsunfall -Kollision bei zeitgleich überholenden Fahrzeugen

  • AG Frankenthal, 31.05.2017 - 3a C 41/17

    Haftung bei Kfz-Unfall: Kollision des Wendenden mit einem links überholenden

  • LG Hamburg, 24.03.2022 - 331 O 340/20

    Alleinhaftung beim Linksabbiegen in Grundstück

  • LG Kaiserslautern, 22.12.2006 - 2 O 1034/04

    Schadenersatz und Schmerzensgeld auf Grund eines Verkehrsunfalls: Kollision

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