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OLG Braunschweig, 24.07.1986 - 3 W 55/86 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 15 Abs. 2 WEG; § 21 Abs. 3 WEG; § 21 Abs. 5 WEG; § 44 Abs. 1 WEG; § 27 FGG
Beschluss der Mitgliederversammlung einer Wohnungseigentümergemeinschaft über die Regelung der Hausruhe; Interessenabwägung der Wohnungseigentümer untereinander; Gesetzlich nicht gedeckte Regelung der Hausruhe; Anfechtung eines Wohnungseigentümer-Mehrheitsbeschlusses - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Beschluss der Mitgliederversammlung einer Wohnungseigentümergemeinschaft über die Regelung der Hausruhe; Interessenabwägung der Wohnungseigentümer untereinander; Gesetzlich nicht gedeckte Regelung der Hausruhe; Anfechtung eines Wohnungseigentümer-Mehrheitsbeschlusses
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- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW-RR 1987, 845
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (2)
- OLG Hamm, 10.11.1980 - 15 W 122/80
Sittenwidrigkeit eines Musikausübungsverbots durch einen …
Auszug aus OLG Braunschweig, 24.07.1986 - 3 W 55/86
2 Z 8/85">MDR 1985, 676 sowie OLG Hamm NJW 1981, 465, 466) [OLG Hamm 10.11.1980 - 15 W 122/80] . - OLG Hamm, 26.02.1971 - 15 W 547/70
Auszug aus OLG Braunschweig, 24.07.1986 - 3 W 55/86
Vielmehr handelt es sich darum, daß ein rechtzeitig angefochtener Wohnungseigentümer-Mehrheitsbeschluß, der für die Hausordnung eine zu weitgehende, nämlich durch § 14 Nr. 1 WEG nicht gedeckte Einschränkung der Hausruhe vorsieht, gerichtlicher Änderung unterliegt, die aufgrund einer Interessenabwägung gemäß § 43 Abs. 2 WEG nach billigem Ermessen vorzunehmen ist (vgl. OLG Hamm MDR 1971, 662 [OLG Hamm 26.02.1971 - 15 W 547/70] ).
- BGH, 10.09.1998 - V ZB 11/98
Regelungen der Hausordnung in einem Eigentümerbeschluß
2 Z 48/73">1973, 267; Bärmann/Pick/Merle, aaO, § 15 Rdn. 24; Staudinger/Kreuzer, aaO, § 15 WEG Rdn. 122; Weitnauer/Lüke, aaO, § 15 Rdn. 18; zum Verstoß gegen Treu und Glauben: Derleder, aaO, S. 126; OLG Braunschweig, NJW-RR 1987, 845; OLG Hamm, aaO, NJW-RR 1986, 500). - KG, 18.11.1991 - 24 W 3791/91
Zuständigkeit der Eigentümergemeinschaft für Erlaß einer Hausordnung
Entgegen der Auffassung des OLG Braunschweig (NJW-RR 1987, 845 = WuM 1986, 353) ist bei einer Ruhezeitenregelung nicht eine gerichtliche Nachprüfung »aufgrund einer Interessenabwägung unter Einbeziehung öffentlich - rechtlicher Ruhezeiten vorzunehmen«.Eine Vorlage an den Bundesgerichtshof gemäß § 28 FGG ist nicht geboten, weil der Senat auch nach den Grundsätzen der Entscheidung des Oberlandesgerichts Braunschweig (NJW-RR 1987, 845), die seiner Auffassung nach rechtlich nicht zu billigen sind, nicht zu einer abweichenden Entscheidung im vorliegenden Fall käme.
- OLG Stuttgart, 16.03.1998 - 8 W 68/97
Untersagung des Musizierens durch Hausordnung; Zumutbarkeit des Musizierens in …
Das OLG Braunschweig (NJW-RR 87, 845) hat die Entscheidung des Landgerichts gebilligt, mit welcher ein Eigentümerbeschluß insoweit für ungültig erklärt wurde, als er an Samstagen die Zeit von 19 bis 22 Uhr von der Hausruhe ausgenommen hatte.