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   BGH, 22.01.1987 - I ZR 126/85   

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https://dejure.org/1987,2173
BGH, 22.01.1987 - I ZR 126/85 (https://dejure.org/1987,2173)
BGH, Entscheidung vom 22.01.1987 - I ZR 126/85 (https://dejure.org/1987,2173)
BGH, Entscheidung vom 22. Januar 1987 - I ZR 126/85 (https://dejure.org/1987,2173)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Bearbeitung eines Gebietes für einen Unternehmer durch einen Handelsvertreter - Pflicht zur Unterrichtung bei Einschränkung der Tätigkeit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    HGB § 86a Abs. 2
    Pflicht des Unternehmers zur Unterrichtung des Handelsvertreters

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)

    - Ausmauerungssteine für Hochöfen -, Dispositionsfreiheit des U, Abschlussfreiheit, Einstellung der Produktion, Rückzug von einem Auslandsmarkt, Marktaufgabe, Marktrückzug, Unterrichtungspflicht des U gegenüber dem HV, einen Kunden des BV nicht mehr beliefern zu wollen, ...

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1987, 873
  • MDR 1987, 642
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 07.02.1974 - VII ZR 93/73

    Informationspflichten des Unternehmers gegenüber dem Handelsvertreter

    Auszug aus BGH, 22.01.1987 - I ZR 126/85
    Das Berufungsgericht ist zwar beanstandungsfrei davon ausgegangen, daß die Klägerin in ihren unternehmerischen Entscheidungen frei ist und sich daher auch entschließen konnte, mit Abnehmern in Frankreich keine Geschäfte mehr zu tätigen (BGHZ 49, 39, 44 [BGH 09.11.1967 - VII ZR 40/65]; Urt. v. 7.2.1974 - VII ZR 93/73, NJW 1974, 795, 796).
  • BGH, 09.11.1967 - VII ZR 40/65

    Pflicht des Unternehmers zur Rücksichtnahme auf die Belange des

    Auszug aus BGH, 22.01.1987 - I ZR 126/85
    Das Berufungsgericht ist zwar beanstandungsfrei davon ausgegangen, daß die Klägerin in ihren unternehmerischen Entscheidungen frei ist und sich daher auch entschließen konnte, mit Abnehmern in Frankreich keine Geschäfte mehr zu tätigen (BGHZ 49, 39, 44 [BGH 09.11.1967 - VII ZR 40/65]; Urt. v. 7.2.1974 - VII ZR 93/73, NJW 1974, 795, 796).
  • OLG Nürnberg, 28.01.2011 - 12 U 744/10

    Beendeter Handelsvertretervertrag: Ansprüche des Handelsvertreters auf Erteilung

    Insoweit kann dahinstehen, ob sich die Beklagte der Klägerin gegenüber dadurch schadensersatzpflichtig gemacht hat, dass sie dieser ihre Planungen und Verkaufsüberlegungen betreffend das Werk W. nicht bereits frühzeitiger mitgeteilt hat (vgl. insoweit BGH, Urteil vom 09.11.1967 - VII ZR 40/65, BGHZ 49, 39; Urteil vom 07.02.1974 - VII ZR 93/73, NJW 1974, 795; Urteil vom 22.01.1987 - I ZR 126/85, NJW-RR 1987, 873; OLG Düsseldorf OLGR 2001, 339).
  • BGH, 03.03.1988 - I ZR 187/86

    Darlegungs- und Beweislast bei Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen des

    Es wird auf der Grundlage der dazu ergangenen Rechtsprechung (vgl. dazu zuletzt Urt. v. 22.01.1987 - I ZR 126/85, BB 1987, 1297) über die der Gemeinschuldnerin nach den gegebenen Verhältnissen obliegende Mitteilungspflicht entscheiden müssen.
  • OLG Bremen, 05.02.1992 - 2 W 70/91

    Einstufung eines angefochtenen Urteils als Kostenentscheidung aufgrund eines

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  • OLG Köln, 30.03.1995 - 18 U 136/94
    Die die Beklagte gemäß § 86 a Abs. 2, S. 3 HGB treffende Benachrichtigungspflicht umfasste auch die Pflicht, die Klägerin rechtzeitig über solche Änderungen der Abschlußpraxis zu informieren, die sich nachteilig auf deren Vermittlungsmöglichkeiten auswirkten (vgl. BGHZ 49, 39, 44; BGH WM 87, 595, 596; Brüggemann/Würdinger, zu § 84 Rdnr. 32).
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