Weitere Entscheidungen unten: BGH, 18.12.1986 | BGH, 20.11.1986 | OLG Bremen, 07.10.1986

Rechtsprechung
   BGH, 04.12.1986 - VII ZR 354/85   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1986,149
BGH, 04.12.1986 - VII ZR 354/85 (https://dejure.org/1986,149)
BGH, Entscheidung vom 04.12.1986 - VII ZR 354/85 (https://dejure.org/1986,149)
BGH, Entscheidung vom 04. Dezember 1986 - VII ZR 354/85 (https://dejure.org/1986,149)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Papierentsorgungsanlage - Verwaltungsgebäude - Ballenpresse - Werkvertrag - Gewährleistung - VOB - AGBG

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Einbau einer Ballenpresse zur Errichtung einer Papierentsorgungsanlage in einem Verwaltungsgebäude; Insolierte Vereinbarung der Gewährungsleistungsregelung der VOB/B

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Bauwerksleistung; isolierte Vereinbarung der VOB-Gewährleistung in AGB des Auftraggebers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHZ 99, 160
  • NJW 1987, 837
  • NJW-RR 1987, 468 (Ls.)
  • MDR 1987, 397
  • BauR 1987, 205
  • ZfBR 1987, 83
 
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Wird zitiert von ... (75)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 25.02.1982 - VII ZR 161/80

    Mängelbeseitigungsansprüche nach Abnahme der Bauleistung

    Auszug aus BGH, 04.12.1986 - VII ZR 354/85
    Damit erübrigten sich für die Klägerin weitere Aufforderungen oder Fristsetzungen zur Mängelbeseitigung (vgl. Senat NJW 1982, 1524, 1525).
  • BGH, 24.02.1983 - VII ZR 210/82

    Anforderungen an Nachfristsetzung mit Kündigungsandrohung; Entbehrlichkeit der

    Auszug aus BGH, 04.12.1986 - VII ZR 354/85
    Die Beklagte hat ferner nicht dargetan, daß sie an dem Fehlschlag der Nachbesserung kein Verschulden trifft (vgl. dazu Senat zuletzt NJW 1983, 1731, 1732 m.N.).
  • BGH, 04.11.1982 - VII ZR 65/82

    Begriff des Bauwerks

    Auszug aus BGH, 04.12.1986 - VII ZR 354/85
    Daher fällt auch die plangerechte Montage solcher Bestandteile unter Arbeiten "bei Bauwerken" (vgl. Senatsurteile BGHZ 57, 60, 62 - Rohrbrunnen - vom 8. März 1973 - VII ZR 43/71 = BauR 1973, 246 - Heizungsanlage - vom 22. November 1973 - VII ZR 217/71 - Klimaanlage = BauR 1974, 57, 58 m.N. - in NJW 1974, 136 nur teilweise abgedruckt - vgl. im übrigen BGHZ 72, 206; NJW 1980, 2081 ; 1983, 567; 1984, 168 m.w.N.).
  • BAG, 26.11.2020 - 8 AZR 58/20

    Verfallklausel - Haftung wegen Vorsatzes

    Die Zielsetzung der §§ 307 ff. BGB, den Verwender an der einseitigen Ausnutzung der Vertragsgestaltungsfreiheit zu seinen Gunsten zu hindern, steht der Anerkennung vorformulierter Bedingungen zu seinen Lasten nicht entgegen (st. Rspr. vgl. etwa BAG 18. September 2018 - 9 AZR 162/18 - Rn. 60, BAGE 163, 282; 22. September 2016 - 2 AZR 509/15 - Rn. 20; 18. Dezember 2008 - 8 AZR 105/08 - Rn. 42; 27. Oktober 2005 - 8 AZR 3/05 - Rn. 16; BGH 5. Mai 2015 - XI ZR 214/14 - aaO; 5. April 2006 - VIII ZR 152/05 - Rn. 19; 4. Dezember 1986 - VII ZR 354/85 - zu 3 b der Gründe, BGHZ 99, 160) .
  • BGH, 12.05.2016 - VII ZR 171/15

