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   LG Aachen, 24.02.1987 - 41 S 10/86   

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https://dejure.org/1987,7627
LG Aachen, 24.02.1987 - 41 S 10/86 (https://dejure.org/1987,7627)
LG Aachen, Entscheidung vom 24.02.1987 - 41 S 10/86 (https://dejure.org/1987,7627)
LG Aachen, Entscheidung vom 24. Februar 1987 - 41 S 10/86 (https://dejure.org/1987,7627)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ausübung der unerlaubten Rechtsbesorgung durch Werbeanzeige; Sittenwidrigkeit der Werbung für eine nicht erlaubte Rechtsbesorgung; Zweck des Rechtsberatungsgesetzes; Erstattungsfähigkeit von Rechtsanwaltskosten für eine wettbewerbliche Abmahnung; Gebühren eines ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1987, 1326
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 09.05.1967 - Ib ZR 59/65

    Klagebefugnis des Deutschen Anwaltsvereins

    Auszug aus LG Aachen, 24.02.1987 - 41 S 10/86
    Die geschäftsmäßige Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten ohne Erlaubnis ist daher sittenwidrig im Sinne von § 1 UWG , ohne daß weitere Unlauterkeitsmomente hinzuzutreten brauchen (BGHZ 48, 12, 17 [BGH 09.05.1967 - Ib ZR 59/65] ; OLG Hamm WRP 79, 875, 876).

    Der Deutsche Anwaltverein ist als ermächtigt anzusehen, Unterlassungsansprüche der in ihm zusammengeschlossenen deutschen Rechtsanwälte, die diesen aufgrund von Verstößen Dritter gegen das Rechtsberatungsgesetz zustehen, im eigenen Namen gerichtlich geltend zu machen (BGHZ 48, 12 [BGH 09.05.1967 - Ib ZR 59/65] ).

  • BGH, 25.06.1962 - VII ZR 120/61

    Rechtsanwälte-Ausführung und Rechtsfolgen verbotener Rechtsbesorgungen

    Auszug aus LG Aachen, 24.02.1987 - 41 S 10/86
    Sie liegt nicht ganz überwiegend auf wirtschaftlichem Gebiet, sondern zielt wesentlich auf eine Umgestaltung rechtlicher Verhältnisse, nämlich die Stundung und Herabsetzung von Forderungen (vgl. BGHZ 36, 321, 322 [BGH 01.02.1962 - VII ZR 212/60] ; BGHZ 37, 258, 260) [BGH 25.06.1962 - VII ZR 120/61] .
  • BVerfG, 09.10.1985 - 1 BvR 362/83

    Rechtsschutzinteresse an der Festsetzung des Gegenstandswertes

    Auszug aus LG Aachen, 24.02.1987 - 41 S 10/86
    Das bedeutet nicht, daß generell einem Rechsanwalt bei der Geltendmachung von Ansprüchen grundsätzlich keine Gebühren zustehen (vgl. insoweit auch BVerfGE 71, 13 = NJW 86, 422; § 91 Abs. 2 S. 4 ZPO ).
  • BGH, 12.04.1984 - I ZR 45/82

    Anwaltsabmahnung

    Auszug aus LG Aachen, 24.02.1987 - 41 S 10/86
    Die Frage der Erstattungsfähigkeit von Rechtsanwaltskosten für eine wettbewerbliche Abmahnung war bereits mehrfach Gegenstand auch höchstrichterlicher Entscheidungen (vgl. z.B. BGH NJW 84, 2525 = GRUR 84, 691 mit Anmerkung Jacobs = WRP 84, 405).
  • BGH, 01.02.1962 - VII ZR 212/60

    Betriebssanierung als Rechtsbesorgung

    Auszug aus LG Aachen, 24.02.1987 - 41 S 10/86
    Sie liegt nicht ganz überwiegend auf wirtschaftlichem Gebiet, sondern zielt wesentlich auf eine Umgestaltung rechtlicher Verhältnisse, nämlich die Stundung und Herabsetzung von Forderungen (vgl. BGHZ 36, 321, 322 [BGH 01.02.1962 - VII ZR 212/60] ; BGHZ 37, 258, 260) [BGH 25.06.1962 - VII ZR 120/61] .
  • LG Köln, 23.11.2005 - 28 S 6/05

    Werben für die Umgehung eines Kopierschutzes und Abmahnkosten

    Sie ist ferner aus Billigkeitsgründen speziell bei einer Abmahnung durch selbst sachkundige Anwälte nach einer Selbstbeauftragung in Berufsrechtsfragen zutreffend und überzeugend (vgl. auch LG Aachen, Urt. v. 24.02.1987 - 41 S 10/86, NJW-RR 1987, 1326).
  • AG Kaiserslautern, 16.04.2004 - 3 C 2565/03

    Verfolgung von Wettbewerbsverstößen: Verneinung eines Aufwendungsersatzanspruchs

    Bei klar zu erkennenden und entsprechend leicht zu verfolgenden Wettbewerbsverstößen kann der davon Betroffene keine Erstattung von Abmahnkosten verlangen (vgl. LG Aachen, NJW-RR 1987, 1326; Melullis, Handbuch des Wettbewerbsprozesses, 1991, Rdnr. 408 m.w.N.).
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