Weitere Entscheidung unten: LG Frankfurt/Main, 08.05.1987

Rechtsprechung
   BayObLG, 09.07.1987 - BReg. 2 Z 73/87   

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https://dejure.org/1987,2382
BayObLG, 09.07.1987 - BReg. 2 Z 73/87 (https://dejure.org/1987,2382)
BayObLG, Entscheidung vom 09.07.1987 - BReg. 2 Z 73/87 (https://dejure.org/1987,2382)
BayObLG, Entscheidung vom 09. Juli 1987 - BReg. 2 Z 73/87 (https://dejure.org/1987,2382)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    WEG § 43 Abs. 4; WEG § 45 Abs. 2 S. 2

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Zulässigkeit; Streitverkündung; Nebenintervention; Mieter; Eigentumswohnung; Schadensersatzprozeß

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1987, 1423
  • JR 1988, 159
  • BayObLGZ 1987, 251
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (1)

  • BayObLG, 18.03.1970 - BReg. 2 Z 36/69
    Auszug aus BayObLG, 09.07.1987 - BReg. 2 Z 73/87
    (e) Es kann auch einem Dritten, der nicht Wohnungseigentümer ist, insbesondere dem Mieter eines Wohnungseigentümers, wenn es Ä wie hier Ä um Schadensersatzforderungen geht, der Streit verkündet werden (BayObLGZ 1970, 65).
  • OLG Hamm, 27.11.2000 - 15 W 347/00

    Voraussetzungen der Einleitung eines Amtslöschungsverfahrens gegen die Eintragung

    Zugelassen wird eine Nebenintervention nur in den sog. echten Streitverfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit, die weitgehend den Verfahrensvorschriften der ZPO folgen (vgl. BayObLG NJW-RR 1987, 1423).
  • BayObLG, 15.11.2001 - 3Z BR 175/00

    Erneutes Spruchstellenverfahren bei Ersatz des Gewinnabführungsvertrages durch

    Sie wird in den sogenannten echten Streitverfahren, zu denen auch das Spruchstellenverfahren gehört (Hüffer AktG 4. Aufl. § 306 Rn. 1; Keidel/Kayser § 12 Rn. 197; Bassenge/Herbst Einleitung FGG Rn. 17), in entsprechender Anwendung der §§ 66 ff. ZPO zugelassen, wenn der Verfahrensausgang Bedeutung für die Rechtsbeziehung des Nebenintervenienten zum gegnerischen Beteiligten hat (vgl. BGHZ 38, 110/111 für auf Zahlung gerichtete Verfahren; BayObLG NJW-RR 1987, 1423 für das WEG-Verfahren; Schlesw.-Holst. OLG FGPrax 1999, 237; Bassenge/Herbst Einl. FGG Rn. 29).
  • OLG Hamm, 29.09.1992 - 15 W 199/92

    Erforderlichkeit der schriftlichen Zustimmung des Verwalters bei der Veräußerung

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  • BGH, 22.02.1994 - BLw 74/93

    Zulässigkeit der Streitverkündung im Verfahren nach dem LwAnpG

    Es handelt sich im vorliegenden Fall jedoch um ein sogenanntes echtes Streitverfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit (vgl. Senatsbeschl. aaO, S. 88; Beschl. v. 9. Juni 1993, BLw 44/92, AgrarR 1993, 260, 261), in dessen Rahmen sowohl Streitverkündung als auch Beitritt in entsprechender Anwendung der zivilprozessualen Vorschriften (§§ 72 ff ZPO) zulässig sind (BGHZ 38, 110, 111; vgl. auch BayObLG NJW 1970, 1550, 1552 f.; NJW-RR 1987, 1423; OLG Hamm. NJW-RR 1991, 1092, 1093 je m.w.N.; Bassenge/Herbst, FGG, 6. Aufl., Einleitung II 2 b; Keidel/Kuntze/Winkler, FGG, 13. Aufl., vor §§ 8 bis 18 Rdn. 3 bis 4 und § 12 Rdn. 198; Jansen, FGG, 2. Aufl., vor §§ 8 bis 18 Rdn. 66).
  • OLG Schleswig, 25.08.1999 - 2 W 98/99

    Beteiligungsmöglichkeit an Verfahren über Ausgleichsanspruch gemäß § 15 UmwG im

    In den sog. echten Streitverfahren des FGG werden die Vorschriften der ZPO über die Streithilfe aber in der Regel generell für anwendbar erachtet (BGHZ 38, 110 ff; BayObLGZ 1970, 65 ff; 1987, 251 ff; OLG Hamm NJW-RR 1991, 1092 ff; 1996, 335 f, OLG Schleswig, SchlHA 1995, 251f).
  • OLG Stuttgart, 08.02.2005 - 8 W 5/05

    Schadensersatzansprüche der Eigentümergemeinschaft wegen Beschädigungen am

    Dies gilt insbesondere auch für die §§ 66 ff. ZPO über die Streitverkündung und die Nebenintervention (BayObLG NJW-RR 1987, 1423; NJW 1970, 1551).
  • KG, 30.11.1992 - 24 W 1647/92

    Verfahrenseinheit bei Anfechtung eines Eigentümerbeschlusses durch mehrere

    Selbst wenn auf seine Antragsschrift eine gesonderte Akte mit einem neuen Aktenzeichen bei dem Amtsgericht angelegt worden ist, hätte sein Verfahren zumindest mit dem bereits anhängigen Verfahren verbunden werden müssen, weil beide Verfahren einen einheitlichen Verfahrensgegenstand hatten (vgl. BayObLGZ 1977, 226; LG Frankfurt NJW-RR 1987, 1423).
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Rechtsprechung
   LG Frankfurt/Main, 08.05.1987 - 2/9 T 826/86   

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https://dejure.org/1987,6793
LG Frankfurt/Main, 08.05.1987 - 2/9 T 826/86 (https://dejure.org/1987,6793)
LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 08.05.1987 - 2/9 T 826/86 (https://dejure.org/1987,6793)
LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 08. Mai 1987 - 2/9 T 826/86 (https://dejure.org/1987,6793)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1987, 1423
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • OLG Schleswig, 13.12.2004 - 2 W 124/03

    Aufwendungsersatz für Mitglied des Verwaltungsbeirates einer

    Wie angesichts dieser Umstände Amts- und Landgericht angesichts der beiden äußerlich getrennten Verfahren hätten verfahrensrechtlich vorgehen und sachlich entscheiden müssen (vgl. hierzu KG WuM 1993, 93, 94; LG Frankfurt NJW-RR 1987, 1423) kann hier offenbleiben.
  • OLG Köln, 06.08.2004 - 16 Wx 95/04

    Zuständigkeit einer Eigentümergemeinschaft für die Umsetzung von

    Die Identität der Verfahrensgegenstände führt weiter dazu, dass eine - sonst im Ermessen des Gerichts stehende - Verbindung der Verfahren entsprechend § 147 ZPO normalerweise zwingend geboten ist (vgl. KG WuM 1993, 93; LG Frankfurt NJW-RR 1987, 1423; LG Berlin ZMR 2001, 146; Bärmann/Pick/Merle, WEG, 9. Auflage § 43 Rdn. 55, § 44 Rdn. 50).
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