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   KG, 15.10.1986 - 24 W 910/86   

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https://dejure.org/1986,2426
KG, 15.10.1986 - 24 W 910/86 (https://dejure.org/1986,2426)
KG, Entscheidung vom 15.10.1986 - 24 W 910/86 (https://dejure.org/1986,2426)
KG, Entscheidung vom 15. Oktober 1986 - 24 W 910/86 (https://dejure.org/1986,2426)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Aufhebung des Beschlusses einer Wohnungseigentümerversammlung betreffend die Entlastung des Verwalters der Wohnanlage; Fehlen einer den Grundsätzen einer ordnungsmäßigen Verwaltung entsprechenden Jahresabrechnung; Nachreichen einer vollständigen Abrechnung im Lauf des ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    WEG § 28 Abs. 3

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1987, 79
  • MDR 1987, 237
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • BGH, 17.07.2003 - V ZB 11/03

    Beschwerdebefungnis der Wohnungseigentümer bei gerichtlicher Entscheidung über

    1b Z 14/88">NJW-RR 1989, 840, 841; KG, NJW-RR 1987, 79, 80; 1993, 404; OLG Celle, OLGZ 1983, 177, 179; OLG Frankfurt a.M., OLGZ 1989, 60; OLG Düsseldorf, NZM 1999, 269; Bärmann/Pick/Merle, aaO, § 28 Rdn. 122; Weitnauer/Hauger, WEG, 8. Aufl., § 28 Rdn. 31; Staudinger/Bub, aaO, § 28 WEG Rdn. 438).
  • OLG Düsseldorf, 09.11.2001 - 3 Wx 13/01

    Abrechnungsgenehmigung als Entlastung des Verwalters?

    Ob gleichwohl regelmäßig angenommen werden kann, dass dem Verwalter mit dem Beschluss über die Jahresabrechnung Entlastung erteilt wird (BayObLG WE 1989, 64, 65; KG NJW-RR 1987, 79; Senatsbeschluss - 3 Wx 92/00 - vom 30. Oktober 2000; Bärmann/Pick/Merle WEG 8. Auflage 2000 § 28 Rdz. 109) oder ob es hierzu im Einzelfall des Hinzutretens besonderer Umstände bedarf, mag dahinstehen.

    Denn zur Zeit der Beschlussfassungen wurde die Frage, ob eine Verwalterentlastung überhaupt ordnungsgemäßer Verwaltung entsprechen kann - soweit ersichtlich - in Literatur und Rechtsprechung noch nicht diskutiert; es galt vielmehr - wie es noch heute gängige Rechtsprechung ist (BayObLG WE 1989, 64, 65; KG NJW-RR 1987, 79; Senat a.a.O.) und der herrschenden Meinung entspricht (Bärmann/Pick/Merle WEG 8. Auflage 2000 § 28 Rdz. 109), dass - bei Fehlen gegenteiliger Anhaltspunkte - regelmäßig angenommen wurde, dem Verwalter sei mit dem Beschluss über die Jahresabrechnung zugleich für diese Abrechnungsperiode Entlastung erteilt.

  • BayObLG, 21.03.1989 - BReg. 1b Z 14/88

    Bestätigung der Ungültigerklärung eines Wohnungseigentümerbeschlusses über die

    Die Entlastung hat zur Folge, daß den Wohnungseigentümern insoweit keine Ansprüche mehr gegen den Verwalter zustehen (BayObLGZ 1986, 263/266; 1987, 86/94; KG NJW-RR 1987, 79/80: Augustin § 28 Rn. 31).
  • OLG Hamburg, 05.02.1988 - 2 W 67/85

    Entlastung des Verwalters; Ursächlichkeit eines Mangels für das

    Allerdings wird entsprechend der für den Wirtschaftsplan getroffenen Bestimmung ( § 28 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 WEG ) allgemein auch für die Jahresabrechnung gem. § 28 Abs. 3 WEG eine solche Aufgliederung der Belastungen verlangt (vgl. noch KG ZMR 87, 31 = NJW-RR 87, 79; KG NJW-RR 87, 1160; OLG Hamm OLGZ 75, 157; OLG Frankfurt OLGZ 84, 257; BayObLGZ 87, 87).
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