Rechtsprechung
OLG Zweibrücken, 06.07.1987 - 3 W 66/87 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anspruch eines Wohnungseigentümers auf Gestattung oder Duldung beabsichtigter Umbaumaßnahmen; Sicherstellung der Verfahrensbeteiligung aller Wohnungseigentümer als Sache des Gerichts; Erfordernis einstimmiger Billigung aller Wohnungseigentümer; Begriff der "reformatio in ...
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Wohnungseigentum
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Mainz, 22.05.1985 - 34 II 30/85
- LG Mainz, 20.03.1987 - 8 T 109/86
- OLG Zweibrücken, 06.07.1987 - 3 W 66/87
Papierfundstellen
- NJW-RR 1987, 1367
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (5)
- BGH, 25.09.1980 - VII ZR 276/79
Vertretungsmacht des Verwalters
Auszug aus OLG Zweibrücken, 06.07.1987 - 3 W 66/87
Die amtsgerichtliche Entscheidung läßt allerdings Ausführungen dazu vermissen, weshalb im vorliegenden Falle zur Verfahrensbeteiligung aller Antragsgegner nicht die Zustellung der Antragsschrift an die Beteiligte zu 3) als Verwalterin der Wohnanlage (vgl. dazu BGH NJW 1981, 282) ausreichend sein sollte. - BGH, 18.01.1979 - VII ZB 19/78
Bauliche Veränderungen des gemeinschaftlichen Eigentums
Auszug aus OLG Zweibrücken, 06.07.1987 - 3 W 66/87
Nach der in Rechtsprechung und Schrifttum vorwiegend vertretenen Auffassung, der sich der Senat anschließt, bezieht sich die Verweisung in § 22 Abs. 1 Satz 2 WEG auf die Regelung des § 14 Nr. 1 WEG (vgl. BGHZ 73, 196, 201; BayObLGZ 1977, 89, 90;… Weitnauer, WEG, 6. Aufl., § 22 Rdnr. 3 a;… im Ergebnis ebenso Bärmann/Pick/Merle, a.a.O., § 22 Rdnr. 61). - OLG Frankfurt, 15.06.1981 - 20 W 365/81
Anspruch gegen den Verwalter auf Einfriedung eines auf gemeinschaftlichem …
Auszug aus OLG Zweibrücken, 06.07.1987 - 3 W 66/87
Diese Verfahrensbeteiligung aller Wohnungseigentümer sicherzustellen ist allerdings nicht nur Aufgabe des jeweiligen Antragstellers, sondern auch und vornehmlich Sache des Gerichts (OLG Frankfurt OLGZ 1980, 76 f; 1982, 16, 18;… Bärmann/Pick/Merle, a.a.O., Rdnr. 67). - OLG Frankfurt, 10.09.1979 - 20 W 381/79
Pflicht des Gerichts zum Hinwirken auf eine sachgerechte Antragstellung; Folgen …
Auszug aus OLG Zweibrücken, 06.07.1987 - 3 W 66/87
Diese Verfahrensbeteiligung aller Wohnungseigentümer sicherzustellen ist allerdings nicht nur Aufgabe des jeweiligen Antragstellers, sondern auch und vornehmlich Sache des Gerichts (OLG Frankfurt OLGZ 1980, 76 f; 1982, 16, 18;… Bärmann/Pick/Merle, a.a.O., Rdnr. 67). - BayObLG, 01.04.1977 - BReg. 2 Z 57/76
Pflicht eines Miteigentümers zur Tragung der Anschaffungskosten sowie den …
Auszug aus OLG Zweibrücken, 06.07.1987 - 3 W 66/87
Nach der in Rechtsprechung und Schrifttum vorwiegend vertretenen Auffassung, der sich der Senat anschließt, bezieht sich die Verweisung in § 22 Abs. 1 Satz 2 WEG auf die Regelung des § 14 Nr. 1 WEG (vgl. BGHZ 73, 196, 201; BayObLGZ 1977, 89, 90;… Weitnauer, WEG, 6. Aufl., § 22 Rdnr. 3 a;… im Ergebnis ebenso Bärmann/Pick/Merle, a.a.O., § 22 Rdnr. 61).
- BGH, 21.06.2007 - V ZB 20/07
Anfechtung eines die Bestellung für ungültig erklärenden Gerichtsbeschlusses …
Der Verfahrensfehler ist von Amts wegen zu beachten (OLG Zweibrücken NJW-RR 1987, 1367; BayObLG NJW-RR 1991, 849, 850; KG ZMR 1997, 541, 542). - OLG Düsseldorf, 27.03.2000 - 3 Wx 53/00
Verlegung von Wasserleitungen zu Gunsten anderer Wohnungseigentümer
Jedenfalls durch die zwischen Kellergeschoss und Erdgeschoss geführten Deckendurchbrüche wird notwendigerweise gemeinschaftliches Eigentum in Anspruch genommen (vgl. auch BayObLG WE 1992, 84; OLG Zweibrücken NJW-RR 1987, 1367, 1368). - OLG Zweibrücken, 12.01.1999 - 3 W 193/98
Wohnungseigentum
Ein solcher negativer Beschluss ist grundsätzlich nicht selbständig anfechtbar, weil seine Ungültigkeitserklärung nicht zu einem positiven Beschluss führen würde (vgl. Senat NJW-RR 1987, 1367, 1368; BayObLG NJW 1974, 1910, 1911; NJW-RR 1994, 658, 659; OLG Frankfurt OLGZ 1980, 418, 419;… Bärmann/Pick/Merle, WEG, 7. Aufl. § 23 Rdnr. 140 und § 43 Rdnr. 74). - OLG Zweibrücken, 17.10.1990 - 3 W 79/90
Genehmigung gewerblicher Nutzung
Obwohl diese nach Maßgabe der Gemeinschaftsordnung ausschließlich von der Antragsgegnerin in ihrer Eigenschaft als Verwalterin zu erteilen ist, werden hierdurch die Interessen der übrigen Wohnungseigentümer unmittelbar berührt mit der Folge, daß sie nach § 43 Abs. 4 Nr. 2 WEG materiell Beteiligte und deshalb auch formell zu beteiligen sind; dies sicherzustellen ist nicht nur Aufgabe des jeweiligen Antragstellers, sondern auch und vornehmlich Sache des Gerichts (vgl. nur Senat NJW-RR 1987, 1367 mit weit. Nachw.).