    Bauträgervertrag: Anwendbarkeit von Werkvertragsrecht bei Mängeln an neu

    a) Die Inhaltskontrolle von Formularklauseln dient ausschließlich dem Schutz des Vertragspartners des Verwenders; der Verwender kann sich nicht auf die Unwirksamkeit einer von ihm gestellten Allgemeinen Geschäftsbedingung berufen (vgl. BGH, Urteil vom 4. Dezember 1986 - VII ZR 354/85, BGHZ 99, 160, 161, juris Rn. 15; Urteil vom 9. März 2006 - VII ZR 268/04, BauR 2006, 1012, 1013, juris Rn. 13 = NZBau 2006, 383; Pfeiffer in Wolf/Lindacher/Pfeiffer, AGB-Recht, 6. Aufl., § 307 Rn. 95; Fuchs in Ulmer/Brandner/Hensen, AGB-Recht, 12. Aufl., vor § 307 BGB Rn. 53 m.w.N.) und darf aus einer solchen Unwirksamkeit keine Vorteile ziehen (vgl. BGH, Urteil vom 25. Februar 2016 - VII ZR 49/15 Rn. 42, zur Veröffentlichung in BGHZ vorgesehen; Temming, AcP 2015, 17, 34).
  • BAG, 19.06.2018 - 9 AZR 615/17

    Ersatzurlaub - Ausschlussfristen - Anspruchsübergang

    Die Inhaltskontrolle schafft lediglich einen Ausgleich für die einseitige Inanspruchnahme der Vertragsfreiheit durch den Verwender der Klausel, sie dient aber nicht dem Schutz des Verwenders vor den von ihm selbst eingeführten Formularbestimmungen (vgl. BAG 22. September 2016 - 2 AZR 509/15 - Rn. 20; 27. Oktober 2005 - 8 AZR 3/05 - zu II 1 a der Gründe; BGH 2. April 1998 - IX ZR 79/97 - zu II 3 a der Gründe; 4. Dezember 1986 - VII ZR 354/85 - zu 3 b der Gründe, BGHZ 99, 160) .
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Rechtsprechung
   BGH, 18.12.1986 - VII ZR 22/86   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1986,659
BGH, 18.12.1986 - VII ZR 22/86 (https://dejure.org/1986,659)
BGH, Entscheidung vom 18.12.1986 - VII ZR 22/86 (https://dejure.org/1986,659)
BGH, Entscheidung vom 18. Dezember 1986 - VII ZR 22/86 (https://dejure.org/1986,659)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Vorliegen einer Ablehnungsandrohung bei Ablehnung einer Nachbesserung durch den Unternehmer und Vornahme einer Ersatzvornahme - Erfüllungsanspruch auf Nachbesserung von Wohnungseigentümern - Antrag auf Vorschuss zur Mängelbeseitigung

  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Zur Ablehnungsandrohung des § 634 Abs. 1 S. 1 BGB

Papierfundstellen

  • NJW 1987, 889
  • NJW-RR 1987, 468 (Ls.)
  • MDR 1987, 574
  • BauR 1987, 209
 
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Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 24.02.1983 - VII ZR 210/82

    Anforderungen an Nachfristsetzung mit Kündigungsandrohung; Entbehrlichkeit der

    Auszug aus BGH, 18.12.1986 - VII ZR 22/86
    Fordert der Besteller den Unternehmer zur Mängelbeseitigung innerhalb einer bestimmten Frist auf und erklärt er zugleich, daß er nach fruchtlosem Fristablauf zwar Nachbesserung durch den Unternehmer ablehnen, aber lediglich zur Ersatzvornahme schreiten und zunächst einen angemessenen Vorschuß auf die voraussichtlichen Mängelbeseitigungskosten anfordern werde, so liegt darin bei verständiger Würdigung keine Ablehnungsandrohung i.S.d. § 634 Abs. 1 Satz 1 BGB sondern die bloße Ankündigung, daß der Besteller von seinem Selbsthilferecht gem. § 633 Abs. 3 BGB Gebrauch machen wolle (im Anschluß an Senatsurteil NJW 1983, 1731).

