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   BayObLG, 03.09.1986 - BReg. 3 Z 129/86   

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https://dejure.org/1986,1855
BayObLG, 03.09.1986 - BReg. 3 Z 129/86 (https://dejure.org/1986,1855)
BayObLG, Entscheidung vom 03.09.1986 - BReg. 3 Z 129/86 (https://dejure.org/1986,1855)
BayObLG, Entscheidung vom 03. September 1986 - BReg. 3 Z 129/86 (https://dejure.org/1986,1855)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Beschwerde; Androhung; Verhängung; Zwangsgeld; Vorführung; Elternteil; Anhörungstermin; Landgericht; Erscheinen; Persönlich

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    FGG § 50a

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1987, 136
  • FamRZ 1986, 1236
  • Rpfleger 1987, 150
 
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Wird zitiert von ... (12)

  • BGH, 15.05.2013 - XII ZB 283/12

    Verfahrenspflegschaft: Anfechtbarkeit der Feststellung der Erforderlichkeit

    Denn Zwischenentscheidungen können nach dieser Rechtsprechung nur ausnahmsweise dann mit der Beschwerde angefochten werden, wenn sie - für sich allein betrachtet - vom Betroffenen zur Vermeidung von Nachteilen ein bestimmtes Verhalten verlangen und dadurch in so erheblichem Maße in seine Rechte eingreifen, dass ihre selbständige Anfechtbarkeit unbedingt geboten ist (BVerfGE 101, 106; BayObLG FamRZ 1995, 301; FamRZ 1986, 1236 und FamRZ 1982, 203).
  • OLG Zweibrücken, 02.03.2000 - 3 W 35/00

    Zulässigkeit der Beschwerde gegen eine vorbereitende Zwischenverfügung im

    Vorbereitende Zwischenverfügungen sind zwar grundsätzlich ebenfalls nicht anfechtbar (BayObLG NJW-RR 1998, 437, 438 und 1987, 136, 137; BayObLGZ 1995, 222, 224; Keidel aaO § 68 b Rdnr. 13; Bienwald, Betreuungsrecht, 3. Aufl. § 68 b Rdnr. 45).
  • KG, 12.09.2000 - 1 W 6183/00

    Betreuungsverfahren - Gutachten nur bei Anhaltspunkten für eine psychische

    Als zumutbar und noch unterhalb der Schwelle eines schwerwiegenden Eingriffs liegend ist dagegen der Fall angesehen worden, dass das persönliche Erscheinen eines Beteiligten zu einem Anhörungstermin angeordnet wird, an dem auch ein medizinischer Sachverständiger teilnehmen soll (BayObLG NJW-RR 1987, 136; Senat OLGZ 1988, 418).
  • BayObLG, 14.06.1995 - 3Z BR 51/95

    Drohung oder Anordnung der zwangsweisen Vorführung in einem Verfahren zur

    Dieser Grundsatz gilt aber dann nicht, wenn sie unmittelbar und in nicht völlig unerheblicher Weise in Rechte des Betroffenen eingreifen (BayObLG NJW-RR 1987, 136/137; Jansen FGG 2. Aufl. § 19 Rn. 26; Bassenge/Herbst FGG/ RPflG 6. Aufl. § 19 FGG Anm. 3).
  • OLG Frankfurt, 11.11.1992 - 20 W 430/92

    Zulässigkeit der Anfechtung einer Beweisanordnung; Anfechtbarkeit von

    Das ist der Fall, wenn die Zwischenverfügung sowohl ein bestimmtes Verhalten des Betroffenen verlangt - beispielsweise die Duldung von bzw. Mitwirkung an ärztlichen Untersuchungen auf den Geisteszustand usw. - und wenn sie auch zugleich die Grundlage für ihre zwangsweise Durchsetzung bildet (BayObLG, FamRZ 1986, 1236 ).
  • BayObLG, 08.04.1993 - 3Z BR 51/93

    Anfechtbarkeit einer Anordnung zur Untersuchung eines Betroffenen zur

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  • BayObLG, 05.01.1996 - 3Z BR 366/95

    Verlängerung der Bestellung eines Betreuers

    Eine Ausnahme von diesem Grundsatz gilt nur dann, wenn die Zwischenverfügung unmittelbar und in nicht völlig unerheblicher Weise in Rechte des Betroffenen eingreift (BayObLG NJW-RR 1987, 136, 137; Jansen FGG 2. Aufl. § 19 Rn. 26; Bassenge/Herbst FGG/ RPflG 7. Aufl. § 19 FGG Rn. 12).
  • BayObLG, 10.10.1994 - 3Z BR 262/94

    Beschwerde des Betroffenen gegen die Bestellung eines Verfahrenspflegers

    Solche vorbereitenden Verfügungen sind grundsätzlich unanfechtbar (BayObLG FamRZ 1986, 1236 m.w.Nachw.).
  • BayObLG, 21.03.2001 - 3Z BR 55/01

    Verhältnismäßigkeit der Androhung eines Zwangsgeldes

    Solche Verfügungen können nur dann mit der Beschwerde nach § 19 FGG angefochten werden, wenn sie von dem Beteiligten ein bestimmtes verhalten verlangen und damit in so erheblichem Masse in seine Rechte eingreifen, dass ihre selbständige Anfechtbarkeit unbedingt geboten ist, (BayObLGZ 1982, 167/169; 1995, 222/223; BayObLG FamRZ 1986, 1236).
  • BayObLG, 13.12.1995 - 3Z BR 285/95

    Anfechtbarkeit von Zwischenentscheidungen

    Zwischenentscheidungen sind grundsätzlich unanfechtbar (vgl. BayObLGZ 1982, 167, 169; BayObLG FamRZ 1986, 1236 ; OLG Köln FamRZ 1980, 401; Jansen § 19 Rn. 48).
  • BayObLG, 26.08.1997 - 1Z BR 110/97

    Kein Rechtsmittel gegen ablehnende Entscheidung des Beschwerdegerichts zur

  • BayObLG, 06.03.1987 - BReg. 1 Z 11/87

    Zwischenverfügung; Unanfechtbar; Rechtssphäre; Eingriff; Beweisanordnung;

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