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OLG Düsseldorf, 12.02.1987 - 2 U 253/86 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)
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Verfahrensgang
- OLG Düsseldorf, 12.02.1987 - 2 U 253/86
- BVerfG - 1 BvR 347/87 (anhängig)
Papierfundstellen
- NJW-RR 1987, 763
Wird zitiert von ... (7)
- OLG Düsseldorf, 21.04.2015 - 20 U 181/14
Anforderungen an die Vollziehung einer Urteilsverfügung
Die an die Versäumung der Vollziehungsfrist geknüpften Rechtsfolgen treten zudem schon im Anordnungsverfahren unabhängig davon ein, aus welchem Grund die Frist versäumt wurde (vgl. OLG Düsseldorf, NJW-RR 1987, 763, 764). - OLG Hamm, 10.06.2008 - 4 U 56/08
Anforderungen an die Vollziehung einer Unterlassungsverfügung
Auf ein Verschulden der Antragstellerin kommt es ebenso wenig an wie auf die Frage, ob gerichtliche Versäumnisse zugrunde gelegen haben (OLG Düsseldorf NJW-RR 1987, 763 f.). - OLG Bremen, 21.07.1994 - 2 U 43/94
Voraussetzungen für den Erlass einer einstweiligen Verfügung; Aufhebung einer …
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- LG Bielefeld, 19.02.2008 - 15 O 169/07
Aufhebung einer einstweiligen Verfügung bei nicht fristgerechter Vollziehung; …
Ob sich die Antragstellerin -über ihre Verfahrensbevollmächtigteninnerhalb der Vollziehungsfrist um die rechtzeitige Zurverfügungstellung des Urteils bemüht hat, kann offenbleiben; auf Verschulden der Antragstellerin kommt es ebenso wenig an wie auf die Frage, ob gerichtliche Versäumnisse zugrundegelegen haben (vgl. OLG Düsseldorf NJW-RR 87, 763 f.; OLG Frankfurt NJW-RR 87, 764 f.). - OLG Düsseldorf, 03.06.1998 - 3 W 201/98 Dabei muß für den Schuldner jedoch unmißverständlich erkennbar sein, daß der Gläubiger von der erwirkten einstweiligen Verfügung Gebrauch machen will (OLG Düsseldorf, v. 12.2.1987 - 2 U 253/86 = NJW-RR 1987, 763, 764).
- LG Trier, 22.04.2022 - 11 O 4/22
Vollziehungszustellung des Titels im Parteibetrieb; Einstweilige Verfügung …
Dass noch unter dem 26.01.2022 mittels anwaltlichem Schriftsatz die Erteilung einer vollstreckbaren Ausfertigung des Versäumnisurteils vom 17.01.2022 beantragt wurde, kann dagegen nicht als hinreichende Vollziehungsmaßnahme angesehen werden (so wohl auch OLG Hamm, GRUR 1987, 853; OLG Düsseldorf, NJW-RR 1987, 763, 764), dies insbesondere vor dem Hintergrund, dass hierdurch noch nicht der notwendige Vollziehungsdruck auf den Aufhebungskläger ausgeübt wurde, da die einstweilige Verfügung gemäß Versäumnisurteil vom 17.01.2022 eine Ordnungsmittelandrohung schon nicht enthalten hat (…vgl. Huber, in: Musielak/Voit, ZPO, 19. Aufl. 2022, ZPO § 936 Rn. 5). - OLG Düsseldorf, 10.05.2001 - 2 U 126/00
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Eine Amtszustellung genügt nicht, wobei auch die erstmals durch Urteil ergangene Unterlassungsverfügung der Vollziehung durch Parteizustellung innerhalb der vom Gesetz vorgeschriebenen Frist bedarf (vgl. Urteil des Senats vom 12. Februar 1987, veröffentlicht in NJW-RR 1987, 763 sowie Berneke a.a.O. Rdn. 312 mit zahlreichen Nachweisen).