Weitere Entscheidung unten: OLG Celle, 07.01.1987

Rechtsprechung
   BGH, 16.03.1987 - II ZR 127/86   

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https://dejure.org/1987,1202
BGH, 16.03.1987 - II ZR 127/86 (https://dejure.org/1987,1202)
BGH, Entscheidung vom 16.03.1987 - II ZR 127/86 (https://dejure.org/1987,1202)
BGH, Entscheidung vom 16. März 1987 - II ZR 127/86 (https://dejure.org/1987,1202)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Bank - Akkreditiv - Zwischenkredit - Dokumente - Grundgeschäft - Unzulässige Rechtsausübung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    HGB § 365
    Bezahlungeines Akkreditivs durch Gewährung eines Zwischenkredits; Vorbehaltlose Aufnahme der Dokumente; Geltendmachung von Einwendungen aus dem Grundgeschäft gegenüber der Forderung aus dem Akkreditiv

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Papierfundstellen

  • BGHZ 101, 84
  • NJW 1987, 2578
  • NJW-RR 1987, 1261 (Ls.)
  • ZIP 1987, 1038
  • MDR 1987, 1002
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 18.09.1958 - VII ZR 170/57

    Einwendungen gegen Akkreditiv

    Auszug aus BGH, 16.03.1987 - II ZR 127/86
    Demgemäß ist es allgemeine Auffassung in Rechtsprechung und Schrifttum, daß der Forderung aus dem Akkreditiv Einwendungen aus dem Grundgeschäft nur dann entgegengehalten werden dürfen, wenn sich das Zahlungsbegehren des Begünstigten als unzulässige Rechtsausübung darstellt (BGH Urt. v. 23. März 1955 - IV ZR 236/54, WM 1955, 765, 768; vgl. ferner Urt. v. 24. April 1958 - II ZR 38/57, WM 1958, 696, 697; v. 20. Januar 1964 - II ZR 150/62, WM 1964, 223; BGHZ 60, 262, 264; 28, 129; OLG Frankfurt am Main WM 1981, 445; Zahn/Eberding/Ehrlich, Zahlung und Zahlungssicherung im Außenhandel 6. Aufl. Rdnr. 2/336 ff.; Eisenmann/Eberth, Das Dokumenten-Akkreditiv im Internationalen Handelsverkehr 2. Aufl. 1979 S. 170; Canaris, GroßKomm.
  • BGH, 21.03.1973 - VIII ZR 228/71

    Aufrechnungsausschluß bei Akkreditiv

    Auszug aus BGH, 16.03.1987 - II ZR 127/86
    Demgemäß ist es allgemeine Auffassung in Rechtsprechung und Schrifttum, daß der Forderung aus dem Akkreditiv Einwendungen aus dem Grundgeschäft nur dann entgegengehalten werden dürfen, wenn sich das Zahlungsbegehren des Begünstigten als unzulässige Rechtsausübung darstellt (BGH Urt. v. 23. März 1955 - IV ZR 236/54, WM 1955, 765, 768; vgl. ferner Urt. v. 24. April 1958 - II ZR 38/57, WM 1958, 696, 697; v. 20. Januar 1964 - II ZR 150/62, WM 1964, 223; BGHZ 60, 262, 264; 28, 129; OLG Frankfurt am Main WM 1981, 445; Zahn/Eberding/Ehrlich, Zahlung und Zahlungssicherung im Außenhandel 6. Aufl. Rdnr. 2/336 ff.; Eisenmann/Eberth, Das Dokumenten-Akkreditiv im Internationalen Handelsverkehr 2. Aufl. 1979 S. 170; Canaris, GroßKomm.
  • BGH, 04.02.1980 - II ZR 119/79
    Auszug aus BGH, 16.03.1987 - II ZR 127/86
    In diesem Fall würde sich die Beklagte in Widerspruch mit Treu und Glauben (§ 242 BGB) setzen, wenn sie die Leistung der Klägerin an den Begünstigten unter Berufung auf ihre vor Fälligkeit erteilten anderslautenden Weisungen nicht als Erfüllung ihres Auftrages gelten lassen will (vgl. Sen. Urteil v. 4. Februar 1980 - II ZR 119/79, WM 1980, 587 f.).
  • BGH, 24.04.1958 - II ZR 38/57

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 16.03.1987 - II ZR 127/86
    Demgemäß ist es allgemeine Auffassung in Rechtsprechung und Schrifttum, daß der Forderung aus dem Akkreditiv Einwendungen aus dem Grundgeschäft nur dann entgegengehalten werden dürfen, wenn sich das Zahlungsbegehren des Begünstigten als unzulässige Rechtsausübung darstellt (BGH Urt. v. 23. März 1955 - IV ZR 236/54, WM 1955, 765, 768; vgl. ferner Urt. v. 24. April 1958 - II ZR 38/57, WM 1958, 696, 697; v. 20. Januar 1964 - II ZR 150/62, WM 1964, 223; BGHZ 60, 262, 264; 28, 129; OLG Frankfurt am Main WM 1981, 445; Zahn/Eberding/Ehrlich, Zahlung und Zahlungssicherung im Außenhandel 6. Aufl. Rdnr. 2/336 ff.; Eisenmann/Eberth, Das Dokumenten-Akkreditiv im Internationalen Handelsverkehr 2. Aufl. 1979 S. 170; Canaris, GroßKomm.
  • BGH, 23.03.1955 - IV ZR 236/54