    Wann eine Fristsetzung mit Ablehnungsandrohung i.S.d. § 634 Abs. 1 Satz 1 BGB anzunehmen ist, wie also eine entsprechende Erklärung des Bestellers zu verstehen ist, richtet sich nach den jeweiligen Umständen (Senatsurteil NJW 1983, 1731, 1732).

  • BGH, 24.05.1973 - VII ZR 92/71

    Beratungspflicht des Architekten bei eigener Sachkunde des Bauherrn oder

    Auszug aus BGH, 18.12.1986 - VII ZR 22/86
    Entgegen der Ansicht des Berufungsgerichts gibt es beim Schadensersatzanspruch aus § 635 BGB keinen Anspruch auf "Vorschuß" (Senatsurteil BGHZ 61, 28).
  • BGH, 04.12.1986 - VII ZR 354/85

    Einbau einer Ballenpresse zur Errichtung einer Papierentsorgungsanlage in einem

    Auszug aus BGH, 18.12.1986 - VII ZR 22/86
    Deshalb kann hier auch auf sich beruhen, inwieweit es überhaupt möglich ist, die Gewährleistungsregelung der VOB/B in einem Bau- oder Bauträgervertrag "isoliert" zu vereinbaren (vgl. dazu Senatsurteile BGHZ 96, 129 und v. 4. Dezember 1986 - VII ZR 354/85 - zur Veröffentlichung bestimmt).
  • BGH, 10.10.1985 - VII ZR 325/84

    AGB: lsolierte Vereinbarung des § 13 VOB/B

    Auszug aus BGH, 18.12.1986 - VII ZR 22/86
    Deshalb kann hier auch auf sich beruhen, inwieweit es überhaupt möglich ist, die Gewährleistungsregelung der VOB/B in einem Bau- oder Bauträgervertrag "isoliert" zu vereinbaren (vgl. dazu Senatsurteile BGHZ 96, 129 und v. 4. Dezember 1986 - VII ZR 354/85 - zur Veröffentlichung bestimmt).
  • BGH, 24.10.1985 - VII ZR 31/85

    Nachbesserungsanspruch: Abtretbarkeit

    Auszug aus BGH, 18.12.1986 - VII ZR 22/86
    Diese Sätze lassen erkennen, daß die Kläger bei Verzug der Beklagten mit der Mängelbeseitigung auf die ihnen nach § 633 Abs. 3 BGB zustehenden Rechte, nämlich Ersatzvornahme und Geltendmachung eines Kostenvorschußanspruchs, zurückgreifen und die Beklagten zunächst darauf hinweisen wollten (vgl. a. Senatsurteil NJW 1986, 713, 715, insoweit nicht abgedruckt in BGHZ 96, 146).
  • BGH, 10.05.1979 - VII ZR 30/78

    Anspruch des Bauherrn auf Mängelbeseitigung; Geltendmachung von Ansprüchen durch

    Auszug aus BGH, 18.12.1986 - VII ZR 22/86
    So hat der Senat in BGHZ 74, 258, 260 ausgesprochen, daß Wohnungseigentümern die Ansprüche nach § 633 Abs. 2, 3 BGB dann nicht mehr zustehen, wenn sie durch Fristsetzung Nachbesserung verlangt und damit die Erklärung verbunden haben, daß sie nach fruchtlosem Ablauf der Frist eine Mängelbeseitigung ablehnen und stattdessen Schadensersatz verlangen werden.
  • BGH, 27.02.1996 - X ZR 3/94

    Zulässigkeit einer Klage auf Abnahme eines Werks; Anforderungen an die Billigung

    Der Tatrichter hat daher bei der Prüfung der Frage, ob dem Verhalten des Bestellers eine Abnahme zu entnehmen ist, stets das gesamte Verhalten beider Parteien zu würdigen und darf sich nicht auf Teilaspekte beschränken (vgl. auch BGH, Urt. v. 18.12.1986 - VII ZR 22/86, NJW 1987, 889, 890 zu 2); zu berücksichtigen sind auch die vom Besteller unter Zugrundelegung seines Sachvortrages beanspruchten Rechtsfolgen.
  • OLG Karlsruhe, 10.04.2018 - 8 U 19/14

    Keine Abnahme durch den vom Bauträger beauftragten Gutachter!

