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   OLG Zweibrücken, 07.11.1986 - 3 W 152/86   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1986,4264
OLG Zweibrücken, 07.11.1986 - 3 W 152/86 (https://dejure.org/1986,4264)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 07.11.1986 - 3 W 152/86 (https://dejure.org/1986,4264)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 07. November 1986 - 3 W 152/86 (https://dejure.org/1986,4264)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beseitigungsanspruch eines Nachbarn wegen nachträglichem Anschluss einer Wasserableitung an sein im Sondereigentum stehendes Abwasserrohr

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Wohnungseigentum

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1987, 332
  • DNotZ 1988, 705
  • Rpfleger 1987, 106
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • BGH, 21.12.2000 - V ZB 45/00

    Eintritt eines nicht hinnehmbaren Nachteils durch Durchbruch einer tragenden Wand

    In diesem Fall liegt weder ein Eingriff in die Substanz des Gemeinschaftseigentums vor, eine solche Wand steht vielmehr im gemeinsamen Sondereigentum der Antragsgegner (vgl. BayObLG, WE 1997, 118, 119; OLG Zweibrücken, NJW-RR 1987, 332, 333; Weitnauer, aaO, § 5 WEG Rdn. 36; Bärmann/Pick/Merle, aaO, § 5 Rdn. 66; Sauren, DNotZ 1988, 667, 669 ff; Rapp, MittBayNot 1995, 282, 283), noch sind eine Beeinträchtigung der Statik oder sonstige Nachteile ernsthaft zu befürchten.
  • BGH, 20.11.2015 - V ZR 284/14

    Anspruch eines Wohnungseigentümers auf erstmalige plangerechte Herstellung des

    Dass Zwischenwände dieser Art im sogenannten "Nachbareigentum" stehen, entspricht der ganz überwiegenden Ansicht; ermöglichen soll dies insbesondere eine entsprechende Anwendung der §§ 921, 922 BGB im Verhältnis der Sondereigentümer zueinander (OLG München, NJW-RR 2006, 297, 298; OLG Schleswig, DNotZ 2007, 620, 621 f.; OLG Zweibrücken, Rpfleger 1987, 106; Armbrüster in Bärmann, WEG, 12. Aufl., § 3 Rn. 30 und § 5 Rn. 134; Staudinger/Rapp, BGB [2005], § 3 Rn. 10 und § 5 Rn. 61; Timme/Gerono, WEG, 2. Aufl., § 3 Rn. 26; Elzer/Schneider in Riecke/Schmid, WEG, 4. Aufl., § 3 Rn. 79; Hügel/Elzer, WEG, § 5 Rn. 39 aE; PWW/Lemke, BGB, 10. Aufl., § 921 Rn. 18; Weitnauer, WEG, 9. Aufl., § 5 Rn. 36; Gaier, FS Wenzel [2005], 145, 149; vgl. auch BR-Drs. 75/51, S. 13; aA Vandenhouten in Niedenführ/Kümmel/Vandenhouten, WEG, 11. Aufl., § 3 Rn. 7; Commichau, DNotZ 2007, 622, 623 f.).
  • OLG Schleswig, 29.09.2006 - 2 W 108/06

    Kein Mitsondereigentum an wesentlichen Bestandteilen eines Gebäudes

    Hierin unterscheidet sich der vorliegende Fall von der Konstellation, die der Entscheidung des OLG Zweibrücken NJW-RR 1987, 332 zu Grunde lag.
  • BayObLG, 17.07.1996 - 2Z BR 58/96

    Zustimmung aller Wohnungseigentümer bei Durchbruch der Trennwand zwischen zwei

    Es kann daher dahingestellt bleiben, ob die Trennwand im Dielenbereich der beiden Wohnungen eine tragende Wand und damit gemeinschaftliches Eigentum ist, oder ob es sich um eine nichttragende Wand handelt und sogenanntes Mitsondereigentum der Wohnungseigentümer der benachbarten Wohnungen zu bejahen ist (vgl. OLG Zweibrücken NJW-RR 1987, 332 f.), somit die Trennwand im Eigentum des Antragsgegners steht.
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