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   OLG Köln, 27.04.1987 - 6 W 18/87   

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https://dejure.org/1987,4079
OLG Köln, 27.04.1987 - 6 W 18/87 (https://dejure.org/1987,4079)
OLG Köln, Entscheidung vom 27.04.1987 - 6 W 18/87 (https://dejure.org/1987,4079)
OLG Köln, Entscheidung vom 27. April 1987 - 6 W 18/87 (https://dejure.org/1987,4079)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Unterlassungspflicht des Werbens unter dem Gesichtspunkt irreführender Werbung; Werbung "Berechnung nur bei Erfolg" als wettbewerbswidrige Irreführung ; Keine Berechnung der Leistung in allen Fällen des Misserfolges

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1987, 1471
  • GRUR 1987, 652
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 16.06.1972 - I ZR 154/70

    Beginn der Verjährung unbefristeter Unterlassungsansprüche

    Auszug aus OLG Köln, 27.04.1987 - 6 W 18/87
    Durch das Urteil ist das gesetzliche Verbot des § 3 UWG in einen von dem früheren Verhalten des Schuldners unabhängigen materiellrechtlichen Anspruch gegen den Schuldner umgewandelt worden (vgl. BGH GRUR 1972, 721 - Kaffeewerbung).
  • OLG Köln, 02.08.1991 - 6 W 79/86
    Auszug aus OLG Köln, 27.04.1987 - 6 W 18/87
    Der Antrag der Gläubigerin ist lediglich als eine unverbindliche Anregung an das Gericht zu werten (vgl. Pastor, a.a.O. S. 141, 144; OLG Köln, Beschluß vom 17.9.1986 - 6 W 79/86 Bl. 9).
  • BGH, 14.03.2008 - V ZR 16/07

    Prozessuale Geltendmachung der Abänderung rechtskräftiger Unterlassungstitels

    Diese Analogie wird von der überwiegenden Literaturmeinung zu Recht abgelehnt (Hk-ZPO/Saenger, 2. Aufl., § 323 Rdn. 16; MünchKomm-ZPO/Gottwald, 3. Aufl., § 323 Rdn. 18; Musielak/Borth, ZPO, 5. Aufl., § 323 Rdn. 5; Stein/Jonas/Leipold, ZPO, 21. Aufl., § 323 Rdn. 14; Zöller/Vollkommer, ZPO, 26. Aufl., § 323 Rdn. 29; Rosenberg/Schwab/Gottwald, Zivilprozessrecht, 16. Aufl., § 157 Rdn. 11 und 17; Ahrens, Der Wettbewerbsprozess, 5. Aufl., Kap. 36 Rdn. 174 f.; Borck, WRP 2000, 9, 11; Grunsky, Gedächtnisschrift Rödig, 325, 330; Melullis, Handbuch des Wettbewerbsprozesses, 3. Aufl., Rdn. 983; Rüßmann, Festschrift Lüke, 675, 692 ff.; Teplitzky, Wettbewerbsrechtliche Ansprüche, 9. Aufl., Kap. 57 Rdn. 51, 55 und 56 f.; Ulrich, WRP 2000, 1054, 1056 f.; Zeuner, Festschrift Dölle, Bd. I, 295, 312 f.; offen gelassen von OLG Köln NJW-RR 1987, 1471).
  • OLG Rostock, 07.11.2017 - 3 W 136/17

    Zwangsvollstreckung: Gegenläufige einstweilige Verfügungen mit Unterlassungs- und

    Gelangt der Vollstreckungsschuldner zu der irrigen Annahme, aufgrund veränderter Umstände nicht mehr an den Unterlassungstitel gebunden zu sein, entschuldigt ihn dies nicht (OLG Köln, Beschl. v. 27.04.1987, 6 W 18/87, NJW-RR 1987, 1471).
  • OLG Stuttgart, 21.08.2008 - 2 U 41/08

    Auslegung: strafbewehrte Unterlassungserklärung im Zusammenhang mit Werbung für

    Der Umstand allein, dass das Landgericht als erste Instanz einen Verstoß verneint hat, vermag die Beklagte nicht zu entlasten (OLG Köln GRUR 1987, 652; OLG Hamm WRP 1978, 223, 225; Harte/Henning/Brüning, a.a.O., vor § 12 Rn. 303).
  • OLG Saarbrücken, 30.05.1994 - 9 WF 43/94

    Festsetzung des Zeitaufwandes für die Erstellung eines psychologischen Gutachtens

    Als erforderliche Zeit im Sinne von § 3 Abs. 2 Satz 1 ZuSEG ist nur derjenige Zeitaufwand setzen, den ein mit der Materie vertrauter Sachverständiger von durchschnittlichen Fähigkeiten und Kenntnissen mit durchschnittlicher Arbeitsintensität benötigt (vgl. BGH, Rpfleger 1961, 44; NJW-RR 1987, 1471; auch Senatsbeschluß vom 4. Mai 1994 - 9 WF 22/94).

    Dabei sind der Umfang des dem Sachverständigen unterbreiteten Streitstoffes, der Grad der Schwierigkeiten der zu beantwortenden Fragen unter Berücksichtigung der Sachkunde auf dem betreffenden Gebiet, der Umfang des Gutachtens und die Bedeutung der Streitsache angemessen zu berücksichtigen (BGH, NJW-RR 1987, 1471, 1472).

  • OLG Schleswig, 21.01.2004 - 2 W 52/03

    Vereinbarkeit der Einrichtung einer "Heißen Theke" mit der Zweckbestimmung

    Zu den Einwendungen, die den durch das " Urteil" festgestellten Anspruch selbst betreffen, gehört auch die Geltendmachung nachträglich geänderter Verhältnisse (OLG Köln NJW-RR 1987, 1471; Zöller/Vollkommer, ZPO, 24. Aufl., § 323 Rn. 29 m.w.Nw.).
  • OLG Celle, 29.09.2011 - 2 W 196/11

    Vergütungsfestsetzung: Erforderlicher Zeitaufwand zu ermitteln

    Dabei sind der Umfang des ihm unterbreiteten Streitstoffs, der Grad der Schwierigkeit der zu beantwortenden Beweisfragen unter Berücksichtigung seiner Sachkunde auf dem betreffenden Gebiet und die Bedeutung der Streitsache angemessen zu berücksichtigen (vgl. BGH NJW-RR 1987, 1471).
  • KG, 15.11.1994 - 5 W 6821/94

    Verfälschung des Leistungswettbewerbes durch Blickfangwerbung; Bindung an einen

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