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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 15.10.1986 - 3 Wx 340/86   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1986,4344
OLG Düsseldorf, 15.10.1986 - 3 Wx 340/86 (https://dejure.org/1986,4344)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 15.10.1986 - 3 Wx 340/86 (https://dejure.org/1986,4344)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 15. Oktober 1986 - 3 Wx 340/86 (https://dejure.org/1986,4344)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • NJW 1987, 1651
  • NJW-RR 1987, 842 (Ls.)
  • MDR 1987, 417
  • Rpfleger 1987, 199
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Düsseldorf, 23.04.1986 - 9 U 228/85

    Bestimmtheit einer Reallast

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 15.10.1986 - 3 Wx 340/86
    Die Auffassung des OLG DUsseldorf (Rpfleger 1986, 366 äEUR MittRhNotK 1986, 119 ), das nach dieser gemas § 22 GemeinheitsteilungsG im ganzen Land Noå rhein-Westfalen anweridbaren Vorschrift eine Reallast nur in derã¬rpflich-tung des GrundstUckseigentUmers zur Zahlung einer festen Geidrenle an den Berechtigten bestehen dã?rfe, ist in der Literatur einhellig abgelehnt worden (vgl. Meyer-Stolte, Rpfleger 1986, 366; Daniels, MittRhNotK 1986, 166 ; Hintzen, MittRhNotK 1986, 166; Cuslodis, MittRhNotF( 1986, 177).

    Durch BeschluB vom 9.2.1987 hat der Rechtspfleger den mit Schreiben des Neä¹?rs vom 5.2.1987 gestellten Antrag auf Eintragung der Reallast mit der BegrUndung zurUckgewiesen, gernç?½8 Art. 30 Nr. 1 PrAGBGB dtièEUR?ï¼?wie das OLG Dusseldorf durch Uè.EURii vom ver6ffentlicht in Rpfleger 1986, 366 = 23.4.1986 äEUR 9 U 228/85 äEURï¼? MittRhNotK 1986, 119 ) entschieden habe, im Lande Nordrhein-Westfalen ein Realla試 nur in der Verpflichtung des GrundstockseigentUæ?¥ mers zur Zahlung einer festen Rente an den Berechtigten bestehen Aus den Gronden: Der angefochtene BeschluB ist aufzuheben, denn die ZurUckweisung des Eiritragungsantrags ist nicht gerechä»EURertigt.

  • OLG Hamm, 18.12.1985 - 15 W 417/85

    Grundbucheinsichtsrecht

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 15.10.1986 - 3 Wx 340/86
    Mit Recht hat då? OLG Hamm in seinem BeschluB vom 18.12.1985äEUR15W 417/85 äEUR JurB0ro 1986, 597 äEUR DNotZ 1986, 497 (mit abl. Anmerkung von Eiokmann äEUR MittBayNot 1986, 84 äEUR MittRhNotK 1986, 122ï¼?äEURausgefUhrt, daB dieZielrichtung des § 12 GBO gerade auf Publiziæ?¼t und nicht auf irgendeinen Geheimnisschutz angelegt sei. Denn anderenfalls lieBe sich der umfassende Verè?¥hrsschutz, dem das Institut des Grundbuchs dient, nicht erreichen. Aus diesem Grunde hat das OLG a.a.O. ein Haegele/Sch6nerfSt6ber, Rd.-Nr. 4035; ROIl, DNotl 1960, 451 ; Seohusen/ Schwede,§ 49 FIurbG, Rd.-Nr. 7 132 Seetiusen/Schwede.§ 68 FIurbG, Rd.-Nr. 25.133 S. 0. IV. 2.a) 1a4 S. 0. IV, 2.d) Heft Nr. 5ã?»MiltRhNoiKã?»Mai 1987.
  • OLG Hamm, 17.06.2015 - 15 W 210/14

    Grundbucheinsichtsrechte unter Miteigentümern in einer

    Hieraus erklärt sich, dass in der älteren Rechtsprechung (insbes. OLG Düsseldorf NJW-RR 1987, 842) ein Einsichtsrecht im Hinblick auf die enge wirtschaftliche Verbundenheit der Miteigentümer -jedenfalls teilweise- als Grundsatz angesehen wurde.
  • OLG Bremen, 07.02.2020 - 3 W 1/20

