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   OLG Oldenburg, 23.04.1987 - 8 U 206/86   

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https://dejure.org/1987,4286
OLG Oldenburg, 23.04.1987 - 8 U 206/86 (https://dejure.org/1987,4286)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 23.04.1987 - 8 U 206/86 (https://dejure.org/1987,4286)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 23. April 1987 - 8 U 206/86 (https://dejure.org/1987,4286)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1987, 1269
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • OLG München, 01.06.2001 - 21 U 1608/01

    Verschweigen bekannter Unfallschäden durch den Verkäufer eines Fahrzeugs

    Die Unterscheidung zwischen einem bloßen Blechschaden und einem Schaden an den tragenden Teilen stellt dabei für den Kauf eines Unfallwagens ein wesentliches Kriterium dar (OLG Frankfurt NJW-RR 1987, 1268/1269; OLG Oldenburg NJW-RR 1987, 1269).

    Die vom Zeugen nach seiner Aussage gegebene Information ("Frontschaden, bei dem Windschutzscheibe, Motorhaube, Kotflügel und Radhaus betroffen waren") war deshalb arglistig und geeignet, den Kläger zum Kauf zu den vereinbarten Bedingungen zu bewegen (vgl. OLG Oldenburg NJW-RR 1987, 1269/1270, Reinking/Eggen, Der Autokauf, 7. Aufl, RdNr. 1873 mwN).

  • OLG Köln, 28.04.2017 - 19 U 1/17

    Verkauf eines bei einem Unfall schwer beschädigten Pkw durch einen Kfz-Händler

    Ein anderes Ergebnis folgt auch nicht aus den von dem Kläger erstinstanzlich zitierten Entscheidungen der Oberlandesgerichte Düsseldorf ( Urt . v. 26.09.2003 - 22 U 72/03, juris) und Oldenburg ( Urt . v. 23.04.1987 - 8 U 206/86, NJW-RR 1987, 1269).
  • LG Saarbrücken, 20.12.2000 - 16 O 239/00

    Haftung des Gebrauchwagenverkäufers wegen Eigenschaftszusicherung; keine

    Zwar soll die in dem Kaufvertrag über einen gebrauchten PKW aufgenommene Darstellung eines bestimmten und näher beschriebenen Unfallschadens zugleich die Zusicherung, dass das Fahrzeug keine weiteren wesentlichen Unfallschäden aufweist, beinhalten (OLG Saarbrücken, NJW-RR 1998, 1273; OLG Oldenburg, NJW-RR 1987, 1269; OLG Bamberg, NJW-RR 1994, 1333).
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