    Weder eine Fristsetzung zur Mangelbeseitigung nebst Ankündigung einer Ersatzvornahme oder der Geltendmachung einer Vorschussforderung noch die Aufforderung zur Erklärung über die Bereitschaft zur Mangelbeseitigung unter Fristsetzung genügen dem Erfordernis einer eindeutigen Erklärung im Sinne von § 634 Abs. 1 S. 1 BGB a.F. (BGH, Urteil vom 16.09.1999 - VII ZR 456/98 - Urteil vom 18.12.1986 - VII ZR 22/86 -).
  • OLG Nürnberg, 27.06.2003 - 6 U 3219/01

    Kostenvorschuss des Werkunternehmers bei nicht absehbarer Durchführbarkeit der

    Daß sich die Klägerin für den Fall erfolglosen Fristablaufs im Schreiben ihres Architekten vom 8.7.1999 eine Selbstbeseitigung "vorbehalten" bzw. im eigenen Schreiben vom 14.9.1999 Geltendmachung eines Kostenvorschusses angekündigt hat, genügt dafür nicht (vgl. BGH BauR 87, 209; KG BauR 88, 724; OLG Köln BauR 96, 725; OLG Hamm NJW-RR 96, 272).
  • OLG Brandenburg, 11.01.2000 - 11 U 197/98

    Überwachungspflichten des bauaufsichtsführenden Architekten; Abdichtung eines

    Ein Verstoß gegen die Verarbeitungsvorschriften eines Herstellers führt mit Blick auf das vertraglich nicht übernommene Gebrauchsrisiko des Bestellers selbst dann zu einem Mangel, wenn das Werk ansonsten technisch nicht zu beanstanden wäre (vgl. OLG Karlsruhe, NJW 1987, 889).
  • OLG Dresden, 19.07.1999 - 2 U 3676/98

    Fälligkeit des Rückforderungsanspruchs wegen Überzahlung; Aufrechnung gegen

    g) Ein Vorschussanspruch zur Beseitigung der Mängel am Außenputz in Höhe von DM 25.990,00 steht der Beklagten nicht zu, da sie durch die Erfüllungsverweigerung der Klägerin den Nachbesserungsanspruch verloren hat (vgl. BGHZ 74, 258 [262]; BGH BauR 1987, 209 [210]).
  • OLG Hamm, 13.12.2000 - 25 U 148/98

    Mängel bei Parkettverlegung; Verlegung von Parkett auf Fußbodenheizung;

    In der Ablehnung einer weiteren Mängelbeseitigung durch den Unternehmer bei gleichzeitiger Ankündigung der Ersatzvornahme ist aber regelmäßig gerade keine Ablehnungsandrohung i.S.d. § 634 Abs. 1 S. 1 BGB zu sehen, sondern nur die Ankündigung des Selbsthilferechts (vgl. hierzu BGH NJW 1987, 889 (890)).
  • OLG Hamm, 29.06.1994 - 12 U 169/93

    Abzug neu für alt bei verzögerten Nachbesserungsarbeiten?

    Es ist anerkannt, daß die Ankündigung einer Ersatzvornahme nach § 633 Abs. 3 BGB keine wirksame Ablehnungsandrohung in diesem Sinne darstellt (BGH NJW 1987, 889 [BGH 18.12.1986 - VII ZR 22/86] ).
  • OLG Celle, 06.02.2003 - 5 U 159/02

    Vorschuss wegen mangelhafter Bauleistungen; Werkvertrag über die schlüsselfertige

    Denn dieser Satzteil darf nicht aus dem Zusammenhang gerissen und allein für sich betrachtet werden (vgl. dazu BGH v. 18.12.1986 - VIII ZR 22/86, MDR 1987, 574 = BauR 1987, 209 = NJW 1987, 889 m.w.N.).
  • OLG Stuttgart, 29.03.2005 - 12 U 106/04