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 16.03.1987 - II ZR 127/86
    Demgemäß ist es allgemeine Auffassung in Rechtsprechung und Schrifttum, daß der Forderung aus dem Akkreditiv Einwendungen aus dem Grundgeschäft nur dann entgegengehalten werden dürfen, wenn sich das Zahlungsbegehren des Begünstigten als unzulässige Rechtsausübung darstellt (BGH Urt. v. 23. März 1955 - IV ZR 236/54, WM 1955, 765, 768; vgl. ferner Urt. v. 24. April 1958 - II ZR 38/57, WM 1958, 696, 697; v. 20. Januar 1964 - II ZR 150/62, WM 1964, 223; BGHZ 60, 262, 264; 28, 129; OLG Frankfurt am Main WM 1981, 445; Zahn/Eberding/Ehrlich, Zahlung und Zahlungssicherung im Außenhandel 6. Aufl. Rdnr. 2/336 ff.; Eisenmann/Eberth, Das Dokumenten-Akkreditiv im Internationalen Handelsverkehr 2. Aufl. 1979 S. 170; Canaris, GroßKomm.
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Rechtsprechung
   OLG Celle, 07.01.1987 - 3 U 53/86   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1987,7800
OLG Celle, 07.01.1987 - 3 U 53/86 (https://dejure.org/1987,7800)
OLG Celle, Entscheidung vom 07.01.1987 - 3 U 53/86 (https://dejure.org/1987,7800)
OLG Celle, Entscheidung vom 07. Januar 1987 - 3 U 53/86 (https://dejure.org/1987,7800)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 249 BGB; § 278 BGB; § 488 BGB
    Erklärung eines Vorbehaltsurteils für vorbehaltlos; Geltendmachung eines Schadensersatzanspruchs gegenüber der Duldung der Zwangsvollstreckung auf Grund einer Briefgrundschuld; Geltendmachung eines Schadensersatzanspruchs im Zwangsvollstreckungsverfahren; ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erklärung eines Vorbehaltsurteils für vorbehaltlos; Geltendmachung eines Schadensersatzanspruchs gegenüber der Duldung der Zwangsvollstreckung auf Grund einer Briefgrundschuld; Geltendmachung eines Schadensersatzanspruchs im Zwangsvollstreckungsverfahren; ...

  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)

    Baufinanzierungsberatung, Baufinanzierung, Umfang der Beratungspflicht eines Kreditgebers, Aufklärungsverschulden, Beratungsverschulden, Beraterhaftung, Finanzierungsvermittlung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1987, 1261
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 23.10.1975 - III ZR 95/73

    Klage gegen eine Bank auf die Zuteilung von Bausparverträgen - Verpflichtung aus

    Auszug aus OLG Celle, 07.01.1987 - 3 U 53/86
    Unabhängig davon, daß zwischen den Parteien ohnehin ein Beratungsvertrag über die mit der Baufinanzierung zusammenhängenden Fragen zustande gekommen ist, war die Klägerin bereits im Hinblick auf die gleichzeitig abgeschlossenen Kreditverträge verpflichtet, gegenüber den Beklagten keine Tatsachen zu verschweigen, über die diese nach Treu und Glauben unter Berücksichtigung der Verkehrsanschauung redlicherweise Aufklärung erwarten durften, und sie über solche Umstände zu unterrichten, die zur Vereitelung des von ihnen mit dem Abschluß der Verträge verfolgten Zweckes geeignet waren und deshalb für ihre Entschließungen von wesentlicher Bedeutung sein konnten (vgl. die Nachweise in Palandt/Heinrichs, BGB, 45. Aufl., § 276, 6 B c aa; BGH WM 1976, 50, 51).
  • BGH, 29.09.1955 - II ZR 225/54

    Unechter Satzungsbestandteil

    Auszug aus OLG Celle, 07.01.1987 - 3 U 53/86
    Dies hat der Bundesgerichtshof für eine vergleichbare Fallkonstellation bereits vor längerer Zeit ausdrücklich entschieden (BGHZ 18, 205, 206) [BGH 29.09.1955 - II ZR 225/54] .
  • OLG Frankfurt, 20.04.2005 - 23 U 106/04

    Pflichten der Bank bei der Kreditgewährung: Umfang der Beratungspflicht bei

    Allerdings besteht bei Baufinanzierungen die Verpflichtung eines Kreditinstitutes zu sachgerechter Aufklärung und Beratung, die sich auch auf die Frage bezieht, ob die wirtschaftlichen Verhältnisse des Kreditnehmers es erwarten lassen, dass er die monatlichen Finanzierungskosten tragen kann (vgl. OLG Celle NJW-RR 1987, 1261f.).
  • OLG Celle, 04.10.1989 - 3 U 298/88

    Zu einem Schadensersatzanspruch aus Culpa in contrahendo; Verletzung von

    Über Umstände, die zur Vereitelung des vom Kunden mit der Finanzierung angestrebten Zweckes geeignet und deshalb für seine Entschließung von wesentlicher Bedeutung sein könnten, hat sie von sich aus aufzuklären (Senatsurteil vom 07.01.1987 - 3 U 53/86).

    Soweit das Landgericht in der angegriffenen Entscheidung die Auffassung vertreten hat, aus Gründen der Prozeßökonomie und nach Treu und Glauben sei die Schuldurkunde bzw. die darin enthaltene Vollstreckungsunterwerfung in Höhe des Betrages aufrechtzuerhalten, in dem der Beklagten trotz ihrer Schadensersatzpflichtigkeit berechtigte Rückzahlungsansprüche gegen die Kläger zustehen, vermag dem der Senat unter Fortsetzung seiner bisherigen Rechtsprechung nicht zu folgen (vgl. Senatsurteil vom 07.01.1987 - 3 U 53/86).

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