    Beschwerde gegen die Versagung von Akteneinsicht

    Ob auch ein einzelner Wohnungseigentümer ein Einsichtsrecht in die Grundbücher der anderen Miteigentümer, insbesondere in die Abteilung III, hat, ist grundsätzlich streitig (bejahend OLG Düsseldorf Beschluss vom 15.10.1986, 3 Wx 340/86 - beckonline, einschränkend OLG München Beschluss vom 11. Dezember 2015, 34 Wx 208/15, Rdnr. 12, dazu Schöner/Stöber, 15. Aufl., Rdnr. 525 Fn 34).
  • OLG München, 11.12.2015 - 34 Wx 208/15

    Einsicht des dinglich berechtigten Wohnungseigentümers in Wohnungsgrundbuch

    Hingegen billigt das Oberlandesgericht Düsseldorf (NJW 1987, 1651) jedem Mitglied ein grundsätzlich berechtigtes Interesse zu, die die übrigen Wohnungseigentümer betreffenden Grundbuchvorgänge einzusehen.
  • OLG Düsseldorf, 06.10.2010 - 3 Wx 214/10

    Rechtsmittel gegen Nichtgestattung der Grundbucheinsicht

    Entscheidend ist in der Regel letztlich das Vorbringen sachlicher Gründe, welche die Verfolgung unbefugter Zwecke oder bloßer Neugier ausgeschlossen erscheinen lassen (zu Vorstehendem: BayObLG Rpfleger 1999, S. 216 f.; KG NJW 2002, S. 223 ff.; KG NJW-RR 2004, 1316 ff.; OLG Dresden, Beschluss vom 03. Dezember 2009 in Sachen 3 W 1228/09; vgl. auch Senat, NJW 1987, S. 1651).
  • KG, 03.04.2014 - 1 W 83/14

    Kein Einsichtsrecht in Abteilung II und III der Wohnungsgrundbücher!

    Es kann dahingestellt bleiben, ob der von den Beteiligten zitierten Entscheidung des OLG Düsseldorf (NJW 1987, 1651) ursprünglich zu folgen war, die allein in der Verbindung der Gemeinschafter durch die Verpflichtungen zur Zahlung von Wohngeld und Sonderumlagen schon ein berechtigtes Interesse an der Sammlung von Informationen über den wirtschaftlichen Status anderer Mitglieder erkannt hat.
  • OLG Stuttgart, 09.02.1995 - 7 U 209/94

    Versicherungsnehmer, der als Mitglied einer Wohnungseigentümergemeinschaft mit

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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 03.02.1987 - 15 W 456/85   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1987,2112
OLG Hamm, 03.02.1987 - 15 W 456/85 (https://dejure.org/1987,2112)
OLG Hamm, Entscheidung vom 03.02.1987 - 15 W 456/85 (https://dejure.org/1987,2112)
OLG Hamm, Entscheidung vom 03. Februar 1987 - 15 W 456/85 (https://dejure.org/1987,2112)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Deutsches Notarinstitut

    WEG §§ 1, 8

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Begründung von Sondereigentum; Teilungserklärung; Gemeinschaftseigentum an der Grundstücksfläche; Anlegung eines Teileigentumgrundbuchs; Kein Verlust der Rechte

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    WEG § 1 Abs. 1; WEG § 8 Abs. 2 S. 2

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1987, 842
  • DNotZ 1988, 32
  • Rpfleger 1987, 304
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Frankfurt, 10.04.1978 - 20 W 959/77

    Gemeinschaftliches Eigentum von Wohnungseigentümern; Absehen von einer mündlichen

    Auszug aus OLG Hamm, 03.02.1987 - 15 W 456/85
    ... Etwas anderes soll aber nach einer Entscheidung des OLG Frankfurt (OLGZ 1978, 295) für eine Grundstücksfläche gelten, auf der nach der Teilungserklärung und dem Aufteilungsplan für ein Wohnungs- oder Teileigentum Räume und Gebäudeteile erst noch errichtet werden sollen.
  • OLG Hamburg, 25.02.2002 - 2 Wx 94/01