    Bauvertrag: Einvernehmliche Neubegründung der nach Ablauf der

    Der Bundesgerichtshof (NJW 1987, 889) hat zwar ein Schreiben, in dem die Mangelbeseitigung abgelehnt und zugleich erklärt wurde, der Besteller werde die notwendigen Arbeiten durch vom ihm bestellte Unternehmer besorgen lassen, nicht als hinreichende Fristsetzung mit Ablehnungsandrohung angesehen, hob aber als entscheidendes Kriterium hervor, dass in dem Schreiben zugleich eine Vorschusszahlung verlangt wurde, die nur im Rahmen des § 633 Abs. 3 BGB, nicht jedoch im Rahmen des § 635 BGB beansprucht werden kann.
  • OLG Düsseldorf, 27.04.2001 - 22 U 173/00

    Abgeändertes Vertragsangebot - Treu und Glauben - verkürzte Bezeichnung unter

    Hierfür ist die bloße Ankündigung, vom Selbstbeseitigungsrecht gem. § 633 Abs. 3 BGB Gebrauch zu machen, nicht ausreichend (BGH, Urt. v. 18.12.1986, NJW 1987, 889, 890).
  • OLG Hamm, 18.10.2007 - 21 U 33/07

    Verjährung von Nachbesserungsansprüchen aus einem Bauvertrag - Verjährungshemmung

  • OLG Düsseldorf, 20.09.2005 - 20 U 213/04

    Keine verbotene Rechtsberatung durch einen Bausachverständigen

  • KG, 22.04.2016 - 21 U 119/14

    Kostenvorschussanspruch für die Beseitigung von Mängeln an der Abdichtung einer

  • OLG Düsseldorf, 22.05.2003 - 5 U 33/00

    Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen durch die

  • OLG Naumburg, 08.06.2005 - 12 U 90/03

    § 648a BGB: Präzise Nachfristsetzung erforderlich!

  • OLG Köln, 05.03.2001 - 13 W 84/00

    Erledigung einer Vorschussklage durch Streithelfer des Beklagten

  • OLG Dresden, 09.06.2000 - 8 U 814/99

    Verhältnis der Ansprüche auf Schadensersatz wegen Nichterfüllung und

  • OLG Köln, 20.05.1996 - 19 U 204/95

    Mängel einer Optimierungssoftware

  • OLG Köln, 05.03.2001 - 13 W 85/00

    Beschwerde; Streithelfer; Erledigung; Kostenentscheidung; Sachverständiger

  • OLG Bamberg, 02.05.1988 - 4 U 13/88

    Anspruch auf Kostenvorschuß bei Ersatzvornahme

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Rechtsprechung
   BGH, 20.11.1986 - VII ZR 332/85   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1986,1197
BGH, 20.11.1986 - VII ZR 332/85 (https://dejure.org/1986,1197)
BGH, Entscheidung vom 20.11.1986 - VII ZR 332/85 (https://dejure.org/1986,1197)
BGH, Entscheidung vom 20. November 1986 - VII ZR 332/85 (https://dejure.org/1986,1197)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Einrede der vorbehaltlosen Annahme der Schlusszahlung - Vom Architekten festgestellte und dem Auftragnehmer durch Rückgabe der "berichtigten" Schlussrechnung mitgeteilte Überzahlung - Einer Schlusszahlung gleichstehende Zahlungsverweigerung - Für den Auftraggeber ...

  • rechtsportal.de

    BGB § 631; VOB/B § 16 Nr. 3 Abs. 2
    Ablehnung weiterer Zahlungen durch Anbringung eines Vermerks auf der Schlußrechnung

  • ibr-online

    Schlußzahlung: Ablehnung weiterer Zahlungen durch Auftraggeber

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1987, 775
  • NJW-RR 1987, 468 (Ls.)
  • MDR 1987, 489
  • BB 1987, 436
  • BauR 1987, 218
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 31.01.1980 - VII ZR 245/79

    Zahlungsablehnung mit Schlußzahlungswirkung

    Auszug aus BGH, 20.11.1986 - VII ZR 332/85
    Denn es kommt nicht darauf an, ob die vom Auftraggeber für seine Zahlungsverweigerung gegebene Begründung stichhaltig ist (vgl. Senatsurteil vom 31. Januar 1980 - VII ZR 245/79 = BauR 1980, 278, 279 = ZfBR 1980, 140 m.N.).

    Daß die Auffassung, der Auftraggeber schulde nichts mehr, stimmt, ist auch in diesem Zusammenhang nicht erforderlich (Senatsurteil BauR 1980, 278, 279).

  • BGH, 20.04.1978 - VII ZR 67/77

    Wirksamkeit des Vorbehalts

    Auszug aus BGH, 20.11.1986 - VII ZR 332/85
    Eine solche Ermächtigung zur Abgabe einer der Schlußzahlung gleichstehenden Erklärung, wonach weitere Zahlungen endgültig abgelehnt werden, ergibt sich regelmäßig schon daraus, daß - wie im vorliegenden Fall - der Auftragnehmer allein mit dem Architekten des Auftraggebers verhandelt hat und auch verhandeln sollte (vgl. a. Senatsurteile NJW 1977, 1634; 1978, 1631 für den Empfang der Vorbehaltserklärung).
  • BGH, 24.03.1983 - VII ZR 329/81

    Vorbehaltlose Annahme der Schlußzahlung

    Auszug aus BGH, 20.11.1986 - VII ZR 332/85
    Die einer Schlußzahlung gleichstehende Zahlungsverweigerung wird in ihrer Eindeutigkeit auch nicht dadurch in Frage gestellt, daß die geltend gemachten Gegenforderungen nur pauschal beziffert und nicht substantiiert begründet worden sind (vgl. Senatsurteil vom 24. März 1983 - VII ZR 329/81 = BauR 1983, 476, 477 = ZfBR 1983, 234 m.N.).
  • BGH, 12.05.1977 - VII ZR 270/75

    Adressat der Vorbehaltserklärung

    Auszug aus BGH, 20.11.1986 - VII ZR 332/85
    Eine solche Ermächtigung zur Abgabe einer der Schlußzahlung gleichstehenden Erklärung, wonach weitere Zahlungen endgültig abgelehnt werden, ergibt sich regelmäßig schon daraus, daß - wie im vorliegenden Fall - der Auftragnehmer allein mit dem Architekten des Auftraggebers verhandelt hat und auch verhandeln sollte (vgl. a. Senatsurteile NJW 1977, 1634; 1978, 1631 für den Empfang der Vorbehaltserklärung).
  • BGH, 22.12.1983 - VII ZR 213/82

    Beginn der Verjährung des Anspruchs auf die Schlußzahlung

    Auszug aus BGH, 20.11.1986 - VII ZR 332/85
    Dazu genügte der bloße Hinweis auf geleistete Zahlungen oder auf Erfüllungssurrogate (Senatsurteil NJW 1984, 1757, 1758).
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Rechtsprechung
   OLG Bremen, 07.10.1986 - 1 U 151/85 (a)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1986,2983
OLG Bremen, 07.10.1986 - 1 U 151/85 (a) (https://dejure.org/1986,2983)
OLG Bremen, Entscheidung vom 07.10.1986 - 1 U 151/85 (a) (https://dejure.org/1986,2983)
OLG Bremen, Entscheidung vom 07. Oktober 1986 - 1 U 151/85 (a) (https://dejure.org/1986,2983)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Restwerklohn; Pflicht zur Nachbesserung; Mangelhaftigkeit eines Außenputzes; Nichtbestehen vertraglicher Beziehungen; Bauherrenmodell; Wirksamkeit einer Zahlungsklausel; Mängelfreiheitsbestätigung durch Wohnungserwerber; Wirksamkeit einer Aufrechnung; ...

