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Rechtsprechung
   KG, 26.05.1986 - 22 U 2843/85   

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https://dejure.org/1986,2228
KG, 26.05.1986 - 22 U 2843/85 (https://dejure.org/1986,2228)
KG, Entscheidung vom 26.05.1986 - 22 U 2843/85 (https://dejure.org/1986,2228)
KG, Entscheidung vom 26. Mai 1986 - 22 U 2843/85 (https://dejure.org/1986,2228)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Verkehrsunfall; Anspruch; Herausgabe; Fahrzeug; Neuwagenbasis; Schädiger; Haftpflichtversicherer

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Auszüge)

    BGB § 249
    Anspruch des Schädigers auf Herausgabe des beschädigten Fahrzeugs

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1987, 16
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 14.06.1983 - VI ZR 213/81

    Schadensregulierung auf Neuwagenbasis; Berücksichtigung des Restwerts

    Auszug aus KG, 26.05.1986 - 22 U 2843/85
    Aus der Entscheidung des BGH vom 14.6.1983 (NJW 1983, 2694 [ES Kfz-Schaden B-1/12]) läßt sich nicht herleiten, daß der Geschädigte oder sein Haftpflichtversicherer bei Neuwagenabrechnung einen Anspruch auf Herausgabe des unfallbeschädigten Wagens hätten oder daß gar die Abrechnung auf Neuwagenbasis von einer solcher Herausgabe überhaupt abhängig sei.
  • BGH, 09.06.2009 - VI ZR 110/08

    Schadenabrechnung auf Neuwagenbasis

    Wie der Geschädigte dann mit der Ersatzleistung verfahre, sei nach der Konzeption des § 249 Abs. 2 Satz 1 BGB allein ihm überlassen (vgl. KG, VersR 1981, 553; NJW-RR 1987, 16, 17 ; VerkMittl 1994, 93; OLG Karlsruhe, DAR 1982, 230; OLG Zweibrücken, SP 2004, 160, 161; LG Mönchengladbach, NJW-RR 2006, 244, 245 ; Schubert in Bamberger/Roth, BeckOK BGB, Stand 1. Februar 2007, § 249 Rn. 202; Knerr in Geigel/Schlegelmilch, Der Haftpflichtprozess, 25. Aufl., Kap. 3 Rn. 20).
  • OLG Düsseldorf, 02.03.2009 - 1 U 58/08

    Voraussetzungen der Abrechnung auf Neuwagenbasis bei Beschädigung eines

    Der Senat muss hier deshalb die weitere Frage, ob eine derartige Abrechnung überhaupt - wie hier erfolgt - fiktiv, d.h. ohne konkrete Ersatzbeschaffung, möglich ist, nicht entscheiden (verneinend: LG Hagen, ZfS 2007, 386; LG Waldshut-Tiengen, NJW-RR 2002, 1243; OLG Nürnberg, ZfS 1991, 45; LG Kassel, ZfS 1992, 299; bejahend: KG, NJW-RR 1987, 16; OLG Karlsruhe, DAR 1982, 230; LG Aachen, ZfS 1989, 46; OLG Zweibrücken, SP 2004, 160; LG Mönchengladbach, NJW-RR 2006, 244, OLG Hamburg, NZV 2008, 555).
  • OLG Düsseldorf, 23.05.2005 - 1 U 216/04

    Umfang des Schadensersatzes bei Beschädigung eines fabrikneuen Leasingfahrzeugs

    Dabei kann die Entscheidung der Streitfrage dahinstehen, ob der Geschädigte fiktiv abrechnen darf, oder ob seine Anspruchsberechtigung davon abhängig ist, dass er tatsächlich ein Neufahrzeug angeschafft hat (für eine fiktive Abrechnung: KG DAR 1980, 371; KG NJW-RR 1987, 16; OLG Karlsruhe, DAR 1982, 230; anderer Ansicht: OLG Nürnberg zfs 1991, 45; Eggert DAR 1997, 137).
  • OLG Köln, 19.06.2009 - 19 U 8/09
    Folgerichtig hat deshalb auch das Kammergericht in einem umgekehrt gelagerten Fall entschieden, dass der unfallgeschädigte Kraftfahrer auch bei einer Abrechnung auf Neuwagenbasis nicht verpflichtet ist, das unfallbeschädigte Fahrzeug an den Versicherer herauszugeben, sondern sich für die Anrechnung des Restwertes entscheiden kann (KG, Urteil vom 26.05.1986 - 22 U 2843/85, zitiert nach Juris).
  • OLG Düsseldorf, 20.06.2007 - 18 U 195/06

    Haftung des Frachtführers wegen beim Transport beschädigtem Server

    Die "Herausgabe" (eigentlich Übereignung) einer total beschädigten Sache an den Schädiger setzt u.a. voraus, dass ein Restwert vorhanden ist (BGH 14.06.1983, NJW 1983, 2694; s. auch KG 26.05.1986, NJW-RR 1987, 16, 17).
  • OLG Düsseldorf, 24.08.2010 - 1 U 183/09

    Kein Anspruch auf Neuwagenpreis bei Ersatzbeschaffung durch ein Gebrauchtfahrzeug

    Wie der Geschädigte dann mit der Ersatzleistung verfahre, sei nach der Konzeption des § 249 Abs. 2 S. 1 BGB allein ihm überlassen (vgl. KG VersR 1981, 553; NJW-RR 1987, 16; OLG Karlsruhe DAR 1982, 230; OLG Zweibrücken SP 2004, 160; LG Mönchengladbach NJW-RR 2006, 244; Schubert in Bamberger/Roth, Beck OK BGB Stand 01.02.2007, § 249 Rdnr. 202; Knerr in Geigel/Schlegelmilch, Der Haftpflichtprozess, 25. Aufl., Kapitel 3 Rdnr. 20).
  • AG Biberach, 15.07.1991 - 7 C 135/91

    Anforderungen an eine Überlassungspflicht eines verunfallten Fahrzeuges an die

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Rechtsprechung
   AG Köln, 02.08.1985 - 266 C 245/85   

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https://dejure.org/1985,3508
AG Köln, 02.08.1985 - 266 C 245/85 (https://dejure.org/1985,3508)
AG Köln, Entscheidung vom 02.08.1985 - 266 C 245/85 (https://dejure.org/1985,3508)
AG Köln, Entscheidung vom 02. August 1985 - 266 C 245/85 (https://dejure.org/1985,3508)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • verkehrslexikon.de (Leitsatz)

    Fiktive Abrechnung der Durchsichtkosten für Ersatzfahrzeug nach Totalschaden - Wiederbeschaffungspauschale - Untersuchungskosten

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Schadensersatz; Kfz-Schaden; Totalschaden; Wiederbeschaffungswert

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1987, 16
  • VersR 1987, 319
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 17.05.1966 - VI ZR 252/64

    Bemessung des Schadensersatzes für ein zerstörtes Kraftfahrzeug

    Auszug aus AG Köln, 02.08.1985 - 266 C 245/85
    Nach der Rechtspr. des BGH hat der Geschädigte Anspruch darauf, einen Ersatzwagen "nach einer gründlichen technischen Überprüfung von einem seriösen Gebrauchtwagenhändler zu erwerben und sich für eine gewisse Zeit eine Werkstattgarantie geben zu lassen« (vgl. BGH NJW 66, 1454 ..).
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