Weitere Entscheidung unten: AG Elmshorn, 06.01.1987

Rechtsprechung
   BGH, 12.12.1986 - V ZR 180/85   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1986,2236
BGH, 12.12.1986 - V ZR 180/85 (https://dejure.org/1986,2236)
BGH, Entscheidung vom 12.12.1986 - V ZR 180/85 (https://dejure.org/1986,2236)
BGH, Entscheidung vom 12. Dezember 1986 - V ZR 180/85 (https://dejure.org/1986,2236)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1986,2236) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Baugenehmigungswidriger Zustand als Kaufmangel

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Verkauf eines Hausgrundstücks "ohne Gewähr für offene oder heimliche Mängel und Fehler" - Geltendmachung eines Anspruchs des Käufers gegen den Verkäufer auf Erstattung der Kosten für die Beseitigung der Mängel und eines Schadensersatzanspruchs - Vorliegen eines Mangels ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1987, 457
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 07.12.1984 - V ZR 141/83

    Kenntnis des Käufers von der Baurechtswidrigkeit eines Wochenendhauses

    Auszug aus BGH, 12.12.1986 - V ZR 180/85
    Ein im Zeitpunkt des Gefahrübergangs von der Baugenehmigung abweichender und damit baurechtswidriger Zustand des Kaufgrundstücks stellt einen Fehler gemäß § 459 Abs. 1 Satz 1, § 463 Satz 2 BGB dar (Senatsurt. v. 7. Dezember 1984, V ZR 141/83, WM 1985, 230, 231 m.w.N.).

    Anders wäre die Sache nur dann zu beurteilen, wenn bei Gefahrübergang eine rechtsverbindliche behördliche Erklärung vorgelegen hätte, die dem Kläger die gesicherte Befugnis gegeben hätte, die Anlage in dem vorhandenen Zustand auf Dauer zu nutzen (Senatsurt. v. 2. März 1979, V ZR 157/77, NJW 1979, 2243 und v. 7. Dezember 1984 aaO).

  • BGH, 21.02.1986 - V ZR 126/84

    Berücksichtigung von Vorstellungen der Vertragsparteien bei der Auslegung eines

    Auszug aus BGH, 12.12.1986 - V ZR 180/85
    Insoweit geht der Tatrichter, was die Revision zutreffend beanstandet, verfahrensfehlerhaft von einem Umstand aus, den keine Partei vorgetragen hat und der sich auch nicht als allgemeine Erfahrungstatsache aufdrängt (vgl. Senatsurt. v. 21. Februar 1986, V ZR 126/84, WM 1986, 857, 858).
  • BGH, 02.03.1979 - V ZR 157/77

    Nichtgenehmigte Bauarbeiten

    Auszug aus BGH, 12.12.1986 - V ZR 180/85
    Anders wäre die Sache nur dann zu beurteilen, wenn bei Gefahrübergang eine rechtsverbindliche behördliche Erklärung vorgelegen hätte, die dem Kläger die gesicherte Befugnis gegeben hätte, die Anlage in dem vorhandenen Zustand auf Dauer zu nutzen (Senatsurt. v. 2. März 1979, V ZR 157/77, NJW 1979, 2243 und v. 7. Dezember 1984 aaO).
  • BGH, 08.04.2011 - V ZR 185/10

    Sachmangel eines Hausgrundstücks: Abhängigkeit der Wasserversorgung und

    Es ändert aber nichts daran, dass das Grundstück im Zeitpunkt des Gefahrübergangs fehlerhaft war (vgl. für den Fall einer fehlenden, möglicherweise aber zu erlangenden Baugenehmigung: Senat, Urteil vom 12. Dezember 1986 - V ZR 180/85, NJW-RR 1987, 457).
  • OLG Frankfurt, 03.04.2007 - 18 U 31/01

    Grundstückskauf: Schadensersatz bei Zusicherung erzielbarer Mieterträge und

    Ein im Zeitpunkt des Gefahrenübergangs von der Baugenehmigung abweichender und damit baurechtswidriger Zustand eines Kaufgrundstücks stellt einen Fehler dar, solange nicht dem Käufer von der Baubehörde die künftige Duldung des baurechtswidrigen Zustands zugesagt worden ist (vgl. BGH v. 12. Dezember 1986 - V ZR 180/85, NJW-RR 1987, 457; BGH v. 26. April 1991 - V ZR 73/90, NJW 1991, 2138; BGH v. 30. März 2001 - V ZR 461/99, NJW 2001, 2551, 2552).
  • OLG Saarbrücken, 01.12.2005 - 8 U 588/04

