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   BGH, 18.03.1987 - IVa ZR 20/86   

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https://dejure.org/1987,4415
BGH, 18.03.1987 - IVa ZR 20/86 (https://dejure.org/1987,4415)
BGH, Entscheidung vom 18.03.1987 - IVa ZR 20/86 (https://dejure.org/1987,4415)
BGH, Entscheidung vom 18. März 1987 - IVa ZR 20/86 (https://dejure.org/1987,4415)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Abschluss eines Treuhandvertrages durch Einlösen eines Schecks - Feststellung des Leistenden im Dreiecksverhältnis im bereicherungsrechtlichen Sinn - Zweckbestimmgung einer Leistung durch die Verwendung der unrichtigen Bezeichnung "Teuhandauftrag"

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 519 Abs. 2, § 225, § 329 Abs. 2, 3
    Ausfertigung einer Fristverlängerung ohne Angabe des neuen Fristendes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1987, 937
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 26.10.1978 - VII ZR 71/76

    gescheiterter Hotelverkauf - § 812 BGB, Schuldübernahme,

    Auszug aus BGH, 18.03.1987 - IVa ZR 20/86
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (BGHZ 40, 272, 277 f.; 72, 246, 248 f.; Urteil vom 26.9.1985 - IX ZR 180/84 = NJW 1986, 251) ist unter einer Leistung im Sinne von § 812 Abs. 1 BGB eine bewußte und zweckgerichtete Vermehrung fremden Vermögens zu verstehen.
  • BGH, 31.10.1963 - VII ZR 285/61

    Elektroherde - §§ 951, 812 BGB, Dreiecksverhältnis, Empfängerhorizont,

    Auszug aus BGH, 18.03.1987 - IVa ZR 20/86
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (BGHZ 40, 272, 277 f.; 72, 246, 248 f.; Urteil vom 26.9.1985 - IX ZR 180/84 = NJW 1986, 251) ist unter einer Leistung im Sinne von § 812 Abs. 1 BGB eine bewußte und zweckgerichtete Vermehrung fremden Vermögens zu verstehen.
  • BGH, 07.01.1971 - VII ZR 9/70

    Flugreise - § 818 BGB, erlangte Dienstleistung, ersparte Aufwendungen,

    Auszug aus BGH, 18.03.1987 - IVa ZR 20/86
    Wie der Bundesgerichtshof bereits mit Urteil vom 7. Januar 1971 (VII ZR 9/70 = NJW 1971, 609; BGHZ 55, 128 insoweit nicht abgedruckt) klargestellt hat, sind die hierzu entwickelten Grundsätze dazu bestimmt, den besonderen Verhältnissen des modernen Massenverkehrs gerecht zu werden.
  • BGH, 26.09.1985 - IX ZR 180/84

    Zweckbestimmung einer Leistung

    Auszug aus BGH, 18.03.1987 - IVa ZR 20/86
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (BGHZ 40, 272, 277 f.; 72, 246, 248 f.; Urteil vom 26.9.1985 - IX ZR 180/84 = NJW 1986, 251) ist unter einer Leistung im Sinne von § 812 Abs. 1 BGB eine bewußte und zweckgerichtete Vermehrung fremden Vermögens zu verstehen.
  • BGH, 14.07.1956 - V ZR 223/54

    Rechtspflichten der Benutzer einer abgetrennten, einem Unternehmen zugeteilten

    Auszug aus BGH, 18.03.1987 - IVa ZR 20/86
    Soweit das Berufungsgericht in diesem Zusammenhang auf höchstrichterliche Rechtsprechung verweist, wonach Schuldverhältnisse trotz abweichender Äußerungen auch durch bloßes sozialtypisches Verhalten begründet werden können (BGHZ 21, 319, 334 f.; 23, 175, 177 und öfter), kann diese nicht hierher übertragen werden.
  • BGH, 29.01.1957 - VIII ZR 71/56

    Elektrizitätslieferung

    Auszug aus BGH, 18.03.1987 - IVa ZR 20/86
    Soweit das Berufungsgericht in diesem Zusammenhang auf höchstrichterliche Rechtsprechung verweist, wonach Schuldverhältnisse trotz abweichender Äußerungen auch durch bloßes sozialtypisches Verhalten begründet werden können (BGHZ 21, 319, 334 f.; 23, 175, 177 und öfter), kann diese nicht hierher übertragen werden.
  • OLG Köln, 08.09.1999 - 13 U 42/99

    Restwerklohnforderung ; Verfahrensfehler; Zeugenbeweisangebot; Beweisaufnahme;

    Im Ergebnis gleich bleibt es, wenn man das Erklärungsverhalten des Geschäftsführers der Klägerin als sog. "protestatio facto contraria" (Verwahrung gegen die Deutung des eigenen Verhaltens als Willenserklärung bestimmten Inhalts) dem Anwendungsbereich des § 242 BGB zurechnet und deshalb die Klägerin so behandelt, als sei der Vergleich (oder Erlaßvertrag) zustande gekommen (in BGH NJW-RR 1987, 937 ist dies nur deshalb verneint worden, weil die Scheckübersendung dort mit einem Angebot zum Abschluß eines Treuhandvertrages verbunden war und es nicht vertretbar erschien, den Empfänger unter Berufung auf Treu und Glauben "in die Pflichten eines Treuhandvertrages hineinzuzwingen").
  • BGH, 14.11.1991 - III ZR 145/90

    Haftung des Kfz-Händlers für weisungswidrige Weitergabe des Kaufpreisschecks

    In seinem Urteil vom 18. März 1987 - IV a ZR 20/86 - WM 1987, 663 - hat der Bundesgerichtshof eine dahingehende Würdigung der Einlösung eines unter einem vergleichbaren Vorbehalt übersandten Schecks nur deshalb abgelehnt, weil die Empfängerin des Schecks sowohl vorher als auch gleichzeitig "die Klägerin nicht darüber im Unklaren gelassen (hatte), daß sie deren Antrag zum Abschluß eines Treuhandvertrages nicht annehmen wollte".
  • OLG Hamburg, 23.03.1988 - 4 U 27/88

    Vertragsschluss durch konkludente Angebotsannahme; Einreichung eines mit einem

    Wenn - wie ausgeführt ein früheres, höheres Vergleichsangebot abgelehnt worden ist, bedeutet die Annahme, die Beklagte müsse sich wegen des Verzichts auf Zugang der Annahmeerklärung bei Einlösung der Schecks so behandeln lassen, als hätte sie das Vergleichsangebot angenommen, ihr zu unterstellen, sie handle gegen ihre erklärtermaßen anders liegenden Interessen (vgl. BGH NJW-RR 1987, 937 f).
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