Rechtsprechung
BayObLG, 07.08.1986 - BReg. 2 Z 49/86 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW-RR 1987, 9
- MDR 1987, 58
Wird zitiert von ... (5)
- BGH, 01.12.1988 - V ZB 6/88
Stimmrecht des Erwerbers einer Eigentumswohnung vor Umschreibung im …
Es besteht nach wie vor ein Rechtsschutzbedürfnis für die Anfechtung, denn auch die bestätigenden Beschlüsse vom 6. Oktober 1986 sind angefochten, und hierüber ist noch nicht entschieden (OLG Hamm Rpfleger 1978, 319, 320; BayObLGZ 1977, 226, 229/230; vgl. auch BayObLG NJW-RR 1987, 9). - BayObLG, 30.09.1992 - 2Z BR 61/92
Zulässigkeit der weiteren Beschwerde trotz Erledigung der Hauptsache
In Wohnungseigentumssachen erledigt sich das Verfahren in der Hauptsache u.a. dann, wenn ein angefochtener Eigentümerbeschluss durch einen unanfechtbar gewordenen Eigentümerbeschluss bestätigt oder durch einen Aufhebungs- oder Änderungsbeschluss ersetzt wird (BayObLG WE 1988, 35; NJW-RR 1987, 9; OLG Frankfurt OLGZ 1989, 434 f.;… Palandt/ Bassenge BGB 51. Aufl. § 43 WEG Rn. 6).Für den Antrag, den Eigentümerbeschluss vom 27.6.1991 für ungültig zu erklären, ist das Rechtsschutzbedürfnis entfallen (BayObLGZ 1977, 226/229 f.; BayObLG NJW-RR 1987, 9; OLG Frankfurt OLGZ 89, 434 f.).
- BayObLG, 08.12.1994 - 2Z BR 59/94
Erledigung in der Hauptsache nach Einlegung eines Rechtsmittels
Paßt der Antragsteller jedoch seinen Antrag nicht der veränderten Sach- und Rechtslage an, ist dieser abzuweisen und nicht etwa die Erledigung der Hauptsache auszusprechen (wie BayObLGZ - 3. Zivilsenat - 1993, 267 und 348; Aufgabe von BayObLG - 2. Zivilsenat - NJW-RR 1987, 9 = MDR 1987, 58 ).Von Amts wegen kann die Erledigung der Hauptsache nicht festgestellt werden (anders noch BayObLG NJW-RR 1987, 9 f.).
- OLG Naumburg, 10.01.2000 - 11 Wx 8/99
Wirksamkeit des Beschlusses einer Wohnungseigentümergemeinschaft über die …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BayObLG, 30.10.1992 - 2Z BR 88/92 a) Das Landgericht hat die vom Senat entwickelten Grundsätze, wie bei einseitiger Erledigterklärung durch den Antragsteller nach Beschwerdeeinlegung zu verfahren ist, im wesentlichen richtig angewendet (BayObLG NJW-RR 1987, 9; vgl. auch Demharter ZMR 1987/201/203).
Rechtsprechung
LG Dortmund, 03.07.1986 - 17 S 74/86 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW-RR 1987, 9