    Kaufrecht: Nichtigkeit eines Grundstückskaufvertrages wegen falscher Angabe der

    Denn die Erklärungen des Zeugen B1 anlässlich seiner Vernehmung können einer rechtsverbindlichen behördlichen Erklärung, die den Klägern die gesicherte Befugnis zur Dauernutzung geben würde, - wie sie von der Rechtsprechung in diesem Zusammenhang zur Verneinung eines Mangels für erforderlich gehalten wird (vgl. BGH NJW-RR 1987, 457; OLG Hamm NJW-RR 1997, 47/48) - ersichtlich nicht gleichgestellt werden.
  • OLG München, 15.10.2019 - 18 U 4053/18

    Berufung: Ansprüche auf Rückzahlung des Kaufpreise sowie auf Schadensersatz nach

    1) Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kann nicht nur eine fehlende Baugenehmigung einen Mangel darstellen, sondern auch ein im Zeitpunkt des Gefahrübergangs von der Baugenehmigung abweichender und damit baurechtswidriger Zustand des Kaufgrundstücks (vgl. BGH, Urteil vom 12.12.1986 - V ZR 180/85, NJW-RR 1987, 457).
  • OLG Hamm, 13.04.1999 - 34 U 137/98

    Gewährleistung bei mangelhaftem Kachelofen

    Zwar stellt ein von einer Baugenehmigung abweichender und damit baurechtswidriger Zustand nach ständiger Rechtsprechung einen Sachmangel gemäß §§ 459 Abs. 1 Satz 1, 463 Satz 2 BGB dar (vgl. BGH WM 1985, 230; NJW-RR 1987, 457; NJW 1991, 2138; OLG Hamm, 22. Senat, OLGReport Hamm, 1998, 1 ff).
  • OLG Hamm, 30.05.1996 - 22 U 16/95

    Muß Wohnhausverkäufer fehlende Baugenehmigung unaufgefordert mitteilen?

    Ein Fehler läge nur dann nicht vor, wenn im Zeitpunkt des Gefahrübergangs von der Baubehörde eine künftige Duldung des bauordnungswidrigen Zustandes im Spitzboden- und im Kellerbereich zugesagt worden wäre (BGH, NJW-RR 1987, 457).
  • OLG Düsseldorf, 26.07.2005 - 21 U 162/04

    Schadensersatzanspruch bei Abweichung von der Baufreistellungsbescheinigung

    Ein von der erforderlichen Baugenehmigung abweichender und damit baurechtswidriger Zustand eines Kaufgegenstandes stellt einen Sachmangel im Sinne des § 459 Abs. 1 BGB a.F. dar (BGH NJW-RR 1987, 457; BGH NJW 1991, 2138 f; OLG Hamm NJW-RR 1987, 47, 48).
  • OLG Hamm, 09.09.1999 - 22 U 61/99

    Fehlen der bauaufsichtlichen Schlußabnahme

    Ein Sachmangel liegt vor, wenn die Baubehörde die Nutzung der Anlage untersagen kann (Vgl. BGH NJW 1991, 2138; NJW-RR 1987, 457).
  • KG, 05.09.2006 - 6 U 5/06

    Werkvertrag: Beachtlichkeit der Anforderungen an Arbeitsstätten beim Erwerb einer

    Teilweise verstieß die Ausführung sogar gegen Auflagen zur Baugenehmigung (vgl. BGH NJW-RR 1987, 457).
  • KG, 06.11.2007 - 13 U 84/06

    Formelle Rechtswidrigkeit eines Doppelhauses: Welche Ansprüche?

    Die Beklagte zu 3. ist hier zwar zu einer Aufklärung über das Fehlen einer Baugenehmigung verpflichtet gewesen, weil die Bedeutung einer Baugenehmigung für die Errichtung, die Nutzung und den Wert eines Bauwerks außer Frage steht (vgl. allerdings jeweils zu den Pflichten eines Verkäufers BGH NJW-RR 1988, 1290, 1291; NJW-RR 1987, 457/458; NJW 1987, 2511, 2512, WM 1985, 230).
  • LG Detmold, 05.10.1988 - 2 S 230/88

    "Angemessene Deckung" des Lebensbedarfs einer Familie; Bestellungen innerhalb des

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   AG Elmshorn, 06.01.1987 - 53 C 468/86   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1987,12398
AG Elmshorn, 06.01.1987 - 53 C 468/86 (https://dejure.org/1987,12398)
AG Elmshorn, Entscheidung vom 06.01.1987 - 53 C 468/86 (https://dejure.org/1987,12398)
AG Elmshorn, Entscheidung vom 06. Januar 1987 - 53 C 468/86 (https://dejure.org/1987,12398)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1987,12398) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1987, 457
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht