Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 05.02.1987 - 6 U 1319/86   

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OLG Koblenz, 05.02.1987 - 6 U 1319/86 (https://dejure.org/1987,2987)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 05.02.1987 - 6 U 1319/86 (https://dejure.org/1987,2987)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 05. Februar 1987 - 6 U 1319/86 (https://dejure.org/1987,2987)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Zustellung; Beschlußverfügung; Beglaubigt; Abschrift

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 648

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1987, 509
  • GRUR 1987, 319
 
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Wird zitiert von ... (9)

  • LG Trier, 23.12.2023 - 7 HKO 59/20

    Unterlassungsanspruch eines Vereins gegen den unlauteren Wettbewerb gegen die

    Ein solches neues Vorbringen ist aber nicht zu berücksichtigen, da es möglich gewesen wäre, das neue Verteidigungsmittel rechtzeitig mitzuteilen, insbesondere bereits mit Schriftsatz vom 02.12.2020 (so auch OLG Koblenz, Urteil vom 05.02.1987, Az: 6 U 1319/86, zitiert nach juris).

    Ein solches neues Vorbringen ist aber nicht zu berücksichtigen, da es möglich gewesen wäre, das neue Verteidigungsmittel rechtzeitig mitzuteilen (OLG Koblenz, Urteil vom 05.02.1987, Az: 6 U 1319/86, zitiert nach juris).

  • OLG Düsseldorf, 09.07.2021 - 2 U 4/21

    Cinacalcet Cinacalcet-Schnellauflösungsformulierung

    Unabhängig von der Frage, ob im einstweiligen Verfügungsverfahren überhaupt eine Schriftsatzfrist nach § 283 ZPO eingeräumt werden kann (dagegen: OLG Hamm, GRUR 1989, 931 - Vollziehungsfrist; OLG München, GRUR 1979, 172 - Kinderwochen; Zöller/Vollkommer, ZPO, 33. Aufl. 2020, § 922 Rn. 21; a.A. OLG Koblenz, GRUR 1987, 319 - Verspätetes Vorbringen) hat die Verfügungsbeklagte den Antrag auf Schriftsatznachlass unter der Bedingung gestellt, dass der Senat diese eidesstattliche Versicherung verwerten will.
  • OLG Düsseldorf, 09.07.2021 - 2 U 3/21

    Unrechtmäßiges Gebrauchmachen von einem Patent Schnellauflösungsformulierung mit

    Unabhängig von der Frage, ob im einstweiligen Verfügungsverfahren überhaupt eine Schriftsatzfrist nach § 283 ZPO eingeräumt werden kann (dagegen: OLG Hamm, GRUR 1989, 931 - Vollziehungsfrist; OLG München, GRUR 1979, 172 - Kinderwochen; Zöller/Vollkommer, ZPO, 33. Aufl. 2020, § 922 Rn. 21; a.A. OLG Koblenz, GRUR 1987, 319 - Verspätetes Vorbringen) setzt diese Vorschrift verspätetes Vorbringen des Gegners voraus, zu welchem sich eine Partei in der mündlichen Verhandlung nicht erklären kann.
  • OLG Hamburg, 08.07.1993 - 3 U 68/93

    Anforderungen an die Zustellung einer Unterlassungsverfügung

    Das ergibt sich zwar nicht schon aus § 187 S. 2 ZPO , wonach eine Heilung nicht möglich ist, wenn durch die Zustellung eine Notfrist in Gang gesetzt werden soll (so aber - teils unter analoger Anwendung der Vorschrift - OLG Koblenz, NJW-RR 1987, 509, 510; GRUR 1980, 943, 944; Fritze, Festschrift für G. Schiedermair, 1976, 141, 151; Schütze, BB 1978, 589; Stein/Jonas/Grunsky, ZPO , 20. Aufl., Bd. IV/2, 1988/1981, § 929 Rdn. 20; Wedemeyer, NJW 1979, 293, 294).
  • LG Berlin, 29.09.2009 - 27 O 482/09

    Zustellung einer einstweiligen Verfügung

    Für eine ordnungsgemäße Zustellung der einstweiligen Zustellung wäre es erforderlich gewesen, eine Ausfertigung der einstweiligen Verfügung oder eine beglaubigte Abschrift der Ausfertigung (vgl. BGH, NJW 2004, 506; OLG Koblenz, NJW-RR 1987, 509) in vollständiger Fassung so zu übergeben, dass insbesondere keine Seite fehlt (vgl. BGH, NJW 1998, 1959).
  • OLG Frankfurt, 20.01.1992 - 6 W 108/91

    Unwirksamkeit bei unvollständiger Zustellung einer Beschlussverfügung

    Zuzustellen ist eine Ausfertigung der einstweiligen Verfügung oder eine beglaubigte Abschrift; eine nicht beglaubigte Abschrift genügt nicht (OLG Koblenz, NJW-RR 1987, 509).
  • LG Bonn, 30.03.2006 - 14 O 37/06

    WM-Karten-Gewinnspiel durch Oddset nicht wettbewerbswidrig

    Bei einer mündlichen Verhandlung über den Erlass der einstweiligen Verfügung gilt das Grundrecht jedoch uneingeschränkt (vgl. OLG Koblenz NJW-RR 1987, 509 ff. m. w. N.).
  • LG Bonn, 22.04.2008 - 11 O 18/08

    Wettbewerbsrechtlicher Unterlassungsanpruch hinsichtlich der Vornahme von

    Die Streitfrage, ob und ggf. in welchem Umfang gegen die Berücksichtigung dieses Vorbringens Bedenken bestehen könnten (s. hierzu z.B. OLG Koblenz, NJW-RR 1987, 509 sowie die Darstellung von Klute in GRUR 2003, 34 ff), bedurfte daher keiner Entscheidung.
  • LG Berlin, 19.03.2018 - 101 O 109/17
    Soweit die Antragsgegnerin zuletzt die "Verspätung" des Vortrages der Antragstellerinnen im Schriftsatz vom 28. Februar 2018 zur Aktivlegitimation meint, rügen zu müssen, verkennt sie, dass im einstweiligen Verfügungsverfahren § 296 ZPO nicht zur Anwendung kommt (vgl. OLG Koblenz NJW-RR 1987, 509 m. w. N.).
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   OLG Koblenz, 05.11.1986 - 11 WF 1390/86   

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https://dejure.org/1986,6142
OLG Koblenz, 05.11.1986 - 11 WF 1390/86 (https://dejure.org/1986,6142)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 05.11.1986 - 11 WF 1390/86 (https://dejure.org/1986,6142)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 05. November 1986 - 11 WF 1390/86 (https://dejure.org/1986,6142)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Statthaftigkeit der Beschwerde gegen sitzungspolizeiliche Maßnahmen; Ausschluss eines Korrespondenzanwalts von der Teilnahme an einer mündlichen Verhandlung

  • mansui.eu PDF

    GVG § 170
    Verfahrensrecht; Rechtsmittel; Statthaftigkeit der Beschwerde gegen sitzungspolizeiliche Maßnahmen; Ausschluß eines Korrespondenzanwalts von der Teilnahme an einer mündlichen Verhandlung in einer nichtöffentlichen Familiensache; Anfechtbarkeit des Ausschlusses.

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1987, 509
  • FamRZ 1987, 404
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Hamburg, 10.06.1976 - 3 Ws 18/76
    Auszug aus OLG Koblenz, 05.11.1986 - 11 WF 1390/86
    Daraus, daß in diesem Fall die Beschwerdemöglichkeit ausdrücklich geregelt ist, jedoch ansonsten eine Bestimmung über die Zulässigkeit einer Beschwerde gegen sitzungspolizeiliche Maßnahmen in dem Gerichtsverfassungsgesetz nicht enthalten ist, ergibt sich die Unzulässigkeit einer solchen Beschwerde (s. auch OLG Hamburg NJW 1976, 1987 f).
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Rechtsprechung
   LG Frankfurt/Main, 22.12.1986 - 2/24 S 249/86   

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https://dejure.org/1986,5343
LG Frankfurt/Main, 22.12.1986 - 2/24 S 249/86 (https://dejure.org/1986,5343)
LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 22.12.1986 - 2/24 S 249/86 (https://dejure.org/1986,5343)
LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 22. Dezember 1986 - 2/24 S 249/86 (https://dejure.org/1986,5343)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1987, 784
  • NJW-RR 1987, 509 (Ls.)
  • MDR 1987, 330
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • AG Düsseldorf, 26.02.1996 - 29 C 18143/95
    Erfolgt der Vertragsschluss durch einen Ehegatten für Familienangehörige, so ist davon auszugehen, dass der Anmeldende auch insoweit alleiniger Vertragspartner des Reiseveranstalters wird (Landgericht Frankfurt, NJW 1987, 784; Führich, Reiserecht, 1995, § 7 Rdnr. 111).
  • LG Frankfurt/Main, 28.09.1987 - 2124 S 217/87
    Die (in Analogie zu § 565 Abs. 2 ZPO bestehende) Bindungswirkung der ersten Instanz an die im zurückverweisenden Urteil des Berufungsgerichts niedergelegte tragende Rechtsauffassung ist auch dann gegeben, wenn die Zurückverweisung auf eine analoge Anwendung des § 538 Abs. 1 Nr. 2 ZPO gestützt wird (Ergänzung zu LG Frankfurt/M. NJW 87, 784= MDR 87, 330; NJW-RR 87, 745).
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   OLG Düsseldorf, 26.02.1986 - 19 U 44/85   

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https://dejure.org/1986,4749
OLG Düsseldorf, 26.02.1986 - 19 U 44/85 (https://dejure.org/1986,4749)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 26.02.1986 - 19 U 44/85 (https://dejure.org/1986,4749)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 26. Februar 1986 - 19 U 44/85 (https://dejure.org/1986,4749)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1987, 507
  • NJW-RR 1987, 509 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • OLG Karlsruhe, 28.10.2003 - 17 U 59/02

    Verspäteter Tatsachenvortrag: Voraussetzungen für die Zurückweisung als verspätet

    Dieser Verfahrensfehler wird nicht dadurch geteilt, dass sich aus dem nachgereichten Vorbringen des Beklagten in der Berufungsinstanz ergibt, dass auch bei richtigem Vorgehen nach § 283 ZPO eine Zurückweisung der Klagebegründung als verspätet erfolgt wäre (vgl. Stein/Jonas/Leipold, ZPO, 21. Aufl., § 283 RN 5; OLG Düsseldorf, NJW 1987, 507/508).
  • OLG Oldenburg, 09.11.1995 - 8 U 113/95

    Anforderungen an die Zurückweisung verspäteten Vorbringens unter dem Aspekt eines

    Das Berufungsgericht darf die erstinstanzliche Anwendung der Verspätungsvorschriften lediglich einer Rechtskontrolle unterziehen und ist deshalb auch dann gehindert, eine fehlerhafte Begründung durch eine eigene zu ersetzen, wenn nach dem Akteninhalt die sachlichen Voraussetzungen für eine Zurückweisung nach den Tatbeständen des § 296 Abs. 1 und / oder Abs. 2 ZPO gegeben sind (BGH NJW 1981, 2255; 1990, 1302, 1304 [BGH 13.12.1989 - VIII ZR 204/82] ; 1992, 1965 [BGH 01.04.1992 - VIII ZR 86/91] ; OLG Düsseldorf, NJW 1987, 507, 508 [OLG Düsseldorf 26.02.1986 - 19 U 44/85] ; Zöller-Gummer, a.a.O., § 528 Rndnr.
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   OLG Frankfurt, 26.03.1986 - 17 U 235/84   

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https://dejure.org/1986,4682
OLG Frankfurt, 26.03.1986 - 17 U 235/84 (https://dejure.org/1986,4682)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 26.03.1986 - 17 U 235/84 (https://dejure.org/1986,4682)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 26. März 1986 - 17 U 235/84 (https://dejure.org/1986,4682)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1987, 506
  • NJW-RR 1987, 509 (Ls.)
  • MDR 1986, 593
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