  • ibr-online

    AGB - Vertragsstrafen bei Zwischenfristüberschreitungen am Bau

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1987, 468
  • NJW-RR 1988, 192 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 27.11.1974 - VIII ZR 9/73

    Geltendmachung von Schadensersatz wegen entgangenen Gewinns; Anforderungen an die

    Auszug aus OLG Bremen, 07.10.1986 - 1 U 151/85
    Eine solche Regelung ist mit § AGB-GESETZ § 9 AGB-GESETZ § 9 Absatz II Nr. 1 AGB-Gesetz unvereinbar und verstößt insbesondere gegen das in § BGB § 340 BGB § 340 Absatz II BGB niedergelegte Kumulierungsverbot von Vertragsstrafe und Schadensersatz, das gleichermaßen für den Anspruch auf Schadensersatz wegen Nichterfüllung wie auch für Schadensersatz wegen nicht gehöriger Erfüllung (z. B. Verzug) gilt (vgl. BGHZ 63, BGHZ 63 Seite 256 (BGHZ 63 Seite 258) = NJW 1975, NJW Jahr 1975 Seite 163; Wolf-Horn-Lindacher, § 11 Nr. 6 Rdnrn. 23, 33; Löwe-Graf v. Westfalen-Trinkner, AGB-Gesetz, 2. Aufl., § 11 Rdnr. 22).
  • BGH, 18.11.1982 - VII ZR 305/81

    Vorbehalt der Vertragsstrafe

    Auszug aus OLG Bremen, 07.10.1986 - 1 U 151/85
    Der Kern der vom LG herangezogenen Entscheidung BGHZ 85, BGHZ 85 Seite 305 ff. = NJW 1983, NJW Jahr 1983 Seite 385 befaßt sich mit der Wirksamkeit eines völligen Ausschlusses der Geltendmachung des Vertragsstrafenvorbehalts in AGB.
  • BGH, 08.05.1973 - IV ZR 158/71

    Maklerprovision bei Alleinauftrag

    Auszug aus OLG Bremen, 07.10.1986 - 1 U 151/85
    Sie fällt ersatzlos weg, da nach herrschender Meinung eine teilweise Aufrechterhaltung im Wege "geltungserhaltender Reduktion" nicht möglich ist (vgl. BGHZ 60, BGHZ 60 Seite 377 (BGHZ 60 Seite 384) = NJW 1973, NJW Jahr 1973 Seite 1144).
  • OLG Karlsruhe, 21.12.2018 - 8 U 55/17

    VOB-Vertrag: Einrede des nichterfüllten Vertrags wegen Sachmängeln bei

    Das ist etwa dann der Fall, wenn eine Überschreitung der ersten Zwischenfrist dergestalt bis zur Gesamtfertigstellung fortwirken kann, dass ohne Hinzutreten weiterer Verzögerungen auch nachfolgende Zwischenfristen und die Gesamtfertigstellungsfrist entsprechend überschritten werden und dann die Vertragsstrafe nach der Klausel für jeden Zwischentermin und den Gesamtfertigstellungstermin kumulativ anfällt (vgl. OLG Köln, Urteil vom 17.08.2010 - 3 U 69/09 -, juris Rn. 54; OLG Hamm, Urteil vom 10.02.2000 - 21 U 85/98 -, juris Rn. 31; OLG Bremen, Urteil vom 07.10.1986 - 1 U 151/85 -, juris Orientierungssatz).
  • OLG Rostock, 17.03.2003 - 3 U 107/02

    Unternehmereigenschaft des Existenzgründers

    Aus diesem Grunde kann die Verpflichtung des Verwenders, sich auf seinen Schadensersatzanspruch wegen Nichterfüllung die aus dem gleichen Grunde vom Kunden verwirkte Vertragsstrafe anrechnen zu lassen (§ 340 Abs. 2 BGB), nicht durch AGB abbedungen werden (vgl. BGHZ 63, 256; OLG Bremen, NJW-RR 1987, 468 [469]; MünchKomm/Basedow, a.a.O., § 11 AGBG Rdn. 8).
  • OLG Jena, 26.01.1999 - 8 U 1273/98

    Kann für verspätete Rechnungslegung Vertragsstrafe vereinbart werden?

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  • OLG Bremen, 13.11.1991 - 1 U 53/91

    Anspruch auf Schadensersatz aus §§ 823 Abs. 2 BGB, 1, 5 BSG

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  • OLG Rostock, 12.01.1994 - 2 U 71/93

    Zahlung einer in allgemeinen Geschäftsbedigungen festgelegten Vertragsstrafe an

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