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OLG Hamburg, 08.01.1987 - 3 U 79/86 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)
Mikis Theodorakis / Künstlerphoto
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW-RR 1987, 1533
- afp 1987, 691
Wird zitiert von ... (3)
- LG Memmingen, 04.05.2011 - 12 S 796/10
Schadensersatzanspruch wegen der unberechtigten Nutzung eines Bildnisses
Zur Verbreitung eines Bildnisses bedarf es deshalb stets auch der Einwilligung der abgebildeten Person (vgl. OLG Hamburg NJW-RR 1987, 1533). - LG Kiel, 02.11.2004 - 16 O 112/03
Anspruch eines freiberuflichen Fotografen auf Unterlassung und Schadensersatz …
Konsequenz wäre ansonsten, dass ein eine Person abbildendes Werk bzw. Lichtbild, das allen Anforderungen des Urhebergesetzes genügt, aber ohne Zustimmung des Abgebildeten geschaffen worden ist, von jedermann verwertet werden könnte, wenn er selbst die Zustimmung des Abgebildeten besitzt (OLG Hamburg, NJW-RR 1987, 1533 - Mikis Theodorakis).Die oben zur Schutzfähigkeit dieser Bilder gemachten Ausführungen gelten nach den Grundsätzen der Lizenzanalogie zugunsten des Klägers jedenfalls solange entsprechend, wie es keine konkreten Anhaltspunkte dafür gibt, dass die abgebildeten Personen der Verwendung ihres Bildnisses nicht zugestimmt haben (vgl. OLG Hamburg, NJW-RR 1987, 1533, 1534).
- KG, 24.07.2001 - 5 U 9427/99
Verwertung von Pressefotos - Übersendung zum Abdruck in Printmedien - kein …
Der Kläger wird als Lichtbildner jedenfalls gemäß § 72 Abs. 1 und 2 UrhG wie ein Urheber hinsichtlich der von ihm aufgenommenen und der Beklagten zu 1. überlassenen Fotos geschützt (vgl. BGH, GRUR 1990, 669, 673 - Bibelreproduktion; OLG Hamburg, AfP 1987, 691 - Künstlerfoto).