    Keine Verwirkung von Sondereigentum als dinglichem Recht- Entstehung von

    Solange der zu Sondereigentum bestimmte Raum noch nicht gebaut und damit noch nicht vorhanden ist, befindet sich das Sondereigentum - dem das Recht und die Pflicht zur Herstellung aller Räume unabdingbar innewohnt (vgl. z.B. OLG Hamm NJW-RR 1987, 842, 843 sowie die Nachweise bei Bärmann a.a.O. Rz 18) - in einem Zustand, der einer Anwartschaft ähnelt.
  • LG Köln, 30.06.2011 - 29 S 263/10

    Teilungserklärungsmäßige Herstellung: Unverjährbarer Anspruch

    Ist das Teileigentum wie hier im Rahmen der Vorratsteilung wirksam entstanden, so wohnt ihm das Recht zur Herstellung des in der Teilungserklärung vorgesehenen Raumes/Gebäudes unabdingbar inne (OLG Hamm, Beschluss vom 03.02.1987, NJW-RR 1987, 842; OLG Hamburg, Beschluss vom 25.02.2002, WuM 2002, 561; OLG Hamm, Beschluss vom 04.07.2005, NZM 2006, 142), es sei denn, dass die Herstellung des Gebäudes unmöglich ist.

    Denn Teileigentum kann - als Dauerzustand - nicht aus dem bloßen ideellen Miteigentumsanteil ohne zugehöriges Raumeigentum bestehen (sog. isoliertes Miteigentum, vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 03.02.1987, NJW-RR 1987, 842).

  • OLG Hamm, 04.07.2005 - 15 W 256/04

    Vorratsteilung; Stimmrecht für nicht errichtetes Sondereigentum

    Ist das Wohnungs- bzw. Teileigentum mit Anlegung des Wohnungs- bzw. Teileigentumsgrundbuchs einmal wirksam entstanden, dann wohnt ihm das Recht zur Herstellung des in der Teilungserklärung vorgesehenen Raumes (Gebäudes) unabdingbar inne (Senat a.a.O. und OLGZ 1987, 389; OLG Frankfurt OLGZ 1978, 389), es sei denn, dass die Herstellung des Gebäudes unmöglich ist, etwa aus Gründen des öffentlichen Baurechts (vgl. BGH NJW 1990, a.a.O.).
  • OLG Hamm, 22.05.2003 - 15 W 98/03

    Zur wirksamen Entstehung von Sondereigentum bei Widerspruch zwischen

    Bis zur Errichtung des Gebäudes steht dem Wohnungs- bzw. Teileigentümer ein Anwartschaftsrecht auf Erwerb des Sondereigentums als Vollrecht zu, dem das Recht zur Herstellung aller Räume unabdingbar innewohnt (Senat NJW-RR 1987, 842, 843; OLG Hamburg NZM 2003, 109; Bärmann/Pick/Merle, WEG, 8. Aufl., § 3, Rdnr. 26).
  • OLG Hamm, 14.08.1990 - 15 W 87/89

    Zum isolierten Miteigentumsanteil nach WEG

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  • OLG Hamm, 14.11.1989 - 15 W 347/89

    Anspruch auf Beseitigung einer baulichen Veränderung

    Die hier vertretene Auffassung steht auch nicht im Widerspruch zum Senatsbeschlüß vom 3.2.1987 ( OLGZ 1987, 398 = Rpfleger 1987, 304 = DNotZ 1988, 32 ), wonach einem wirksam entstandenen Sondereigentum im Anwartschaftsstadium das Recht zur Herstellung des der Teilungserklärung entsprechenden Raumes oder Gebäudes (z. B. von Garagen) unabdingbar innewohnt.
  • LG Kaiserslautern, 03.12.2004 - 1 T 199/03

    Erlöschen der Miteigentümerschaft wegen Nichterrichtung des Sondereigentums

    Eine Trennung dieser beiden unverzichtbaren und untrennbaren Bestandteile verstieße gegen zwingendes Recht (vgl. § 6 WEG; BayObLG NJW-RR 1996, 721, 722; WuM 1988, 89, 90; OLG Hamm NJW-RR 1987, 842, 843; Demharter NZM 2000, 1196).
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